Familienurlaub am Meer

Familienzeit NRW: Unterstützung für den Urlaub

Stand: 29.02.2024, 06:00 Uhr

Das Programm „Familienzeit NRW“ des Familienministeriums vermittelt Eltern und ihren Kindern, Auszeiten vom Alltag. Wer das Angebot nutzen kann und wie „Familienzeit“-Ferien aussehen, erklärt Axel Nickol von der Diakonie Ruhr-Hellweg.

Das Programm richtet sich insbesondere an Familien mit geringem Einkommen. „Im Grunde sind das alle Familien, die an verschiedenen Stellen Leistungen vom Staat bekommen, wie zum Beispiel Wohngeld“, sagt Axel Nickol von der Diakonie Ruhr-Hellweg. Außerdem muss mindestens eines der Kinder unter 18 Jahre alt sein.

Homosexuelles Paar mit Kind

Mindestens ein Kind muss unter 18 Jahre alt sein.

Unabhängig vom Einkommen können zudem Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung einen Antrag stellen. Für die Osterferien ist das ab sofort möglich, für die Sommerferien zwischen dem 1. März und dem 31. Mai. Für die Zeit außerhalb der Schulferien können Anträge jederzeit gestellt werden.

Das geht online über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg.
„Das ist unkompliziert“, sagt Axel Nickol. Man müsse lediglich ein entsprechendes Formular ausfüllen und erforderliche Nachweise hochladen. Bei Fragen kann man sich außerdem unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0005627 helfen lassen.

Wie ein „Familienzeit“-Urlaub aussieht

„Wird der Antrag bewilligt, bekommen die Familien Angebote für Orte, an die sie reisen können“, erklärt Axel Nickol. Das seien sowohl Orte in Nordrhein-Westfalen als auch im Rest von Deutschland – etwa im Sauerland oder auf der Insel Spiekeroog.

Vollkommen kostenfrei ist der Urlaub allerdings nicht: Die Familien beteiligen sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro Erwachsenem und 25 Euro pro Kind. „Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil“, heißt es im Programm. Und: „Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.“

Ferienhäuser an den Seen der Mecklenburgischen Seenplatte aus der Vogelperspektive

Die Familien wohnen während ihres Urlaubs in Ferienhäusern oder Appartements.

Untergebracht werden die Familien in sogenannten Familienfreizeitstätten. Dabei handelt es sich in der Regel um Ferienhäuser oder Appartements inklusive Verpflegung – und einem pädagogischen Programmangebot. Dessen Nutzung ist freiwillig. Was dort angeboten wird, ist allerdings häufig spannender als der Name vermuten lässt. So zählen zum „Pädagogischen Programm“ etwa Dinge wie ein Seilgarten, eine Treckerfahrt oder Ausflüge zum Strand. Eines aber sei immer gleich: „Die Einrichtungen sind kein Kids-Club“, sagt Nickol. Es gehe immer darum, dass die ganze Familie etwas gemeinsam erlebt.

Weitere Möglichkeiten für Familien

Wegen hoher Nachfrage könne es sein, dass man vielleicht nicht zum angegebenen Zeitpunkt an seinen Wunschort kommt. Man bekomme dann jedoch in der Regel ein Alternativ-Angebot, so Axel Nickol.

Sind die Mittel erschöpft, gibt es aber noch andere Fördermöglichkeiten. Informationen dazu finden sich etwa bei der Bundesarbeitsgemeinschaft „Familienerholung“.

Außerdem könne man sich in diesem Fall auch direkt an die Familienfreizeitstätten wenden. Diese machen Familien, „die unter die Fördergrundsätze fallen“ in der Regel günstige Angebote.

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