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Beleidigung im Internetforum: Betreiber muss sie entfernen
Betreiber von Internetforen müssen ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen - auch wenn sie für den Inhalt der Einträge nicht verantwortlich sind. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag (27.03.07) entschieden.
Die Karlsruher Richter verlangen, dass Betreiber der Meinungsforen Beleidigungen löschen müssen - das gelte selbst dann, wenn der Angegriffene den Autor der Äußerung kenne und auch direkt gegen ihn vorgehen könnte. Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er laut BGH in der Pflicht, seine Website von den Vorwürfen zu säubern.
Konkret wurde vor dem BGH ein Fall aus Düsseldorf verhandelt. Vor dem dortigen Landesgericht hatte der Vorstandsvorsitzende eines Vereins geklagt, der sich mit der Bekämpfung von Kinderpornografie und Gewaltdarstellung im Internet befasst. Grund der Klage: In einem Internetforum, das sich ebenfalls mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie beschäftigt, hatten zwei User den Vereinsvorsitzenden als "Pornokönig" und als "dumm" bezeichnet.
Das Landgericht Düsseldorf hatte der Unterlassungsklage stattgegeben. Im Revisionsverfahren jedoch wies das Oberlandesgericht im April 2006 die Klage in Teilen ab - weil es sich um ein "Meinungsforum" handele, bei dem der Betreiber hinter den Autoren der Beiträge zurücktrete. Von der Betreiberin könne der Kläger hingegen höchstens eine Distanzierung verlangen, nicht aber, dass sie die Inhalte aus dem Forum löscht.
Nach dem Urteil kann der Kläger nun nicht nur gegen den Autor direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen. Weil das Oberlandesgericht Düsseldorf aber noch nicht abschließend entschieden hat, ob beide Äußerungen als ehrverletzend einzustufen sind, muss es noch einmal über den Fall befinden.
Der BundesgerichtshofStand: 27.03.2007, 15:54 Uhr
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