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Sie befinden sich hier: > WDR.de > Politik > Was ist eigentlich eine "Eckkneipe"?


Eckkneipe: Eine nebulöse Sache

Landesregierung will Sonderregelung für kleine Gaststätten

Die Pinte: Letzte Rettung für Nikotinsüchtige? NRW will Ausnahmen vom Rauchverbot zulassen und hat dabei die "Eckkneipen" im Sinn. Das Problem: Welche Gaststätten damit gemeint sind, ist immer noch unklar.

Frau mit rauchender Zigarette; Rechte: dpaBild vergrößern

Letzte Zigarette?

Das Land war bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin mit dem Vorschlag in die Verhandlungen gegangen, dass die Wirte kleiner Kneipen selbst entscheiden könnten, ob sie das Rauchen verbieten oder nicht. Eine Eckkneipe also, so nannte sie zumindest Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, als das Rauchverbot diskutiert wurde.

Ergebnis: NRW hat sich damit durchgesetzt. Es wird ein allgemeines Verbot geben, das Land darf aber prüfen, ob Ausnahmen für kleinere Kneipen möglich sind. Sechs Monate hat das Land jetzt Zeit, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten - und den Begriff "Eckkneipe" zu definieren. Das Problem: Was macht sie aus? Die Größe? Die Tatsache, dass der Inhaber allein die Gäste bewirtet? Oder das Fehlen einer warmen Küche? Die Verantwortlichen scheinen selbst noch im Nebel zu stochern. Und auch die Experten tun sich schwer mit einer Erklärung.

Soleier und Frikadellen als Rauchhindernis?

"Es gibt da einfach keine objektivierbaren Maßstäbe", so Jens Hönig vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein. "Das Wort 'Eckkneipe' war wohl eher ein Schlagwort." Glücklich ist er darüber nicht, weil er nicht weiß, wie die Regelung schließlich aussieht. Er erinnert sich aber noch an die Diskussion, ob in Gaststätten mit Speisenangebot grundsätzlich nicht geraucht werden dürfe - und selbst in kleinen Betrieben gebe es "bierbegleitende Speisen", also Soleier und Frikadellen. "Wenn das Speisenangebot ein Kriterium sein soll, dann darf auch in den kleinen Kneipen nicht geraucht werden", schließt Hönig. "Möglicherweise ist die Regelung gar nichts wert." Am liebsten wäre ihm sowieso, wenn jeder Betrieb selbst über ein Rauchverbot in seinen Räumen entscheidet - egal, wie groß der Betrieb ist.

Wie groß darf eine kleine Kneipe sein?

Tresen; Rechte: WDR, BöselBild vergrößern

Soleier und Zigaretten

Frage also an das zuständige Gesundheitsministerium: Was ist eigentlich eine Eckkneipe? "Darüber haben wir uns noch keine Gedanken gemacht. Da müssen Sie die Staatskanzlei fragen", heißt es. Aber auch dort hat man noch keine endültige Eckkneipen-Erklärung. "Man kommt rein, und da sind eine Theke und ein paar Tische", fasst Sprecher Andreas Krautscheid die landläufige Definition zusammen. Und: Die Betriebe sind so klein, dass sie keinen Raum abtrennen können. Alles andere sei noch unklar.

Fest steht immerhin, dass das Speisenangebot keine Rolle spielen soll. "Da gab es absurde Definitionen: Wer Frikadellen kauft und auf die Theke stellt, hat keine Speisegaststätte, wer selber welche in einer kleinen Kombüse brät, hat eine." Stattdessen sollen Größe oder die Zahl der Plätze ausschlaggebend sein. "Wir wollen eine praktikable und kontrollierbare Größenordnung." Wie groß eine kleine Kneipe sein darf, solle in Gesprächen mit der Dehoga und dem Arbeitsschutz geklärt werden, sagt Krautscheid. Dann wird auch besprochen, ob die Wirte einen Antrag stellen müssen, wenn sie eine Raucherkneipe führen wollen. Ein entsprechender Entwurf soll Ende Mai vorliegen.

Ein Raucher-Refugium auf Zeit

Ob der Entwurf den Landtag ohne weiteres passiert, steht noch dahin. Die FDP, die eigentlich für eine freiwillige Selbstverpflichtung war, gibt sich jetzt mit der "differenzierten Regelung" zufrieden. Die SPD dagegen hält an einem strikten Rauchverbot fest und warnt vor einem deutschen "Flickenteppich". Und selbst aus der CDU kommt Kritik: "Die bisherigen Erfahrungen mit freiwilligem Nichtraucherschutz waren nicht ermutigend", so Rudolf Henke, Vizechef der CDU-Landtagsfraktion und Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Aber selbst wenn der Landtag vor der Sommerpause zustimmt, können die Raucher nur kurz aufatmen. Denn möglicherweise, heißt es aus der Staatskanzlei, werden die Ausnahmen im Gesetz mit einer Befristung versehen. Am Ende würden vermutlich ohnehin alle Gaststätten rauchfrei sein. Dann wäre die Eckkneipe nur ein Raucher-Refugium auf Zeit.

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Stand: 23.03.2007, 10:25 Uhr


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