Nun ist endgültig Schluss mit der Zigarette zum Feierabendbier in der Kneipe. Der NRW-Landtag beschließt am Donnerstag (29.11.2012) ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Dem zufolge darf künftig in Gaststätten nur noch bei privaten Feierlichkeiten geraucht werden - wenn diese in einem Raucherraum statttfinden oder die ganze Kneipe reserviert ist.
In Shisha-Lounges darf zukünftig auch nicht mehr vor sich hingedampft werden. Der Genuss der Wasserpfeife hat sich in vielen Städten in NRW erst vor einigen Jahren etabliert, steht jetzt aber durch den verschärften Nichtraucherschutz vor dem Aus.
Wer vermutet, E-Zigaretten-Raucher würden von dem neuen Gesetz ausgenommen, irrt. Die Anhänger dieser Qualm-Kultur dürfen ebenfalls nur noch in privatem Rahmen rauchen.
In Bayern gibt es bereits das rauchfreie Oktoberfest, nun kommt auch der rauchfreie Karneval. Das generelle Rauchverbot gilt auch für Brauchtumsveranstaltungen und Festzelte.
Zigarettenstummel auf Kinderspielplätzen sollen ebenfalls der Vergangenheit angehören.
Ein Rauchverbot an Schulen gilt schon länger - nun soll das Verbot auch für "nichteinrichtungsbezogene" Veranstaltungen gelten, beispielsweise für Vereinsfeiern in der Aula.
Was für Schulen gilt, soll auch für Hochschulen gelten - Raucherräume an Universitäten gibt es zukünftig nicht mehr.
Der strenge Nichtraucherschutz wird auch vor den Parlamentariern des NRW-Landtags nicht halt machen. Hier gilt ab 2013 ebenfalls absolutes Rauchverbot.
Rauchen auf der Bühne ist schon länger ein Tabu. Raucherräume abseits der Bühne darf es aber nun ebenfalls nicht mehr geben. Das Verbot von Extra-Räumlichkeiten für Raucher gilt auch für Museen, Kinos, Konzertsäle und Spielhallen.
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Sporteinrichungen sind davon nicht ausgenommen, auch hier werden Raucherräume verboten sein. Deshalb bleibt den Rauchern hier nur eine Chance: Wenn das Dach im Stadion geöffnet ist, dürfen sie hier wie früher quarzen.