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Dienstag, 09.02.2010

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Verfassungsbeschwerde der Kommunen

Vor dem Verfassunggerichtshof in Münster haben heute die nordrhein-westfälischen Kommunen 20 Millionen Euro vom Land gefordert. Dabei geht es um die Kostenerstattung für Aufgaben, die Städte, Kreise und die Landschaftsverbände vom Land übernommen haben. Die Erstattung von 50 Millionen Euro decke nicht die tatsächlichen Kosten, so die Kommunen in ihrer Verfassungsbeschwerde. Der Gerichtshof entscheidet in sechs Wochen.

Stand: 09.02.2010 13:44 Uhr



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