Das Kölner Landgericht hat einer Frau Recht gegeben, die gegen einen Chirurgen geklagt hat. Der Arzt hatte ihr die intakten weiblichen Geschlechtsorgane entfernt. Deshalb habe sie ein "falsches Leben" als Mann führen müssen.
Am Mittwoch (06.02.08) siegte die 48-Jährige in dem Schmerzensgeld-Verfahren vor dem Kölner Landgericht gegen einen Chirurgen, der sie vor 30 Jahren unwiderruflich zum Mann gemacht hatte. "Das tut so gut für die Seele", sagt die erleichterte Klägerin nach dem Urteil in die Kameras und Mikrofone. Selbsthilfe-Gruppen, die am Mittwoch auch aus der Schweiz angereist waren, gratulierten zum Prozessausgang.
Der Vorsitzende Richter Dietmar Reiprich hatte den Fall zu Prozessbeginn am 12. Dezember 2007 als problematisch bezeichnet, auch weil wichtige Akten zur Rekonstruktion fehlten. Eine Unaufklärbarkeit des 30 Jahre zurückliegenden Sachverhalts hätte daher zu Lasten der Klägerin gehen können. Doch das Urteil fiel dann klar und deutlich aus, obwohl die entscheidende OP-Akte unauffindbar blieb und nur ein Anästhesie-Bericht vorlag: Der Chirurg hätte den Eingriff abbrechen müssen, als er feststellte, dass die Patientin auf dem OP-Tisch über intakte Eierstöcke und Gebärmutter - also eine normale weibliche Anatomie - verfügte. Der Anwalt des Arztes hatte in dem Verfahren jedoch alle Vorwürfe zurückgewiesen. Gegen das Urteil kann der Chirurg Berufung einlegen.
Für den Prozess hat Christiane V. ihre finanzielle Existenz aufs Spiel gesetzt. Über ihr Schicksal hat sie in dem bundesweit aufsehenerregenden Fall detailreich Auskunft gegeben und ist dabei bis an intimste Grenzen gegangen.
Dass der Eingriff, bei dem ihre intakten inneren weiblichen Geschlechtsorgane - ohne ausreichende vorherige Aufklärung - entfernt worden waren, nun als rechtswidrig eingestuft wurde, sei eine "moralische Wiedergutmachung". Die schmächtige Christiane V., die sich als Frau fühlt, mit Geschlechtsmerkmalen von Mann und Frau geboren und als Junge großgezogen wurde, freut sich nicht nur für sich selbst: "Ich hoffe, dass ich damit jetzt einigen Mut gemacht habe, dass einige nachziehen, die auch unter der Medizin gelitten haben." Die Krankenpflegerin sieht das Verfahren als Präzedenzfall und Musterprozess. Beobachter sprachen von einem überraschenden und wegweisenden Urteil.
"Es wäre viel erreicht, wenn einige Eltern jetzt sagen würden: Wir lassen unser Kind nicht operieren", sagt die 48-Jährige mit Blick auf die gängige Praxis, "geschlechtszuweisende Operationen" bereits im Babyalter durchzuführen. Nach Angaben von Betroffenen leiden viele operierte Intersexuelle später unter massiven Identitätsproblemen. Auch Christiane V. hatte sich stets als "merkwürdiges Wesen" gefühlt, lebte im "falschen Geschlecht", hegte Selbstmordgedanken und leidet in Folge von Operationen und Hormonbehandlungen bis heute unter Schmerzen. Vielen Medizinern wirft sie einen "menschenverachtenden Umgang, Versagen und Dilettantismus" im Umgang mit Intersexuellen vor. Bei dem Kölner Chirurgen spricht sie sogar von "geplanter Kastration".
Als Anwalt der Klägerin betont Georg Groth, das Schmerzensgeld habe in dem Verfahren nur eine Nebenrolle gespielt. "Ich bin sehr froh, dass festgestellt wurde, dass ihr schweres Unrecht geschehen ist. Über die Höhe des Schmerzensgelds kann man sich später noch einigen." Auch Christiane V. sagt: "Die Höhe des Schmerzensgeldes ist mir egal." Sie will nun weiter um einen geänderten Eintrag ins Personenstandsregister kämpfen. Dort wird sie als Thomas V. geführt, so wie es auch in ihrem Pass steht. "Ich empfinde es als diskriminierend und skandalös, dass ich als Mann geführt werde, nur weil sich eine Hebamme vor 48 Jahren geirrt hat."
Die Pflegerin, die während des Prozesses viel Zuspruch erhalten hatte, will anderen Intersexuellen aus der Deckung helfen: "Liebe Leute, kommt raus aus Euren Mauselöchern! Ihr habt nichts zu verbergen. Die Öffentlichkeit hat keine Schwierigkeiten mit uns."
Zum Leben als Mann gezwungenStand: 06.02.2008, 14:35 Uhr
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