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Sie befinden sich hier: > WDR.de > Panorama > Urteil gegen Starmediziner Christoph Broelsch


Haftstrafe für Star-Chirurgen

Christoph Broelsch zu drei Jahren Haft verurteilt

Der ehemalige Chefarzt der Essener Uniklinik, Professor Broelsch, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Essen verurteilte Broelsch am Freitag (12.03.10) wegen Bestechlichkeit, Nötigung, Betrug und Steuerhinterziehung.

Angeklagter und Landgericht Essen; Rechte: WDR/ddp[M]bhmBild vergrößern

Prof. Christoph Broelsch

Broelsch hatte nach Überzeugung des Gerichts unter anderem todkranke Krebspatienten dazu genötigt, "freiwillige" Spenden an das Uniklinikum zu leisten, um schneller und durch den Chefarzt persönlich behandelt zu werden. "Bei den 'Spenden' handelte es sich nicht um freiwillige Leistungen aus Dankbarkeit. Es waren vielmehr ultimative Geldforderungen für eine Operation", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmidt in seiner Urteilsbegründung. Die Behauptung des Angeklagten, er habe niemals Spenden gefordert, sondern nur darum gebeten, sei von der Realität weit entfernt. Schmidt bescheinigte Broelsch ein "fehlendes Unrechtsbewusstsein". Mit dem Urteil blieben die Richter ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen nur eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung beantragt.

"Ich brauche die Knete vor der Operation"

Das Gericht sah es nach der umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass sich der Transplantationsexperte in 30 Fällen der Bestechlichkeit schuldig machte. Hinzu kamen noch drei Fälle von Nötigung sowie Betrug. Außerdem verurteilte das Gericht den Mediziner wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen. Die meisten Patienten seien über das Ansinnen des Chefarztes "schockiert" gewesen, führten die Richter aus. Trotzdem hätten sie in der Hoffnung auf Genesung die Zahlungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro geleistet. Einem Patienten soll der Professor dabei klar gemacht haben: "Ich brauche die Knete aber vor der Operation." In einem anderen Fall soll sich Broelsch bereit erklärt haben, die Spende von 10.000 Euro in zwei Raten zu teilen. Dabei soll er gesagt haben, die zweiten 5.000 Euro würden aber auch dann fällig, "wenn der Patient auf dem Tisch bleibt".

Broelsch selbst hatte die Vorwürfe stets entschieden zurückgewiesen. Er sei nicht dafür verantwortlich, dass in Deutschland zwischen Kassenpatienten und Privatpatienten unterschieden werde, sagte er. Wenn Kassenpatienten ihn um eine Behandlung gebeten hätten, habe er dies gegen Zahlung einer Spende ermöglicht. Das Geld sei immer nur Forschungsprojekten zugute gekommen.

Angeklagter hatte prominente Unterstützer

Mehrere prominente Fürsprecher hatten sich im Vorfeld des Prozesses für den ehemaligen Leibarzt von Bundespräsident Johannes Rau eingesetzt - darunter auch der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). Er schätze Broelsch als "überaus integre, überragende medizinische Kapazität", hatte Steinbrück mitgeteilt. Auch bekannte Mediziner hatten ihren Kollegen gegen die Vorwürfe verteidigt.

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Stand: 12.03.2010, 12:43 Uhr


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