Drei frühere Bundeswehrausbilder müssen sich wegen Misshandlung von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld erneut vor dem Landgericht Münster verantworten. Das entschied heute der BGH.
Das Landgericht Münster hatte die Unteroffiziere im März 2008 von den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Misshandlung und der entwürdigenden Behandlung von Rekruten freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Freisprüche der drei Unteroffiziere am Mittwoch (28.10.09) auf und ordnete eine Neuauflage ihres Prozesses an.
Dagegen sind die Urteile gegen fünf Hauptverantwortliche der umstrittenen Übungen rechtskräftig. Das Landgericht Münster hatte Bewährungsstrafen gegen zwei Zugführer, die die Drahtzieher der Aktion waren, und eine Geldstrafe gegen einen Kompaniechef verhängt. Der BGH verwarf ihre Revisionen.
Bei den Übungen im Sommer 2004 in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld waren die völlig überrumpelten Rekruten Misshandlungen und Demütigungen ausgesetzt gewesen. Einigen der mit Kabelbindern gefesselten Soldaten wurde Wasser in den Mund oder in die Hose gepumpt. Andere wurden mit Schlägen oder Stromstößen traktiert oder mit Scheinerschießungen in Panik versetzt. "Diese Misshandlungen sind durch das Wesen des militärischen Dienstes nicht gedeckt, im Gegenteil, sie widersprechen dem Wesen des militärischen Dienstes", sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung.
Nack betonte, dass sich die Angeklagten - Unteroffiziere mit teilweise großer Erfahrung - nicht blind auf die Genehmigung der Aktion durch den Kompaniechef hätten verlassen dürfen. Derartige Übungen seien in den geltenden Anweisungen für die Truppenausbildung nicht vorgesehen gewesen und dürften ausschließlich mit speziell geschulten Ausbildern an drei Bundeswehrstandorten ausgeführt werden. Coesfeld gehöre nicht dazu.
Wie zuvor schon die Bundesanwaltschaft monierte der BGH mehrere juristische Fehler im Urteil des Landgerichts Münster. Zum einen seien die Überfallaktionen als "einheitliches Geschehen" einzustufen, so dass jeder Beteiligte als Mittäter für die gesamte Aktion verantwortlich sei. Außerdem beanstandeten die Karlsruher Richter, dass das Landgericht den Unteroffizieren zugute gehalten hatte, sie seien irrtümlich von der Rechtmäßigkeit der Übung ausgegangen. Rekruten hätten dieselben staatsbürgerlichen Rechte wie andere Bürger auch, sagte Nack. Er unterstrich: "Wehrpflichtige geben ihre Grundrechte nicht am Kasernentor ab."
Bereits Anfang des Jahres hatte der BGH Freisprüche gegen frühere Coesfelder Ausbilder aufgehoben und eine neue Prüfung angeordnet, ob die Soldaten die Befehle zur Ausführung der rechtswidrigen Aktion hätten verweigern müssen. Nach Auskunft eines Sprechers des Landgerichts ist noch offen, wann diese Prozesse stattfinden werden.
Stand: 28.10.2009, 16:24 Uhr
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