Der Verfassungsschutz darf Scientology weiter überwachen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag (12.02.08) in Münster entschieden und eine Klage von Scientology zurückgewiesen.
Scientology hatte bereits in zweiter Instanz geklagt: Im November 2004 hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, die seit 1997 durchgeführte Beobachtung der Organisation durch den Verfassungsschutz sei zulässig - einschließlich nachrichtendienstlicher Mittel. Dieses Urteil bestätigten die Richter in Münster jetzt. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Michael Betrams, dass Scientology und seine Mitglieder nach wie vor Bestrebungen verfolgten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Die Organisation strebe eine Gesellschaftsordnung an, mit der "zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt würden", so der Richter. Dies ergebe sich aus den Schriften und Aktivitäten von Scientology.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hatte das Kölner Gericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster zugelassen. Dort wurde nun am Dienstag erneut über die Klage des Münchner Vereins "Scientology Kirche Deutschland" und des Vereins "Scientology Kirche Berlin" gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden. Dem Urteil war eine mehrstündige mündliche Verhandlung voraus gegangen.
Die Vorstandssprecherin der "Scientology Kirche Deutschland e.V." in München, Sabine Weber, kündigte nach der Entscheidung den Gang zum Bundesverwaltungsgericht an. "Es war eine falsche Entscheidung, aber das Urteil kam nicht ganz unerwartet." Die Richter hätten sich an einzelnen Zitaten von Scientology orientiert, nicht aber an der "gelebten Wirklichkeit".
Scientology machte geltend, die Organisation sei nicht verfassungsfeindlich. Dafür habe der Verfassungsschutz keine Belege vorgelegt. Das Bundesamt mit Sitz in Köln will sich dazu nicht äußern: "Wir geben dazu keinen Kommentar ab", sagte eine Sprecherin auf Anfrage von WDR.de. Sie verwies auf die Informationen im Verfassungsschutzbericht.
Scientology wird seit 1997 vom Verfassungsschutz beobachtet. Zehn Jahre später steht ein mögliches Verbot der Organisation zur Diskussion: Im letzten Dezember hatten die Innenminister von Bund und Ländern beschlossen, ein Verbotsverfahren zu prüfen. "Scientology ist eine unzweifelhaft verfassungsfeindliche Organisation, die weniger politische als wirtschaftliche Ziele verfolgt", sagt der Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, Hartwig Möller. Trotzdem hält Möller ein Verbotsverfahren wegen der "zu hohen Hürden" für nicht erfolgversprechend.
Der Verfassungsschutz schätzt die Zahl der Scientology-Anhänger in Deutschland auf bis zu 6.000 - die Organisation selbst spricht von 30.000. Die von Scientology genannte Zahl von weltweit zehn Millionen Anhängern halten Experten für zu hoch, sie gehen von mehreren Hunderttausend aus.
In NRW gibt es - seit Jahren fast unverändert - rund 500 Mitglieder. "Für den Verfassungsschutz spielt Scientology eine untergeordnete Rolle in NRW", so Verfassungsschutz-Chef Möller. Die Aktivitäten der Organisation seien etwa in Bayern und Baden-Württemberg viel größer. Gleichwohl müsse der Staat Scientology-Opfern Hilfe bieten. In NRW ist die Organisation seit Ende der 1970er Jahre aktiv und hat ihren Sitz in Düsseldorf.
Scientology wurde 1954 von dem Science-Fiction-Autor L. (Lafayette) Ron Hubbard (1911 bis 1986) in den USA gegründet. Die Organisation hat ihre Zentrale in Los Angeles und bezeichnet sich selbst als Kirche. Die Bundesregierung sieht Scientology dagegen nicht als Religionsgemeinschaft an. In der Mehrzahl der Bundesländer wird die Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet, so auch in NRW. Zurzeit bekanntester Scientologe ist der Hollywood-Schauspieler Tom Cruise.
Die Scientology-Lehre führt laut Bundesfamilienministerium "häufig zu psychischer und finanzieller Abhängigkeit". Scientology-Mitarbeiter nutzen im Zweiergespräch, dem so genannten Auditing, eine psychologische Technik, die nach Ansicht von Sektenbeauftragten manipulierbar macht. Mit zunehmender Abhängigkeit verlangt Scientology nach Berichten von Aussteigern für die Kurse immer mehr Geld.
Die Thetane retten
Gehirnwäsche statt Nachhilfe
Scientology darf weiter observiert werden
Info- und Doku-Zentrum Sekten/Psychokulte (IDZ)
Scientology-Glossar
Scientology im Verfassungsschutzbericht 2006
Kölner Urteil zur Scientology-Klage (2004)Stand: 12.02.2008, 18:16 Uhr
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