Das Medikament Contergan verwandelte den Traum vom Schlaf ohne Nebenwirkungen in einen Albtraum. Hier die wichtigsten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Skandal und seinen Folgen.
1955:
Die Universitätsklinik Köln erhält die von Chemie
Grünenthal1 entwickelte Substanz
Thalidomid2 (damals: K17) zur klinischen Prüfung. Der beauftragte Arzt berichtet 1956, der Wirkstoff sei gut verträglich. Er hatte ihn in Tablettenform an mehr als 300 Patienten verabreicht. Auch Ärzte anderer Unikliniken beurteilen Thalidomid in ihren Berichten positiv. An Schwangeren wird der Wirkstoff nicht getestet.
10. Juli 1956:
Die Gesundheitsabteilung des NRW -Innenministeriums genehmigt die Abgabe thalidomidhaltiger Arzneimittel. Ein öffentlich-rechtliches Verfahren zur Zulassung von Arzneimitteln existiert noch nicht.
1. Oktober 1957:
Grünenthal bringt bundesweit
Contergan3 und Contergan forte in den Handel. Das Beruhigungs- und Schlafmittel ist in Apotheken rezeptfrei erhältlich. Thalidomid wird in mehr als 40 Länder exportiert.
3. Oktober 1959:
Der Neurologe Ralf Voss fragt bei der Firma Grünenthal an, ob Thalidomid bei längerer Einnahme toxische Wirkung auf Nerven haben könnte. Bis Ende November 1961 wird Grünenthal von ungefähr 1.500 Apotheker und Ärzte über etwa 3.000 Fälle von
Nervenschädigungen4 informiert. Hinzu kommen Beschwerden von mehr als 300 Verbrauchern.
30. April/1. Mai 1960:
Auf einem Neurologen-Kongress in Düsseldorf berichtet der Neurologe Ralf Voss über die Nervenschädigungen, die seinen Beobachtungen zufolge durch Thalidomid verursacht werden. Die Forschungsabteilung von Grünenthal versucht daraufhin, die Nervenschädigungen an Ratten zu reproduzieren - ohne Erfolg. Grünenthal-Forschungsleiter Mückter schließt daraus, dass es sich um besondere Situationen handelt, für die Contergan nur selten als Ursache infrage kommt.
12. September 1960:
Der US-Arzneimittelhersteller Richardson-Merrell beantragt bei der amerikanischen Gesundheitsbehörde die Zulassung eines thalidomidhaltigen Medikaments namens Kevadon. Die Zulassung wird nicht erteilt. Die zuständige Ärztin, Frances Kathleen Oldham Kelsey, hat Sicherheitsbedenken und fordert weitere Untersuchungen, auch zum Einfluss des Wirkstoffs auf das ungeborene Leben.
Oktober 1960:
In einigen Krankenhäusern werden Thalidomid-Präparate aufgrund der beobachteten Nebenwirkungen von der Liste der verwendeten Arzneimittel gestrichen.
24. November 1960:
Ein Apotheker fragt bei der Firma Grünenthal schriftlich an, ob die Einnahme von Thalidomid während der Schwangerschaft zu Kindesmissbildungen führen kann. Im gleichen Monat nimmt Grünenthal einen Hinweis auf Nervenstörungen nach längerfristiger Einnahme von Contergan und Contergan forte in die Gebrauchsanweisung auf. Dabei wird versichert, die "Überempfindlichkeitserscheinungen" seien reversibel, wenn man die Einnahme der Arznei sofort beende. Das erweist sich als falsch.
15. Februar 1961:
Voss führt auf einem Neurologen-Kongress in Düsseldorf erneut Nervenschädigungen auf Thalidomid zurück und erklärt, er rechne damit, dass diese Schäden nicht reversibel sind.
26. Mai 1961:
Grünenthal beantragt bei der Gesundheitsabteilung des NRW-Innenministeriums die Rezeptpflicht für Thalidomid. Kurz zuvor waren drei Publikationen über Nervenschädigungen durch die Substanz erschienen.
24. Juni 1961:
Das Bundesgesundheitsamt empfiehlt, die Rezeptpflicht für Thalidomid einzuführen.
