Von David Ohrndorf
Soziale Netzwerke wollen Kommunikation für alle Lebenslagen anbieten, nur den Tod ihrer Mitglieder hatten viele Anbieter bisher nicht berücksichtigt. Nach und nach wird jetzt aber auch der Umgang mit dem digitalen Nachlass geregelt.
Ein Profil bei einem sozialen Netzwerk anzulegen ist einfach und schnell erledigt. Die Beerdigung einer Profilseite hingegen kann deutlich länger dauern. Davon wird in verschiedenen Internetforen berichtet. Ein User schreibt, dass auf dem StudiVZ-Profil seines verstorbenen Freundes immer noch Partyeinladungen erscheinen. Die Community hätte dem Verstorbenen sogar kürzlich zum Geburtstag gratuliert, vier Wochen nach dessen Tod. Die Automatismen des Web 2.0 können für Angehörige und Freunde sehr pietätlos wirken.
VZ-Sprecher Dirk Hensen appelliert an Freunde und Angehörige den Tod eines Mitglieds der Community schnell zu melden. "Sobald wir Kenntnis von einem verstorbenen Nutzer haben, sperren wir das Profil zunächst", sagt Hensen WDR.de. Danach müssten die Angehörigen entscheiden, ob das Profil gelöscht werden oder bestehen bleiben soll. Die Meinungen darüber gehen auseinander. "Es wäre grausam, würden diese Profile gelöscht werden. Man surft sie doch hin und wieder an", schreibt die Nutzerin eines Internetforums. Doch andere befürchten Missbrauch oder wollen einfach "nicht ständig" an den Toten erinnert werden. "Diese Entscheidung ist immer sehr individuell und von Fall zu Fall unterschiedlich", so Dirk Hensen.
Der amerikanische Anbieter Facebook hat einen "memorialized"-Status für Profile Verstorbener eingeführt. Nur "Freunde" können die Seite dann noch besuchen und der Tote erscheint auch nicht mehr bei Suchanfragen oder unter den Vorschlägen wie "Schreib an seine Pinnwand". Aber auch diese Lösung gefällt nicht allen. Eine Nutzerin erzählt im Facebook-Blog, die Geschichte eines guten Freundes. Dieser habe Facebook zu Lebzeiten nie richtig verstanden und so viele "Freundesanfragen" seiner Bekannten aus der realen Welt nicht angenommen. Nun könnten aber viele Freunde nicht auf sein "memorialized"-Profil zugreifen.
Als Nachweis, ob ein User tatsächlich verstorben ist, fordern die VZ-Netzwerke eine Sterbeurkunde. Die Rechte an den Profilinhalten würden, wenn gewünscht, an die gesetzlichen Erben weitergegeben. Ähnliches gilt auch für den Zahlungsdienst Paypal. Sterbeurkunde und Testament oder Erbschein müssen eingereicht werden, um ein bestehendes Guthaben abrufen zu können. Paypal verlangt allerdings eine Gebühr von den Erben. Wer das Guthaben auf ein normales Bankkonto ausgezahlt bekommen möchte, muss dafür 40 Euro bezahlen. Die Überweisung auf ein, gegebenenfalls neu anzulegendes, Paypal-Konto ist aber kostenlos.
Verschiedene amerikanische Start-Up-Unternehmen versuchen mittlerweile auch mit dem digitalen Nachlass Geld zu machen. Sie bieten ihren Kunden an, die Verwaltung von E-Mail-Zugängen und Profilseiten zu übernehmen und die Daten nach dem Tod an ausgewählte Personen weiterzugeben. Dieses Angebot kostet bis zu 300 Dollar. Ein anderer Anbieter verschickt nach dem Tod eine letzte Nachricht per E-Mail oder trägt auf Wunsch auch "Letzte Worte" auf Profilseiten sozialer Netzwerke ein.
Stand: 31.01.2009, 00:00 Uhr
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