Von Nina Magoley
Das Landgericht Mönchengladbach hat ein Buch über einen doppelten Ehrenmord verboten, bei dem es selbst eine unrühmliche Rolle gespielt hat. Die Stellungnahme des Verlags wurde dabei nicht berücksichtigt - ein vorgelegtes Schreiben verschwand.
Der Doppelmord von Mönchengladbach hatte im März 2007 Aufsehen erregt. Nicht nur wegen seiner besonderen Brutalität. Auch wegen einer Justizpanne, die letztendlich dazu geführt hatte, dass der Mord geschehen konnte. In dem vor wenigen Wochen erschienenen Buch "Kein Schutz, nirgends" wird der Fall geschildert. Das Landgericht Mönchengladbach hat nun einen Antrag auf Unterlassung des Buchverkaufs - also auf ein Verbot des Buches - verhandelt. Die Stellungnahme des Verlags fand dabei jedoch keine Berücksichtigung. Dabei lag diese Stellungnahme zu diesem Zeitpunkt bereits seit drei Tagen vor.
Nach Information des Landgerichtssprechers Joachim Banke ging diese so genannte Schutzschrift an die falsche Geschäftsstelle im Justizgebäude. Als sie am Verhandlungstag, wie er sagt, "zufällig" an der richtigen Stelle aufgetaucht sei, war die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Buchs bereits richterlich beschlossen. Ein Beschluss, der ohne diese vorhandene Stellungnahme des Verlags nicht hätte gefasst werden dürfen, erklärt der Sprecher: "Die Schutzschrift hätte in der Tat am Montag bei der Verhandlung vorgelegt werden müssen." Revidiert wurde das vorläufige Urteil jedoch nicht: An den Heyne Verlag erging die Aufforderung, das Buch nicht mehr zu verkaufen.
In "Kein Schutz, nirgends" geht es um Ehrenmorde in Deutschland - Ermordungen, die zumeist in Familien orientalischer Abstammung stattfinden, mit dem Zweck, eine vermeintlich beschmutzte Ehre wieder herzustellen. Anlass ist die Tat eines Familienvaters, der im März vergangenen Jahres Frau und Tochter in Mönchengladbach auf offener Straße erschoss.
Obwohl bekannt war, dass Familienvater Erol P. per Haftbefehl gesucht wurde, konnte er unbehelligt bei einem Familiengerichtstermin erscheinen, bei dem es um das Sorgerecht für die drei Kinder des getrennt lebenden Paares P. ging. Ungestört hatte er daraufhin das Gericht wieder verlassen, um Minuten später Ehefrau und Tochter zu erschießen. Obwohl der Fall im NRW-Landtag zum Thema wurde und es eine Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft Krefeld gab, hatte er keine Konsequenzen für die beteiligten Beamten.
Im Februar dieses Jahres wurde Erdol P. wegen Mordes zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zwei Monate später erschien das Buch "Kein Schutz, nirgends" im Heyne Verlag. Autorin Gülsen Celebi, die selber aus einer kurdischen Familie stammt, erzählt den Fall darin detailliert nach. Sie war die Anwältin der ermordeten Rukiye P., in dem anschließenden Prozess gegen den Mörder trat sie als Nebenklägerin auf. Sie war es auch, die den Familienrichter an jenem Tag vor der Sorgerechtsverhandlung gedrängt hatte, die Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach darüber zu informieren, dass der gesuchte Erol P. sich im Gerichtsgebäude befand und festgenommen werden müsse. Die Nachricht blieb allerdings ohne Reaktion.
Die jetzt erlassene Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Buchs beruht auf einem Antrag von überraschender Seite: Eine der Schwestern der ermordeten Rukiye P. ließ über ihre Anwältin vermelden, sie habe vom Entstehen eines Buches über den Fall "nichts gewusst", sei von dem Erscheinen vollkommen überrascht gewesen und nun dagegen, darin genannt zu werden. In einer parallel verfassten Aussage beteuert ihr Ehemann, seine Frau nicht zu dieser Aussage gedrängt zu haben. Die Schwester, die als tiefgläubige Muslimin beschrieben wird, hatte an dem Mordprozess als Zeugin nur über Videoschalten teilnehmen können - zu groß war ihre Angst vor dem Mörder: Schwager Erol P. hatte sie nach Überzeugung des Richters mehrfach vergewaltigt.
Nach vielen Gesprächen mit der Familie hält Autorin Gülsen Celebi es für unmöglich, dass die Schwester der Ermordeten nichts von der Entstehung des Buches gewusst habe. "Im Gegenteil," sagt sie, "alle Schwestern wollten das Buch, damit dieses furchtbare Unrecht dokumentiert wird." Auch der Anwalt des Heyne Verlags, Rainer Dresen, schüttelt den Kopf. Der Verlag sei davon überzeugt gewesen, dass sämtliche Schwestern der Getöteten von dem Buchprojekt wussten. "Da steht jetzt Aussage gegen Aussage", meint Dresen.
Ungewöhnlich findet er, dass die fristgemäß eingereichte Schutzschrift am Landgericht verloren ging und erst nach dem Verhandlungstermin über die einstweilige Verfügung wieder auftauchte. Für den Heyne Verlag hat er nun Widerspruch gegen das Verbot eingelegt. Bis kommenden Donnerstag (08.05.05) will er Aussagen aus der Familie und ihrem Umfeld einholen, die bezeugen, dass die Autorin mit allen Gespräche über das Buch geführt hat.
Ob das Buch damit noch zu retten ist, bezweifelt Dresen allerdings. Zwar sei die erste Auflage "zum größten Teil verkauft", die Erfahrung zeige aber, dass ein Buch, das einmal verboten war, vom Buchhandel nicht mehr neu eingekauft wird.
Justizskandal: Aufklärung mit Widersprüchen
"Er sah sich selber als Gott"Stand: 11.05.2008, 12:47 Uhr
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