1. August 1961:
Thalidomid wird durch Landesverordnung in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg verschreibungspflichtig. In den anderen Bundesländern ist es nach wie vor ohne Rezept erhältlich. Das erste
Arzneimittelgesetz5 der Bundesrepublik Deutschland tritt in Kraft.
16. August 1961:
Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" veröffentlicht unter dem Titel "Zuckerplätzchen forte" einen Bericht über die beobachteten Nervenschäden durch Thalidomid. Der Umsatz mit Contergan bricht drastisch ein. Im August 1961 zahlt der Grünenthal an Patienten mit Nervenschädigungen, die von der Firma Schadensersatz verlangten, Beträge von 200 bis 20.000 Mark.
September 1961:
Der Direktor der Städtischen Kinderkliniken in Krefeld berichtet in "Die Medizinische Welt", dass die Gliedmaßenmissbildungen bei Neugeborenen zugenommen hätten. Es ist die erste Publikation über die Missbildungswelle in Deutschland.
15. November1961:
Der Hamburger Kinderarzt und Humangenetiker Widukind Lenz unterrichtet den Forschungsleiter der Firma Grünenthal telefonisch, dass er Contergan verdächtigt, bei der Einnahme während der Schwangerschaft zu Kindesmissbildungen zu führen. Lenz fordert, alle Thalidomid-Präparate aus dem Handel zu nehmen.
24. November 1961:
Auch bei einer Besprechung im Düsseldorfer Innenministerium wird Grünenthal aufgefordert, alle Thalidomid-Präparate sofort vom Markt zu nehmen. Die Firma lehnt das ab. Sie droht statt dessen damit, das Ministerium für den finanziellen Schaden haftbar zu machen.
25. November 1961:
Das NRW-Innenministerium unterrichtet die Gesundheitsbehörden der Bundesländer, das Bundesgesundheitsamt, das Bundesinnenministerium sowie die Ärzte-, Zahnärzte und Apothekerkammern über den neuen Verdacht gegen Thalidomid.
26. November 1961:
Die Zeitung "Welt am Sonntag" veröffentlicht den Artikel "Missgeburten durch Tabletten? Alarmierender Verdacht eines Arztes gegen ein weitverbreitetes Medikament".
27. November 1961:
Die Firma Grünenthal kündigt in einem Telegramm an das Düsseldorfer Innenministerium an, ihre Thalidomid-Präparate im In- und Ausland sofort aus dem Handel zu nehmen.
30. November 1961:
Eine Sachverständigen-Kommission, die das NRW-Innenministerium eingerufen hat, kommt zusammen. Die Experten erklären es für wahrscheinlich, dass Thalidomid Missbildungen hervorruft.
Das amerikanische Arzneimittelunternehmen Richardson-Merrell informiert die US-Gesundheitsbehörde über die Ereignisse in Deutschland und zieht vier Monate später seinen Antrag auf Zulassung von Thalidomid zurück.
1. Dezember 1961:
Ein Patient, der seine Nervenschäden auf eine Langzeitmedikation mit Contergan zurückführt, stellt bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige gegen die Firma Grünenthal.
18. Dezember 1961:
Die Staatsanwaltschaft Aachen, die den Fall übernommen hat, setzt ein Ermittlungsverfahren gegen die Firma Grünenthal in Gang.
4. Juli 1962:
Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Aachen suchen zum ersten Mal die Firma Grünenthal auf. Deren Angehörige bestreiten weiterhin einen Zusammenhang zwischen der Thalidomid-Einnahme während der Schwangerschaft und den Missbildungen bei Kindern.
Inzwischen ist auch das Ausmaß der Katastrophe sichtbar: Zwischen 1958 und 1962 werden allein in Deutschland etwa 4.000 Kinder mit Missbildungen geboren, von denen 2.800 überleben.
November 1964:
Drei Jahre nach dem Verkaufsstopp stellt ein israelischer Arzt durch Zufall fest, dass Thalidomid schmerzhafte Begleiterscheinungen der
Lepra6 unterdrücken oder zumindest abschwächen kann.
13. März 1967:
Die Staatsanwaltschaft Aachen reicht Klage gegen den führenden Gesellschafter sowie acht leitende Mitarbeiter der Firma Grünenthal beim Landgericht Aachen ein. Bis April 1968 schließen sich mehr als 400 Geschädigte als Nebenkläger an.
