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Montag, 06.09.2010

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UNROMANTISCH ABER NÜTZLICH

Ehevertrag

Informationen aus dem Beitrag von Anna Florenske

Auch wenn Paare bei der Hochzeit nicht gern daran denken: In Deutschland wir fast jede zweite Ehe geschieden. Und wenn es dann später tatsächlich zur Scheidung kommt, könnten sich dadurch Nachteile für den Einen oder die Andere ergeben. Der Grund: Bei einer Hochzeit übernehmen Eheleute ganz automatisch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten füreinander. Bei einer Trennung entsprechen viele davon nicht unbedingt den individuellen Bedürfnissen der Ehepartner. Doch es gibt eine Möglichkeit, das zu umgehen - mit zusätzlichen Regelungen in einem notariellen Ehevertrag.

 
Eine Braut unterschreibt einen Ehevertrag; Rechte: dpa
 

Ein Ehevertrag - was bringt das überhaupt?
Mit Misstrauen oder mangelnder Liebe habe es gar nichts zu tun, wenn Paare über einen Ehevertrag nachdenken, findet Michael Uerlings - er ist Notar und Sprecher der rheinischen Notarkammer. Wer seine persönlichen Verhältnisse von einem Notar prüfen lasse, gewinne dadurch einfach nur Klarheit. Wer sich dann zu einem Ehevertrag entschließt, kann mit zusätzlichen Regelungen dafür sorgen, dass alles glimpflich verläuft, falls es irgendwann einmal zur Scheidung kommt. Ein Ehevertrag bringt Rechtssicherheit - so weiß man am Anfang schon, was am Ende passieren würde.

Wann kümmert man sich am besten um einen Ehevertrag?
Am besten vor der Ehe, rät Notar Michael Uerlings. Bei den Verhandlungen um einen Ehevertrag lerne man seinen zukünftigen Ehepartner erst richtig kennen. In Deutschland kann man einen Ehevertrag aber auch noch während der Ehe abschließen. Das ist nicht überall so - z.B. in vielen amerikanischen Bundesstaaten gilt ein Ehevertrag nur, wenn er vor oder bei der Hochzeit abgeschlossen wurde.

Woher weiß ich, ob wir einen Ehevertrag brauchen?
Die Frage kann man nicht pauschal beurteilen. Es kommt immer sehr auf den Einzelfall an, ob ein Ehevertrag nötig ist. Mit einem Ehevertrag lassen sich individuelle Regelungen zum Vermögen und Besitz, zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich (Rente) treffen. Normalerweise gilt automatisch, dass die Ehegatten in einer so genannten "Zugewinngemeinschaft" leben.Das bedeutet: Die Partner müssen bei einer Scheidung das Vermögen, das sie gemeinsam während der Ehe erworben haben, genau zur Hälfte teilen.

Eine solche Zugewinngemeinschaft könnte im Einzelfall aber auch keinen Sinn machen: Beispielsweise, wenn ein Ehepartner erbt und der Wert dieses Erbes (voraussichtlich) im Laufe der Ehe stark an Wert zunimmt. Nicht das Erbe selbst, aber einen Wertzuwachs des Erbes müsste man bei einer Scheidung mit dem Ehegatten zur Hälfte teilen. Viele Betroffene empfinden das als ungerecht - und vereinbaren entsprechende Regelungen in einem Ehevertrag. Zum Beispiel: ‚Was ich von meinen Eltern geerbt habe, nehme ich bei einer Scheidung vollständig wieder mit - ohne Zugewinnausgleich.'

Die Tücken stecken im Detail - zwei Beispiele:
1) Selbstständige und Freiberufler
Hier gibt es häufig Probleme bei einer Trennung, und zwar beim Aufteilen des Vermögens: Normalerweise müssen Ehegatten bei einer Scheidung das Vermögen, das sie gemeinsam in der Ehe erworben haben, genau zur Hälfte teilen. Auf den ersten Blick ein schlüssiges Prinzip. Doch das könnte bei Selbstständigen und Freiberuflern deren berufliche Existenz bedrohen, warnen Juristen: Wer sich während der Ehe ein Unternehmen aufgebaut hat, muss den Wertzuwachs bei einer Trennung mit dem Ehepartner teilen. Um ihr Unternehmen dann nicht zerschlagen zu müssen, sollten gerade Selbstständige prüfen lassen, ob für sie ein Ehevertrag Sinn macht. Darin könnte man zum Beispiel festlegen, dass das Vermögen aus dem Unternehmen nicht aufgeteilt werden darf - und dafür eine andere Möglichkeit des Ausgleichs finden.

