Trennungskinder bekommen künftig weniger Geld: Ab 1. Juli sollen die Unterhaltssätze um ein Prozent sinken. Grund sind die ebenfalls gesunkenen Nettolöhne. Ein entsprechendes Regelwerk wurde am Mittwoch (20.06.07) in Düsseldorf vorgestellt.
"So etwas hat es noch nie gegeben", sagte Familienrichter Jürgen Soyka vom Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch (20.06.07). Er stellte die neue so genannte
Düsseldorfer Tabelle1 vor, die bundesweit Richtwerte für die Unterhaltsansprüche von Trennungskindern festlegt. Erstmals seit Einführung der Tabelle vor 45 Jahren wurden die Sätze heruntergefahren. Nach der neuen Berechnung erhalten die Kinder in Westdeutschland künftig zwischen 202 und 662 Euro monatlich, je nach Alter und Verdienst des zahlenden Elternteils. Das bedeutet, dass sie zwischen zwei und acht Euro weniger bekommen.
Ursache für die Absenkung sind die gesunkenen Nettolöhne, da die Beträge sich nach der Einkommensentwicklung richten. Die von den Familiensenaten des Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Übersicht dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Vor zwei Jahren war er noch um 2,5 Prozent angehoben worden, im Jahre 2003 sogar um sechs Prozent. Der "Düsseldorfer Tabelle" ist die "Berliner Tabelle" mit zwei weiteren Niedrig-Einkommensgruppen für die neuen Bundesländer vorgeschaltet. Bis 1.000 Euro Netto-Einkommen fallen dabei je nach Alter des Kindes zwischen 186 und 361 Euro Mindestunterhalt an. Auch in der "Berliner Tabelle" sinken die Sätze um etwa ein Prozent, dafür wurde für die Volljährigen eine eigene Altersstufe mit deutlich höherem Satz eingeführt. Statt bislang 269 oder 280 Euro haben sie Anspruch auf 361 Euro, wenn sie im Elternhaushalt leben.
In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,6 Millionen Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil. Von den sinkenden Sätzen sind nach Angaben des "Verbandes allein erziehender Mütter und Väter" etwa zwei Millionen Kinder betroffen. Der Verband bezeichnete den sinkenden Unterhalt angesichts sprudelnder Steuereinnahmen als Skandal: "Kindern steht mehr zu als eine Existenz an der Armutsgrenze." Der Verband appellierte an die unterhaltspflichtigen Eltern, die Kürzung freiwillig auszugleichen.
Das Gericht habe bei der Festlegung keine Wahl gehabt, betonte Soyka: "Die Regelbeträge müssen sich an der Nettolohnentwicklung orientieren." Dies sei gesetzlich vorgeschrieben. Durch die geplante Unterhaltsreform drohten den Trennungskindern aber noch weit größere Abstriche beim Mindestunterhalt, sagte Soyka. Bei der geplanten Orientierung am steuerlichen Existenzminimum seien Abschläge von zwölf Prozent zu erwarten. Tritt die Reform in Kraft, sei die am Mittwoch vorgestellte "Düsseldorfer Tabelle" Makulatur.
Die "Düsseldorfer Tabelle" ist seit 1962 in Deutschland die Richtlinie für Unterhaltszahlungen, hat aber keine Gesetzeskraft. Grundlage sind die von der Bundesregierung festgelegten Regelbeträge. Alle zwei Jahre wird sie neu herausgegeben. Zuletzt wurde sie im Sommer 2007 neu berechnet. Da am 1. Januar 2008 das reformierte Unterhaltsrecht in Kraft tritt, musste die "Düsseldorfer Tabelle" zum Jahreswechsel erneut verändert werden.
Die Tabelle wird von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf herausgegeben. Dies geschieht in Abstimmung mit den 24 deutschen Oberlandesgerichten. Bundesweit dient die Übersicht als Orientierung bei der Festlegung der Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder nach Scheidungen oder bei nicht verheirateten Eltern.
Stand: 20.06.2007, 17:03 Uhr
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