27. Mai 1968:
Im Kasino der Grube "Anna" in Alsdorf beginnt der Contergan-Prozess. Sieben Grünenthal-Mitarbeiter stehen vor Gericht. Die Anklage wirft ihnen fahrlässige Tötung, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung sowie Vergehen gegen das Arzneimittelgesetz vor. 20 Rechtsanwälte der Verteidigung stehen drei Staatsanwälten gegenüber. Sieben weitere vertreten die Nebenkläger.
26. Januar 1970:
Die Firma Grünenthal erklärt sich zur Zahlung von 100 Millionen Mark bereit - wenn damit alle weiteren Forderungen an das Unternehmen und die Angeklagten ausgeschlossen werden.
10. April 1970:
Grünenthal und Vertreter der deutschen contergangeschädigten Kinder vereinbaren einen
Vergleich7. Darin wird unter anderem festgelegt, die Auszahlungen an die Berechtigten so lange auszusetzen, bis die Eltern und gesetzlichen Vertreter aller betroffenen Kinder die Abfindungserklärung unterschrieben haben.
18. Dezember 1970:
Auch mit Blick auf die Tatsache, dass die finanzielle Lage der geschädigten Kinder gesichert scheint, wird der Contergan-Prozess eingestellt - ohne dass ein Urteil gefällt wird. Das Gericht sieht die Angeklagten zudem als nur geringfügig schuldig an. Das Verfahren ging über 283 Verhandlungstage. 29 Sachverständige und 352 Zeugen sagten aus.
März 1971:
In Los Angeles wird ein Schadensersatzprozess gegen Richardson-Merrell eröffnet, der als einziger weltweit mit einem Urteil endet. Das Gericht spricht der Mutter einer contergangeschädigten Tochter 250.000, dem Kind selbst 2,5 Millionen Dollar Entschädigung zu. Noch bevor über einen Antrag auf Berufung entschieden werden kann, einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich.
31. Oktober 1972:
Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung
"Hilfswerk für behinderte Kinder"8 tritt in Kraft. Durch die Einrichtung der Stiftung wird der Vergleich ungültig.
April 1974:
Der Patentschutz für Thalidomid läuft ab. Andere Firmen können die Substanz nun ohne Genehmigung von Grünenthal produzieren.
1. Januar 1978:
Das "Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts" von 1976 tritt in Kraft. Es entsteht unter dem Eindruck der Contergan-Tragödie. Insbesondere die Anforderungen für die Herstellung und Zulassung eines Medikaments werden drastisch verschärft.
Juni 1993:
Ein britisches Fernsehteam berichtet, dass in Brasilien thalidomidgeschädigte Kinder geboren werden. Ihre Mütter hatten das Medikament eingenommen, weil sie es für Verhütungsmittel hielten oder Angst hatten, wegen ihrer Leprakrankheit ins soziale Abseits zu geraten.
Juli 1998:
Die amerikanische Gesundheitsbehörde lässt Thalidomid zur Behandlung der
Leprareaktion9 (Erythema nodosum leprosum) zu. Allerdings nur mit tiefgreifenden Auflagen bei der Verschreibung und Verhütung.
(Quelle: Beate Kirk: Der Conterganfall: eine unvermeidbare Arzneimittelkatastrophe? Dissertation. Greifswald 1998)
Die Arzneimittelfirma Grünenthal wurde 1946 vom Waschmittelproduzenten Andreas August Wirtz gegründet und befindet sich seitdem im Familienbesitz. Die Firma hat ihren Sitz in Stolberg bei Aachen. Sie war die erste, die in der Nachkriegszeit Penicillin in Deutschland herstellte. Im Oktober 1957 brachte Grünenthal Contergan auf den Markt. Das Beruhigungs- und Schlafmittel fand reißenden Absatz und bescherte dem kleinen Pharmaunternehmen gewaltige Umsätze. 1961 musste Grünenthal den Kassenschlager vom Markt nehmen, weil ein Zusammenhang mit Missbildungen bei Neugeborenen als erwiesen galt. Ein Prozess gegen sieben Mitarbeiter der Firma wurde 1970 ohne Urteil eingestellt. Das Gericht befand die Angeklagten für gering schuldig.