2) Kinder und Berufstätigkeit
Auch Kinder könnten ein Anlass sein, über einen Ehevertrag nachzudenken. Meist steckt ein Elternteil beruflich zurück, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Selbst wenn das im Moment für beide Ehepartner so in Ordnung ist - bei einer Trennung ist es ein Nachteil für den, der häufiger die Kinder betreut und beruflich nicht so weiter kommt. Diesen Nachteil könnte ein Ehevertrag ausgleichen. Zum Beispiel, indem man vertraglich festhält, dass die Teilzeittätigkeit bei einer Trennung ein paar Jahre wie bisher weitergeführt werden darf, rät Notar Michael Uerlings. So hätte die oder der Betroffene Zeit, um die Berufstätigkeit nach einer Scheidung wieder auszubauen.

Ein Ehevertrag kann auch die Härte des neuen Unterhaltsrechts abpuffern!
Durch das neue Unterhaltsrecht sind nämlich sonst meist beide Elternteile nach einer Scheidung gezwungen, bereits drei Jahre nach Geburt des jüngsten Kindes wieder voll zu arbeiten. Nur ein Ehevertrag kann diesen Nachteil abfangen und individuell regeln.

Weitere Spielregeln für Eheverträge
Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit - das heißt: man ist frei darin, welche Regelungen man in so einem Ehevertrag festhält. Doch wenn es zur Scheidung kommt, muss ein Gericht prüfen, ob der Ehevertrag wirklich rechtsgültig ist. Rechtsgültig ist so ein Vertrag nur, wenn er sich an folgende Regeln hält (das zeigt die Rechtssprechung der vergangenen Jahre):

  • Ein Ehevertrag darf nicht sittenwidrig sein.
  • Ein Ehevertrag ist auch nicht wirksam, wenn er einen Partner offensichtlich und gravierend benachteiligt - z.B. wenn ein Ehepartner in dem Vertrag auf alle Rechte verzichtet, die ihm oder ihr eigentlich zustehen.
  • Auch ist ein Ehevertrag nur dann rechtskräftig, wenn ihn ein Notar oder eine Notarin beurkundet hat.
  • Eheverträge können natürlich nur dann geschlossen werden, wenn beide Partner dem zustimmen.
  • Bestehende Verträge lassen sich einvernehmlich ändern - etwa, weil sich Dinge plötzlich geändert haben - z.B. durch Kinder.

Eheverträge sind auch wichtig für nicht-eheliche Lebensgemeinschaften!
Es klingt absurd, aber besonders Menschen in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften sollten sich das mit dem Vertrag überlegen, meint Notar Michael Uerlings. Denn: Für sie gelten gar keine gesetzlichen Regeln. Das könnte z.B. wichtig sein, wenn die Paare Kinder haben. Oder, wenn sie sich gegenseitig als Erben einsetzen möchten.

Kosten
Nach einem etwa einstündigen Beratungsgespräch (Preis: etwa 250 Euro) können Notare die individuellen Verhältnisse der Eheleute beurteilen. Ob die dann anschließend tatsächlich einen Ehevertrag abschließen, ist Ermessenssache. Nicht selten ist nach so einem Check-Up auch klar: Das Paar braucht gar keinen Vertrag. Das Beratungsgespräch gibt dann einfach Klarheit über die persönliche Situation. Wer sich aber für einen Ehevertrag entscheidet, zahlt nicht für dieses Beratungsgespräch. Dann werden Kosten fällig, die sich nach dem Geschäftswert des Vertrags richten. Laut Gebührenordnung der Notare kostet z.B. ein Ehevertrag, der einen Geschäftswert von 100.000 Euro umfasst, etwa 530 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Bei 200.000 Euro Geschäftswert liegt der Preis für einen Ehevertrag bei gut 1000 Euro.

WDR 2 Beitrag

Ehevertrag
Haben Sie einen Ehevertrag? Viele von Ihnen finden vielleicht schon allein die Frage kleinkrämerisch oder unromantisch. Etwas vertraglich regeln, wo es um Gefühle geht? Doch: Bereits bei einer Hochzeit schließen die Eheleute ganz automatisch einen Vertrag ab und übernehmen automatisch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten. Viele davon wurden vor mehr als 50 Jahren vom Gesetzgeber festgelegt. Sie entsprechen nicht immer den persönlichen Bedürfnissen heutiger Ehepartner. Wenn es dann zur Scheidung kommt, kann es ein böses Erwachen geben. Doch es gibt eine Möglichkeit, das zu umgehen - mit einem notariellen Ehevertrag.

 
Ehevertrag (23.03.10)

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Mehr zum Thema:

Ein Beitrag in der WDR 2 Quintessenz - Stand: 23.03.10
 

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