Von Johannes Nitschmann
Der Innenminister hatte der Staatsanwaltschaft Bielefeld nicht erlaubt, gegen einen V-Mann-Führer wegen Geheimnisverrats zu ermitteln. Jetzt ermittelt sie trotzdem gegen den Verfassungsschützer, aber wegen Strafvereitelung im Amt.
Die V-Mann-Affäre beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz hat eine Wendung genommen: Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen einen leitenden V-Mann-Führer des Geheimdienstes Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt aufgenommen. Der Sprecher der Bielefelder Ermittlungsbehörde, Reinhard Baumgart, erklärte am Freitag (30.11.07) gegenüber WDR.de, das Strafverfahren richte sich gegen derzeit noch "unbekannte Mitarbeiter des Verfassungsschutzes". Tatsächlich haben die Staatsanwälte seit Monaten einen leitenden V-Mann-Führer im Visier, dessen Klarnamen sie bisher aber nicht kennen. Daher läuft das Strafverfahren gegenwärtig gegen Unbekannt. Dem V-Mann-Führer wird vorgeworfen, einen kriminellen Spitzel in der ostwestfälischen Neo-Nazi-Szene mehrmals vor polizeilichen Fahndungs-Maßnahmen gewarnt zu haben.
Zuvor hatten die Bielefelder Ermittler auch ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen eingeleitet. Dazu hatte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) der Staatsanwaltschaft aber vor zwei Wochen die Ermächtigung verweigert. Nach dem Geheimnisverrats-Paragraphen 353b muss die oberste Landesbehörde, also das Innenministerium, als mögliche Geschädigte ihre Ermächtigung zu solchen Ermittlungen geben. Wolf begründete seine Entscheidung mit einer "Gefährdung des öffentlichen Wohls". Dazu stehe der Verdacht der Staatsanwaltschaft Bielefeld, unbekannte Mitarbeiter des NRW-Verfassungsschutzes hätten Dienstgeheimnisse verraten, in keinem Verhältnis. Das Innenministerium befürchtet, dass bei den Strafermittlungen V-Leute in der ostwestfälischen Neo-Nazi-Szene auffliegen könnten und damit "an Leib und Leben bedroht" wären.
Nach Informationen von WDR.de wurde diese Einschätzung des Innenministers in dem streng vertraulich tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Düsseldorfer Landtags von allen Fraktionen geteilt. Die von den Strafermittlern vorgetragenen Verdachtsmomente waren für die Abgeordneten offenbar nicht überzeugend. Daraufhin prüfte die Staatsanwaltschaft Bielefeld, ob sie ein eigenständiges Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung gegen Mitarbeiter des NRW-Verfassungsschutzes aufnehmen könnte. Bei einem solchen Delikt ist eine Ermächtigung durch den Innenminister nicht erforderlich. Allerdings gab es bei den vorgesetzten Justizbehörden offenbar unterschiedliche Rechtsauffassungen, ob in dem vorliegenden Fall eine Strafvereitelung im Amt überhaupt selbstständig - also ohne den Verrat von Dienstgeheimnissen - begangen werden könne.
Die Generalsstaatsanwaltschaft in Hamm kam angeblich zu dem Ergebnis, dass eigenständige Ermittlungen wegen Strafvereitelung gegen den verdächtigen V-Mann-Führer nicht möglich seien. Das NRW-Justizministerium vertrat nach Information von WDR.de eine entgegengesetzte Rechtsauffassung. Daraufhin soll die Hammer Generalsstaatsanwaltschaft angeordnet haben, dass die ihr unterstehende Staatsanwaltschaft Bielefeld die Strafermittlungen gegen den NRW-Verfassungsschutz wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt umgehend aufnehmen müsse.
Das Innenministerium wollte am Freitag zu den neuesten Entwicklungen in der V-Mann-Affäre keine Stellung nehmen. Dort wurde allerdings pikiert registriert, dass das umstrittene Ermittlungsverfahren gegen den Geheimdienst erst wegen der Stellungnahme des Justizministeriums fortgeführt worden sei. Jetzt müssten das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft sicherstellen, dass bei den Strafermittlungen "nicht massenhaft V-Leute verbrannt werden", verlangte die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Monika Düker, gegenüber WDR.de.
Bereits Ende August dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Strafermittlungen gegen einen leitenden V-Mann-Führer des NRW-Verfassungsschutzes wegen des Verdachts des Geheimnisverrats und der Strafvereitelung im Amt eingeleitet. Zuvor hatte die Polizei den 27-jährigen V-Mann und Gastwirt Sebastian S. aus dem westfälischen Lünen monatelang telefonisch überwachen lassen, weil er im Verdacht der Beihilfe zu einem bewaffneten Raubüberfall und des Handels mit Kokain "in nicht geringen Mengen" stand. Bei der Telefonüberwachung wollen die Fahnder bemerkt haben, dass Sebastian S., der zugleich als Spitzel für den NRW-Verfassungsschutz im rechtsextremistischen Milieu tätig war, von seinem Düsseldorfer V-Mann-Führer gezielt gewarnt worden ist, um Straftaten verdecken und der Polizei entgehen zu können.
Der 27-Jährige galt offenbar als Top-Quelle beim Geheimdienst, weil er vielfältige Kontakte zur internationalen Neo-Nazi-Szene unterhielt und zuverlässige Informationen über Waffenschiebereien unter Rechtsextremisten hatte. Im August wurde Sebastian S. verhaftet und danach umgehend vom Verfassungsschutz abgeschaltet. Vor wenigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage wegen Kokainhandels und Waffenbesitzes gegen den kriminellen Spitzel erhoben. Bei der Dortmunder Ermittlungsbehörde läuft ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zu einer räuberischen Erpressung. Die Führung des Verfassungsschutzes ist in Sorge, dass Sebastian S. vor Gericht über seine V-Mann-Tätigkeit auspacken könnte, um seine drohende Bestrafung zu mildern. "Das ist ein unsicherer Kantonist", heißt es bei der Behörde, "der reißt gern andere mit rein."
Stand: 30.11.2007, 17:37 Uhr
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