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Dienstag, 09.02.2010

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Urteil in Karlsruhe: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht
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Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden - für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Verfassung, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis Ende des Jahres eine Neuregelung zu schaffen. [tagesschau.de]

Stand: 09.02.2010 15:52 Uhr



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