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Dienstag, 09.02.2010

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Mann hält Euroscheine wie einen Fächer in der Hand; Rechte: dpa
 

Eigene Vorbereitung:
Vor der Beratung bei der Bank überlegen: Was ist wichtig? Wie sicher soll das Geld angelegt sein? Wie verfügbar soll das Kapital sein? Sollen Partner und/oder Kinder abgesichert sein? Was passiert, wenn sich die persönliche Situation ändert?

  • Vorab informieren: In Ratgebern von Verbraucherzentrale oder Finanztest stehen allgemeine Erklärungen und Tipps zu Geldanlagen.
  • Begleitung mitnehmen: Das gibt mehr Sicherheit im Gespräch. Im Notfall kann die zweite Person als Zeuge aussagen, falls Kunden falsch beraten werden und das für eine Schadenersatzforderung nachweisen müssen.
  • Immer mehrere Angebote einholen und niemals sofort einen Vertrag unterzeichnen.

Das Bankgespräch:
Möglichst deutlich machen, welche Art der Geldanlage man möchte. Bei dem Wunsch: "sichere Anlage" darf der Bankberater zum Beispiel keine Aktien empfehlen. Der Berater muss auch auf die Risiken hinweisen. Verpflichtung der Bank/ des Bankberaters: Er darf nur Wertpapiere und Anlagen empfehlen, die den finanziellen Verhältnissen, der persönlichen u. wirtschaftlichen Situation und dem Anlageziel entsprechen. Er muss den Kunden hierzu befragen und darf keine den Kunden-Interessen entgegenstehenden Produkte empfehlen.

Dokumentation: Anlageberater müssen das Beratungsgespräch protokollieren. Allerdings nur für die eigenen Akten. Deshalb:

  • Den Anlageberater um die Dokumentation des Gespräches bitten, das Schriftstück gegenlesen und eine Kopie davon mitnehmen.
  • Nachhaken, wenn etwas unverständlich ist und fragen, ob oder unter welchen Bedingungen sich die angelegte Summe auch verringern kann.
  • Möglichst detaillierte Unterlagen mitgeben lassen, auch eine Kopie des Auftrages. Die schriftlichen Unterlagen helfen, Fehler in der Beratung nachzuweisen.

Im Zweifelsfall:

  • Unabhängige Beratung suchen: Die gibt es zum Beispiel bei Verbraucherzentralen. Die ist zwar kostenpflichtig, aber das Geld kann gut investiert sein. Eine falsche Geldanlage kann um ein vielfaches teurer werden.
  • Wer schon Geld durch eine schlechte Beratung verloren hat, kann sich an den Ombudsmann der Bank wenden oder Rat bei einem Fachanwalt suchen und versuchen über den Gerichtsweg Schadenersatz zu bekommen.

Urteile zur Haftung:
Der Bankberater darf keine Produkte empfehlen, die den Kundeninteressen entgegenstehen. Das hat der Bundesgerichtshof erstmals im Jahre 1993 in der sog. Bond Entscheidung klar gesagt und seit dem immer wieder durch aktuelle Rechtsprechung, zuletzt noch in einer Entscheidung aus Februar 2008 bestätigt. Nach dieser Entscheidung (BGH, Urteil vom 19.02.08) haftet sogar der Anlageberater persönlich, wenn er die Empfehlung aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens leichtfertig in unrichtiger Weise abgegeben hat. Eine Empfehlung ist als sittenwidrig vorsätzliche Schädigung zu werten, wenn sie erkennbar für die Entschließung für den Anleger von Bedeutung ist und der Anlagerater die Empfehlung in eigenem Interesse in dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Anlegers abgibt.

Das Gesetz (WpHG) verpflichtet gem. § 31 Abs. 2 WpHG zu einer redlichen, eindeutigen und nicht irreführenden Information über die Anlage und deren Risiken, insbesondere die Information über die Abhängigkeit von wirtschaftlichen Entwicklungen und die Gefahr von sinkenden Börsenkursen, aber auch z. B über die Provision, die die Bank für ihre Beratung erhält.

WDR 2 Beitrag

Seriöse Bankberatung?
Trotz Finanzkrise werben die Banken immer noch für "lohnende Anlagemöglichkeiten". Vielleicht doch mal bei der Bank vorbeigehen und fragen, was sie empfehlen? Doch Beratungsgespräche sind für die Bank unter Umständen auch Werbegespräche in eigener Sache. Rechtsanwalt Jürgen Graser, aus Essen, gibt Tipps, worauf man bei einer Bankberatung achten sollte und was man nach einer schlechten Beratung unternehmen kann,

 
Seriöse Bankberatung? (10.10.08)

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Mehr zum Thema:

Beiträge in der WDR 2 Quintessenz - Stand: 10.10.08
 

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