Grünenthal hat heute weltweit sieben Produktionsstätten und 26 Tochtergesellschaften. Die Firma beschäftigt allein in Deutschland 1.800 Mitarbeiter. Schmerz- und Verhütungsmittel bilden die Grundlage des Geschäfts. Grünenthal ist der größte und lukrativste Zweig des Wirtz-Imperiums, zu dem auch der Waschmittelhersteller Dalli und der Parfümhersteller Mäurer + Wirtz gehören.
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Grünenthal GmbHThalidomid ist der Wirkstoff des Medikaments Contergan, das Ende der 50er-, Anfang der 60er-Jahre bei tausenden von Kindern zu Missbildungen führte. Die Verbindung wurde 1954 vom Grünenthal-Mitarbeiter Wilhelm Kunz hergestellt. Da es die 17. Substanz war, die der Apotheker für den Stolberger Arzneimittelhersteller entwickelt hatte, hieß sie zunächst K17. Der neue Wirkstoff wurde als N-Phthalyl-glutaminsäure-imid identifiziert und am 17. April 1954 beim Deutschen Patenamt angemeldet. Im November 1956 brachte Chemie Grünenthal das thalidomidhaltige Grippemittel Grippex in Hamburg in den Handel. Am 1. Oktober 1957 startete der Vertrieb von "Contergan" und "Contergan forte". Grünenthal nahm am 27. November 1961, nach massivem Druck von Öffentlichkeit und Medien, alle Thalidomidpräparate aus dem Handel.
Contergan löste eine der größten Arzneimittel-Katastrophen der Geschichte aus. Das Beruhigungs- und Schlafmittel galt bei seiner Einführung im Oktober 1957 als völlig sicher und frei von Nebenwirkungen, weshalb es schnell zu einem Verkaufsschlager wurde. Der Stolberger Hersteller Grünenthal pries das Mittel auch ausdrücklich für Schwangere an: Es schädige "weder Mutter noch Kind".
Wie sich später herausstellte, reichte bereits eine Contergan-Pille, um den Embryo zu schädigen. Ende der 50er-, Anfang der 60er-Jahre wurden weltweit schätzungweise 10.000 Contergan geschädigte Kinder geboren. Eine längere Einnahme des Mittels bewirkte bei vielen Erwachsenen darüber hinaus bleibende Nervenschäden.
Nervenschädigungen durch längere Einnahme von Thalidomid werden auch Thalidomid-Polyneuritis genannt. Sie führt zu Reiz- und Ausfallerscheinungen der peripheren Nervenenden. Vor allem bei ältere Menschen traten die Symptome auf. Am stärksten spürbar sind sie an Händen und Füßen. Patienten, die Ende der 50er-, Anfang der 60er-Jahre Contergan einnahmen, klagten unter anderem über Taubheitsgefühle und Schmerzen beim Gehen. Es fühle sich an, als ob sie auf spitzen Steinen, Stecknadeln oder Glassplittern gingen. Die Thalidomid-Neuropathie ist in vielen Fällen ein bleibender Schaden.
Als Contergan 1957 auf den Markt kam, gab es noch keine gesetzlichen Zulassungsbeschränkungen. Dem Hersteller war es überlassen, ob und mit welchen Methoden er die von ihm hergestellten Arzneimittel prüfte. Daran änderte sich auch nichts, als 1961 das erste Arzneimittelgesetz verabschiedet wurde.
1964 kam es zu einer Novelle des Gesetzes. Neue Medikamente waren nun automatisch drei Jahre lang verschreibungspflichtig, um Nebenwirkungen möglichst früh zu erkennen. Zudem wurde erstmals definiert, welche Anforderungen die Hersteller zu erfüllen hatten, um ein Arzneimittel unter einem bestimmten Namen registrieren zu lassen.
1976 schließlich führte der Gesetzgeber unter dem Eindruck des Contergan-Skandals erstmals ein Zulassungsverfahren für Arzneimittel ein. Ein Arzneimittelhersteller hatte nun die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikaments nachzuweisen. Zudem wurde die Grundlage für ein System geschaffen, mit dem Arzneimittelrisiken erfasst werden.
