Von Lars Hering
Heimlich, still und leise hat die Abhörzentrale des Bundesinnenministeriums Ende Juli in Köln ihre Arbeit aufgenommen. Weil dort mehrere Behörden ihre Überwachungstechnik bündeln, hagelt es Kritik von Datenschützern.
"Zentralstelle für Kommunikationstechnologien" - diesen Namen hat das Bundesinnenministerium der neuen Abhörzentrale gegeben. Computer -Experten des Bundesverwaltungsamtes (BVA) haben in den Räumen des Amtes und im Auftrag von Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) eine "Anfangsversion" der Anlage aufgebaut, wie ein Sprecher von Minister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch (05.08.09) zu WDR.de sagte. Sie soll Stück für Stück erweitert werden. Kern der Abhörzentrale ist ein Computerraum, in dem als verdächtig eingestufte E-Mails, Faxe und Telefonate auflaufen. Behörden wie BKA und Bundespolizei, die bisher auf eigene Faust Daten gesammelt haben, können nun unabhängig voneinander auf den Kölner Server zugreifen und für ihre Zwecke speichern. Außerdem sind in Köln noch Spezialisten untergebracht, die die Abhörtechniken weiterentwickeln sollen. Auch der Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden der Länder sollen demnächst die Kölner Zentralstelle nutzen können - getrennt voneinander, wie das Innenministerium betont. Das solle bereits in der nächsten Legislaturperiode per Gesetz geregelt werden, sagte der Sprecher.
Das Bundesverwaltungsamt ist nach eigenen Angaben der zentrale Dienstleister des Bundes. Es nehme mehr als 100 verschiedene Aufgaben für die Bundesministerien wahr, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Durch den Einsatz moderner Technik werde das BVA außerdem sicherheitspolitisch immer wichtiger und sei der zentrale Partner der Ministerien in allen IT -Fragen.
Während das Bundesinnenministerium die Abhörzentrale als technischen Fortschritt verkaufen will, schlagen Datenschützer Alarm. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert zu überprüfen, ob es überhaupt eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, dass Sicherheitsbehörden ihre Überwachungstechnik beim Bundesverwaltungsamt bündeln. Schließlich werde ein Datenaustausch unter den Behörden immer gesetzlich geregelt. "Hier hätte zumindest der Abschluss der Gesetzesberatungen über die Rechte und Pflichten des Verwaltungsamtes abgewartet werden müssen." Auch Experten wie der Bochumer Jura-Professor Ralf Poscher fordern: "Wenn BVA-Mitarbeiter Kenntnis von den Abhörinhalten erlangen könnten, muss es eine gesetzliche Grundlage geben."
Auch Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum und der frühere NRW-Innenminister Burkhard Hirsch sind auf der Seite der Datenschützer. "Herr Schaar hat recht. Hier fehlt die rechtliche Grundlage. Die Bürgerrechte werden nicht gewahrt", sagt Baum. Sein Parteifreund Hirsch von der FDP assistiert kurz und knapp: "Das ist rechtswidrig."
Peter Schaar sieht allerdings auch noch andere Probleme. "Wir sorgen uns grundsätzlich um die Zusammenführung großer Datenmengen", sagt eine Sprecherin seiner Behörde. "Da besteht immer, wie viele Skandale in letzter Zeit zeigen, die Gefahr eines Missbrauchs durch Dritte." An dieser Gefahr ändere auch die Tatsache nichts, dass Bundespolizei und BKA getrennt voneinander abhörten - zumal die Daten unverschlüsselt seien. Außerdem würden bereits die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass andere Sicherheitsbehörden etwa wegen Terrorgefahr einfach auf die Kölner Daten zugreifen könnten. "Nach dem Motto: 'Das haben wir doch schon, also lass es uns doch einfach benutzen'", glaubt die Datenschützerin. Die preisgegebene Privatsphäre der Bürger sei dann kein Thema mehr.
Das Bundesinnenministerium weist die Vorwürfe zurück. Es sei rechtlich in Ordnung, dass die Telekommunikationsüberwachung beim Bundesverwaltungsamt zusammengeführt wird, sagte der Sprecher. "BKA und Bundespolizei sind dazu ermächtigt." Mitarbeiter der Bundesverwaltung hätten keinen Zugang zu den Daten. Die Gefahr eines Missbrauchs, meint der Ministeriumssprecher, sei von dieser Seite ausgeschlossen. Eine solche Möglichkeit zu unterstellen, sei diffamierend. "Das sind doch Beamte!" Eine spezielle Software soll zudem für Schutz sorgen.
"Es muss ausgeschlossen sein, dass BVA-Beamte Kenntnisse von den Abhörinhalten erlangen", sagt Jura-Professor Ralf Poscher. Andernfalls müsse ein neues Gesetz regeln, wie die Beamten mit Kenntnissen, etwa über Verbrechen, umzugehen haben. "In welchen Fällen sollen sie ihr Wissen übermitteln dürfen?"
Die zentrale Datensammlung biete aber auch Chancen für einen besseren Datenschutz, sagt Jurist Poscher. Wenn etwa das Bundesverwaltungsamt dauerhaft entscheiden könnte, welche technischen Filter bei der Überwachung eingesetzt werden, müssten sich die Polizeibehörden zwangsläufig daran halten. So könne Missbrauch von vornherein verhindert werden.
Stand: 05.08.2009, 19:06 Uhr
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