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Deutschland hat diese völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung ratifiziert - allerdings mit Vorbehalten: so dürfe z.B. das deutsche Ausländerrecht nicht durch die Konvention berührt werden. Das deutsche Ausländerrecht bleibt aber hinter den Maßgaben der Konvention deutlich zurück.
Die Konvention ist in Deutschland noch immer nicht vollständig umgesetzt, wie die UNO-Kommission feststellte, die die bisher zwei deutschen Staatenberichte zur deutschen Kinderrechte-Politik 1995 und 2004 prüfte. Die Hauptkritikpunkte sind:
Etliche asylsuchende Kinder werden nicht ausreichend medizinisch versorgt, gehen nicht zur Schule und leiden unter der unklaren Aufenthaltsfrage.
Es gibt keine umfassende Kinderpolitik und zuviel Kompetenzgerangel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Kinder werden noch immer nicht von Anfang an als ernst zu nehmende Bürger akzeptiert, deren Belange in allen Bereichen vom Umweltschutz über die Städtebauplanung bis zum Ausländerrecht berücksichtigt werden müssen.
Die Konvention ist noch immer zu wenig bekannt und hat keinen Eingang in Lehrpläne oder Ausbildungsrichtlinien von Sozialarbeitern, Kommunalpolitikern, Juristen und Entscheidungsträgern in allen Bereichen gefunden. Auch die meisten Kinder sind über ihre Rechte zuwenig informiert, an den Schulen wird kaum darüber gesprochen.
Nachdem die Bundesregierung im Januar 2004 den 2. Staatenbericht über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland abgegeben hatte, äußerte die UNO zwar Anerkennung für die erreichten Fortschritte z.B. bei der Gleichstellung unehelicher Kinder, sie bemängelte aber nach wie vor, dass es keine wirklich spürbare „Leidenschaft“ für die Rechte der Kinder gäbe.
Stand: 08.09.2011, 09:27 Uhr
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