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Datenskandal bei der Sparkasse Köln/Bonn?

25 Festplatten mit Daten

Von Jochen Hilgers

Nach Bahn, Post und Telekom droht nun auch der Sparkasse Köln/ Bonn möglicherweise ein hausgemachter Datenskandal. Nach Recherchen von WDR.de lagern bei einem externen Unternehmensberater sensible Vertriebsdaten der Sparkasse Köln/Bonn.

Festplatte mit Sparkassenlogo; Rechte: WDR, dpa [M] BöselBild vergrößern

Sparkassendaten bei externem Berater

Der Unternehmensberater sollte nach eigenen Angaben bis März 2009 den Vertrieb für die Sparkasse Köln/Bonn optimieren. In diesem Zusammenhang habe er Zugriff auf 25 Festplatten mit Daten bekommen. Darunter sollen unter anderem hochsensible Mitarbeiter- und Kundendaten sowie Vorstands- und Verwaltungsprotokolle sein.

Außerdem verfügt der Unternehmensberater eigenen Angaben zufolge über Unterlagen, aus denen hervorgeht, welcher Kunde welches Produkt gekauft hat. Dabei seien die Namen der Kunden nicht anonymisiert worden. Eine Vertraulichkeitserklärung, wie sonst üblich, habe er nie unterzeichnen müssen.

Sparkasse prüft rechtliche Schritte

Die Sparkasse Köln/Bonn streitet die Vorwürfe ab. Über einen Anwalt ließ sie dem WDR mitteilen, sie habe mit dem Berater zusammengearbeitet. Die Tätigkeit sei auf Einzelauftragsbasis auf der Grundlage von E-Mails und Telefonaten erfolgt. Und der Datenschutz als Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen sei damit automatisch berücksichtigt. Die Sparkasse prüft juristische Schritte gegen den Unternehmensberater.

Datenschützer forden Stellungnahme

Das Büro der NRW-Datenschutzbeauftragten berichtet, dass ihr ein ähnlicher Fall im Bankenwesen noch nicht bekannt geworden sei. Pressesprecherin Bettina Gayk sagte WDR.de, man habe wahrscheinlich nicht den betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingeschaltet. Dieser hätte sicherlich dafür Sorge tragen müssen, dass das Unternehmen auf die Datenschutzfragen im Vertragswerk mit dem Berater eingeht.

Die Datenschützer werden nun die Sparkasse zunächst zu einer Stellungnahme auffordern. Anschließend untersuchen sie, ob es genügend Anhaltspunkte für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen das Geldinstitut gibt.

Stand: 01.07.2009, 17:55 Uhr


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