Führerschein – Verlust und Austausch

Hier und heute 08.11.2023 08:43 Min. Verfügbar bis 08.11.2025 WDR

Führerschein – Verlust und Austausch

Stand: 08.11.2023, 06:00 Uhr

Wie schnell man durch Alkohol seinen Führerschein riskiert, welche Folgen das haben kann und wann einige ihren Führerschein in den nächsten Wochen austauschen müssen – Rechtsanwalt Kay Rodegra klärt auf.

Risiko Alkohol am Steuer

Rund 50 000 Führerscheine werden in Deutschland jedes Jahr wegen Alkohol im Straßenverkehr entzogen. Das sind fast 140 pro Tag. Schon ab 0,3 Promille kann es ernsthafte Probleme geben, sagt Rechtsanwalt Kay Rodegra. „Wer dann zum Beispiel Schlangenlinien fährt oder einen Unfall baut, der verliert auch dann schon seinen Führerschein, bekommt Punkte und eine Geldstrafe“, so Rodegra. In extremen Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Das gilt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. „Dann gibt es auch kein Fahrverbot, sondern der Führerschein wird entzogen“, sagt Rodegra. Und frühestens nach sechs Monaten kann man ihn neu beantragen.

0,5 Promillegrenze

Alkoholkontrolle bei einem Autofahrer

Wer die 0,5 Promillegrenze am Steuer überschreitet, dem droht ein saftiges Bußgeld.

Wer hingegen die 0,5 Promillegrenze überschreitet, dem drohen in jedem Fall mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei „Wiederholungstätern“ sind es dann schon 1000 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot.
Wer mit mehr als 1,1 Promille fährt, begeht auch ohne einen Unfall zu verursachen eine Straftat. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich dann nach dem Einkommen des Betroffenen. Zudem kommt es nicht zu einem Fahrverbot, sondern zum Führerscheinentzug.

Hinzu kommt: „Häufig muss bei Alkoholverstößen anschließend eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) gemacht werden“, sagt Rodegra. Und die sei nicht nur ziemlich teuer. Viele würden sie auch nicht bestehen.

Für Führerschein-Neulinge gilt in der zweijährigen Probezeit eine Promillegrenze von 0,0.

Führerschein-Austausch

Rund 40 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen bis zum Jahr 2033 in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.

Alter und neuer Führerschein

Viele Deutsche müssen ihren alten Führerschein umtauschen.

Es begann bereits vor zwei Jahren – mit den Jahrgängen von 1953 bis 1964. „Die mussten ihren Führerschein schon umtauschen, soweit sie den Führerschein bis zum 31.12.1999 bekommen haben“, sagt Kay Rodegra. Nun geht es weiter mit allen Jahrgängen bis 1970. Wer vor 1970 geboren wurde, der hat jetzt noch bis zum 19. Januar 2024 Zeit, seinen alten Führerschein durch einen neuen zu ersetzen. "Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, startet der Umtausch mit den Austellungsjahren 1999 bis 2001 mit der Frist bis zum 19. Januar 2026", sagt Kay Rodegra. "Der Jahrgang des Führerscheininhabers spielt keine Rolle."

Der Umtausch ist einfach: „Man geht einfach zur Führerscheinstelle an seinem Wohnsitz, bringt den alten Führerschein, ein biometrisches Passbild und seinen Ausweis mit“, sagt Kay Rodegra. Für etwa 30 Euro bekomme man dann einen neuen Führerschein.

Wer die Frist verpasst, muss allerdings nicht mit ernsten Konsequenzen rechnen: In der Regel gibt es ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Schließlich habe man ja nach wie vor eine gültige Fahrerlaubnis, nur das Dokument ist abgelaufen. Trotzdem rät Rodegra Betroffenen, den Führerschein jetzt umzutauschen: „Die Diskussion mit der Polizei kann man sich dann sparen.“