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Arzneimittelgesetz von 1976Lepra ist eine seit der Antike bekannte chronische Infektionskrankheit der Haut, die durch den Erreger Mycobacterium leprae verursacht wird. Lepra, auch Aussatz genannt, ist in Ländern mit guter Gesundheitsversorgung nahezu ausgerottet. An der Krankheit, die in vier unterschiedlich schweren Formen auftreten kann, leiden überwiegend Menschen in so genannten Entwicklungsländern.
Befallen werden vor allem Haut, Schleimhäute und Nervenzellen. Die Betroffenen verlieren das Gefühl für Kälte, Wärme und Schmerz, was oft zu Verbrennungen und Verletzungen an Händen und Füßen führt. Über ihre Wunden können sich die Kranken mit lebensgefährlichen Erregern wie Tetanus infizieren. Lepra ist heute mit Antibiotika gut behandelbar, welche in armen Ländern allerdings oft nicht verfügbar sind.
In einem Mammutprozess, der im Mai 1968 begann, traten mehr als 400 Thalidomid Geschädigte als Nebenkläger auf. Das Verfahren wurde im Dezember 1970 ohne Urteil eingestellt. Kurz zuvor hatten sich die Firma Grünenthal und Vertreter des Bundesverbandes der Eltern körpergeschädigter Kinder - Conterganhilfswerk e.V. auf einen Vergleich geeinigt.
In dem Vertrag verpflichtete sich Grünenthal, 100 Millionen Mark plus Zinsen an die geschädigten Kinder zu zahlen. Allerdings sollte das Geld nur fließen, wenn alle Berechtigten erklärten, keine weiteren Ansprüche gegen Grünenthal geltend zu machen. Der Vergleich wurde nie wirksam, weil der Bundestag im November 1971 das "Gesetz über die Einrichtung einer Stiftung 'Hilfswerk für behinderte Kinder'" verabschiedete, das am 31. Oktober 1972 in Kraft trat. Das Geld, das Grünenthal laut Vergleich an die Contergan-Opfer zahlen sollte, floss in das Vermögen der Stiftung ein. Vom Bund kamen weitere 100 Millionen Mark. Die Contergan-Opfer erhalten bis heute monatlich eine Rente, deren Höhe sich am Ausmaß ihrer Schädigung orientiert.
Elf Jahre nach dem Contergan-Skandal nahm 1972 die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" ihre Arbeit auf. Aus dem Fonds, in den Grünenthal und der Bund zusammen mit Zinsen knapp 290 Millionen Euro einzahlten, sollten die Opfer eine einmalige Kapitalentschädigung sowie eine lebenslange Rente erhalten. Bis dahin waren die Familien der betroffenen Kinder auf eigene Ersparnisse, Einkünfte, Krankenversicherungen und Sozialleistungen angewiesen. Derzeit (Stand 24.10.06) wird eine monatliche Rente an 2.588 Berechtigte gezahlt. Der Betrag liegt, je nach Schwere der körperlichen Beeinträchtigung, zwischen 121 und 545 Euro. 2005 beliefen sich die Leistungen auf 13,8 Millionen Euro. Das Vermögen der Stiftung für die Zahlung der Renten ist seit 1997 aufgebraucht. Seitdem kommen die nötigen Mittel allein vom Bund, der bis Oktober 2006 weitere 106 Millionen Euro zahlte.
Am 19. Oktober 2005 trat ein neues Stiftungsgesetz in Kraft. Da man den Namen "Hilfswerk für behinderte Kinder" als nicht mehr zeitgemäß ansah, wurde er in "Conterganstiftung für behinderte Menschen" umgewandelt. Auf die Höhe und Dauer der Leistungen hatte die Änderung keinen Einfluss.
Mehr zum Stichwort:
Conterganstiftungsgesetz
Zu Risiken und Nebenwirkungen
"Vergissmeinnicht"
Der Conterganskandal
Die Geschichte des Contergan-Skandals
Der Contergan-Skandal
Contergan - Thalidomid
Grünenthal: Vergangenheit und ZukunftStand: 22.11.2006, 06:00 Uhr
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