Von Lars Hering
Nach nur eineinhalb Stunden vertagte das Landgericht Aachen am Mittwoch (28.10.09) den Prozess gegen einen mutmaßlichen SS-Mörder. Die Verteidiger stellten einen Befangenheitsantrag gegen Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß.
Zehn Jahre hat Teunis de Groot (76) auf den ersten Prozesstag gegen den ehemaligen SS-Mann hingearbeitet. Der Nebenkläger hat versucht, Beweise dafür zu sammeln, damit der mutmaßliche Mörder seines Vaters nach 65 Jahren doch noch verurteilt wird. Vor dem Landgericht Aachen musste sich am Mittwoch (28.10.09) allerdings nicht der Angeklagte rechtfertigen, sondern der Ankläger.
Gleich zu Beginn stellten die Verteidiger des 88-jährigen Angeklagten, Gordon Christiansen und Dr. Matthias Rahmlow, nämlich den Antrag, Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß wegen Befangenheit vom Prozess auszuschließen. Der Grund: Maaß soll gegenüber dem niederländischen Sender NL1 in einem Interview gesagt haben: "Ein Schuldspruch muss erfolgen, ob er bereut oder nicht. An der Höhe der Strafe wird das nichts ändern." Außerdem habe Maaß, so die Verteidiger, möglicherweise der Presse geheime Daten über den Angeklagten gegeben. Deshalb, so Rechtsanwalt Christiansen, sei Maaß nicht so unvoreingenommen gegenüber dem Angeklagten, wie es notwendig sei. Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Dr. Gerd Nohl vertagte daraufhin den Prozess.
Rückblick: Der holländische SS-Mann soll Teil eines Mordkommandos gewesen sein, das Vergeltungsakte unter dem Decknamen "Silbertanne" in Holland verübte. Für jeden durch Widerständler getöteten deutschen Soldaten sollten holländische Zivilisten ermordet werden, die verdächtig waren, mit dem Widerstand zu sympathisieren. Der Angeklagte soll insgesamt drei Männer erschossen haben, so die Staatsanwaltschaft. Später floh er nach Deutschland und lebte hier jahrzehntelang unbehelligt, bis er durch holländische Ermittlungen aufflog.
Wie sehr der Prozess gegen den 88-Jährigen die Gemüter bewegt, zeigte sich schon vor Beginn der Hauptverhandlung. Vor dem Eingangstor zum Justizzentrum Aachen demonstrierte eine linke Gruppe und forderte auf großen Transparenten, den Angeklagten einzusperren. In Saal A 0.020 war indes schon vor dem Prozess der SS-Mann hineingeschleust worden. Eine eigens aufgestellte Glasscheibe schirmte den 88-jährigen Rollstuhlfahrer, seine beiden Verteidiger und den dahinter sitzenden Arzt ab.
Als das Publikum den Saal betreten durfte, gab es nach kurzer Zeit laute "Nazis raus"-Rufe, die jedoch nicht dem Angeklagten galten, sondern zwei bulligen, kahlgeschorenen Männern in schwarzen Bomberjacken. Sie betraten den Saal provozierend in schwarzen T-Shirts, auf denen in altdeutscher Schrift die Namen rechtsextremer Vereinigungen standen. Die Polizei musste jedoch nicht eingreifen.
Der Angeklagte schien davon wenig mitzubekommen. Mit grauen, kurzrasierten Haaren saß der 88-Jährige in seinem Rollstuhl und blickte kaum einmal auf. Die Verteidiger hatten in Verfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht vergeblich versucht, den Prozess mit Hinweis auf die mangelnde Gesundheit des Angeklagten zu verhindern. Im Gerichtssaal wirkte der ehemalige SS-Mann jedoch äußerst vital, hatte eine gesunde Gesichtsfarbe und schien dem Prozess auch problemlos folgen zu können. Nach etwa einer Stunde untersuchte ein Arzt den Angeklagten kurz mit einem Stethoskop. Danach wurde die Verhandlung fortgesetzt.
Ihm gegenüber saß de Groot als Nebenkläger. Der 76-Jährige ist der Sohn des gleichnamigen Fahrradhändlers Teunis de Groot, den der ehemalige SS-Mann, so die Anklage, am 3. September 1944 heimtückisch erschossen haben soll. Der weißhaarige Mann traf zum ersten Mal auf den mutmaßlichen Mörder seines Vaters. Immer wieder blickte er scheu zu diesem rüber.
Der 76-Jährige war bei der Ermordung seines Vaters nicht anwesend gewesen, er hatte sich bei einem Onkel aufgehalten. Sein Vater, so de Groot, habe Flüchtlingen geholfen und deshalb auf der Liste der Nazis gestanden. "Ich will endlich wissen, ob er bereut. Ihm jetzt gegenüber zu sitzen, ist für mich wichtig." Der Schock der Ermordung seines Vaters sitze immer noch tief. "Hier sitzt vor mir zwar nur noch ein bemitleidenswertes Häufchen Mensch. Er soll aber natürlich trotzdem bestraft werden. Ich glaube an das Gericht." Insgesamt gibt es noch zwei weitere Nebenkläger, jeweils Kinder der anderen Ermordeten, die sich jedoch von Anwälten vertreten lassen.
Das Gericht verkündete nach dem Befangenheitsantrag der Verteidigung, erst eine Stellungnahme von Oberstaatsanwalt Maaß abwarten zu wollen und hob den nächsten Termin für Freitag (30.10.09) vorsorglich auf, um ihm mehr Zeit zu geben. Damit war der erste Prozesstag nach etwa eineinhalb Stunden und einer Vielzahl von Unterbrechungen bereits beendet.
Oberstaatsanwalt Maaß wirkte ein wenig geknickt. Er sagte: "Der Prozess ist nicht gefährdet. Wenn ich abgezogen werden sollte, wird mich eben jemand vertreten. Eine solche Verzögerungstaktik habe ich auch erwartet. Weil ich sehr tief in der Materie drin stecke, will man mich hier nicht dabei haben." Auf sein Interview angesprochen, sagte der Jurist: "Ich habe keinen Fehler gemacht. Natürlich muss der Angeklagte hinsichtlich seiner Daten geschützt werden. Aber auch das Informationsrecht der Presse hat einen hohen Rang."
Der Prozess soll nun am Montag (02.11.09) mit der Anklageverlesung fortgesetzt werden - ob mit oder ohne Maaß, wird sich zeigen. Denn sollte das Gericht auch nach seiner Stellungnahme von seiner Befangenheit überzeugt sein, kann es bei der Generalstaatsanwaltschaft anregen, Maaß zu ersetzen. Mit einem Urteil wird erst am 18. Dezember 2009 gerechnet.
SS-Mann steht vor seinen Richtern
Mutmaßlicher SS-Mörder entgeht ProzessStand: 28.10.2009, 15:58 Uhr
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