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Sie befinden sich hier: > WDR.de > Politik > Verfassungsrichter: Kommunalwahl am 30. August


Kommunalwahl am 30. August

Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs

Von Johannes Nitschmann

Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Kommunalwahl wie geplant am 30. August stattfindet. Damit sind SPD und Grüne gescheitert, die die Wahl verlegen wollten. Auch die Stichwahl der Bürgermeister wird nicht wieder eingeführt.

Nordrhein-westfälischer Verfassungsgerichtshof in Münster; Rechte: dpaBild vergrößern

Verfassungsgerichtshof in Münster

Sylvia Löhrmann redete nicht drumherum. "Es ist eine klare Niederlage. Das Urteil ist eindeutig", bekannte die Chefin der Grünen-Landtagsfraktion am Dienstag (26.05.09) beim Verlassen des Gerichtssaals in Münster. Zuvor hatte der achtköpfige Senat die beiden Klagen von SPD und Grünen zur bevorstehenden Kommunalwahl als "nicht begründet" zurückgewiesen. Die Vertreter der Regierungsparteien von CDU und FDP freuten sich über "die schallende Ohrfeige" des höchsten Landesgerichts für die Klägerparteien. Die juristischen Argumente der Opposition, in daumendicken Schriftsätzen zusammengetragen, waren von den Richtern in den roten Roben zerpflückt und abgeschmettert worden.

Gericht sieht keine Willkür

Bei der Festlegung des Kommunalwahltermins am 30. August dieses Jahres habe die Landesregierung "nicht willkürlich gehandelt", erklärte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, in seiner kurzen mündlichen Urteilsbegründung. Die von SPD und Grünen verlangte Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September werde in der gängigen Rechtsprechung "als problematisch angesehen". Wegen der größeren Bedeutung der Bundestagswahl bestehe die Gefahr, "dass kommunalpolitische Themen hinter den bundespolitischen zurücktreten würden", sagte Bertrams. Der von Innenminister Ingo Wolf (FDP) angesetzte Wahltermin zwei Wochen nach den NRW-Sommerferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl sei "nicht sachwidrig". Die Wettbewerbslage zwischen den Parteien werde nicht verändert. Die Kläger hatten mit geringeren Kosten und einer vermutlich höheren Wahlbeteiligung bei nur einem Termin argumentiert.

Prüfauftrag in Sachen Stichwahl

Wahlscheine werden in Urne gesteckt; Rechte: dpaBild vergrößern

Stichwahlen bleiben abgeschafft

Auch die vor zwei Jahren von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit abgeschaffte Stichwahl bei Bürgermeistern und Landräten sei "mit der Landesverfassung vereinbar", entschieden die Münsteraner Richter. Die rot-grüne Opposition hatte im Wegfall der Stichwahl eine eingeschränkte demokratische Legitimationsbasis für kommunale Spitzenämter gesehen. Dagegen erklärte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, auch eine "Bündelung der Entscheidungen" im ersten und einzigen Wahlgang könne zu einer "breiten demokratischen Legitimation" für den obsiegenden Bürgermeister oder Landrat führen. Immerhin erteilten die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber einen "Prüfauftrag". Die Politik solle im Blick behalten, "ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig vermitteln" könne. Im Klartext heißt dies: Falls bei der kommenden Kommunalwahl etliche Bürgermeister und Landräte aufgrund einer Vielzahl von Kandidaten mit einer Zustimmung von lediglich einem Viertel oder Drittel der Wähler ins Amt kommen, wird der Gesetzgeber eine Mindestquote einführen müssen.

SPD beklagt Verschwendung

In diesem Prüfauftrag sah die Grüne Löhrmann wenigstens einen Achtungserfolg für ihre Klage. Das Gericht habe "ein Hintertürchen geöffnet", um bei der demokratischen Legitimation nachbessern zu können, sagte sie. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Ralf Jäger verließ das Gerichtsgebäude mit einem langen Gesicht. Das Gericht habe festgestellt, dass "die Verschwendung von Steuermitteln" durch die Ansetzung mehrerer Wahltermine nicht verfassungswidrig sei, lästerte Jäger bärbeißig. "Jetzt müssen die Wähler denen einen Denkzettel erteilen, die für die Verschwendung dieser Steuermittel verantwortlich sind." Der Steuerzahlerbund und die Opposition im Landtag beziffern die Mehrkosten für einen eigenständigen Kommunalwahltermin auf 42 Millionen Euro. Dagegen sieht die Landesregierung lediglich Mehrkosten von vier Millionen Euro.

Innenminister Wolf sieht sich bestätigt

NRW-Innenminister Wolf; Rechte: dpaBild vergrößern

Wolf zufrieden mit dem Richterspruch

Im Regierungslager herrschte nach der Urteilsverkündung eitel Freude. Innenminister Ingo Wolf (FDP) sah sich "auf ganzer Linie" bestätigt: "Die Eigenständigkeit der Kommunalwahl hat einen hohen Stellenwert." Auch bei der Abschaffung der Stichwahl seien die Richter den Argumenten der Landesregierung gefolgt. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach, sprach von einem "großen Sieg für die Kommunen, die damit ihre Eigenständigkeit gewahrt haben". Schließlich habe sich der Verfassungsgerichtshof "nicht für parteipolitische Zwecke instrumentalisieren und missbrauchen lassen". Dafür gebühre den höchsten Richtern des Landes "großer Respekt", lobte Biesenbach.

Diesmal keine Richterschelte

So viel Zustimmung hatte es von Seiten der Christdemokraten in der Vergangenheit nicht immer für die Münsteraner Richter gegeben. Erst Mitte Februar hatte der Verfassungsgerichtshof den ursprünglichen Kommunalwahltermin am 7. Juni gemeinsam mit der Europawahl aufgehoben. Eine Vorverlegung der Kommunalwahl um mehr als vier Monate widerspreche dem Demokratiegebot. Danach wurde aus den Reihen von CDU und FDP massive Urteilsschelte laut. Die Grüne Sylvia Löhrmann verkniff sich solche Kritik nach der juristischen Niederlage. "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

Die SPD will ohnehin weiterkämpfen. Fraktionschefin Hannelore Kraft kündigte nach dem Urteil an, im Falle eines Sieges bei der Landtagswahl im kommenden Jahr wollten Sozialdemokraten und Grüne die Abschaffung der kommunalen Stichwahlen rückgängig machen.

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Stand: 26.05.2009, 12:37 Uhr



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