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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Online-Durchsuchungen
Das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz, entschied am Mittwoch (27.02.08) das Bundesverfassungsgericht. Heimliche Zugriffe auf Computer sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
Mit ihrer Entscheidung kippen die höchsten deutschen Richter das bisher einzige Gesetz, das dem Verfassungsschutz die Durchsuchung privater Computer erlaubt. NRW -Innenminister Ingo Wolf (FDP) hatte das Gesetz Ende 2006 im Landtag beschließen lassen. Dieses Gesetz ist nach dem Urteil des BVG nichtig. Die Verfassungsrichter kritisierten, das NRW-Gesetz lasse dem Verfassungsschutz schon im Vorfeld konkreter Gefährdungen freie Hand und verstoße damit gegen das Gebot einer Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Zwar halten die Verfassungsrichter die heimliche Überwachung von Computersystemen in Ausnahmesituationen für zulässig. Diese müssten jedoch streng begrenzt werden: Nur auf Anordnung eines Richters und nur bei einer konkret nachgewiesenen Gefahr für "überragend wichtige Rechtsgüter" dürften Fahnder ihre "
Trojaner1" einsetzen. Zu solchen Gefahren zählt das Gericht Mord, Totschlag oder Geiselnahme oder eine akute terroristische Bedrohung des Staates. "Diffuse Anhaltspunkte" reichten für diesen schweren Eingriff in die Privatsphäre nicht aus.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier erklärte in der Urteilsbegründung, heimliche Online-Durchsuchungen verletzen das Persönlichkeitsrecht. Laut Papier hat das Gericht damit erstmals ein "Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" festgestellt. Hinter diesem juristischen Wortmonster verbirgt sich ein neues "Computer-Grundrecht", das Daten auf einem PC vor dem Zugriff des Staates schützt. Es gilt allerdings nicht nur für Computer in den heimischen vier Wänden, sondern auch für mobile Laptops, Dienstrechner, Mobiltelefone (zum Beispiel Smart-Phones) und elektronische Terminkalender. Die Richter hatten ihr Urteil unter anderem damit begründet, dass Dinge, die früher in Tagebüchern, Briefen oder Fotoalben aufbewahrt wurden, heute meist auf Computer-Festplatten gespeichert sind. Zwar gebe es schon das Telekommunikationsgeheimnis, das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie frühere Grundsatzurteile. Dies reiche aber heute nicht mehr aus.
Das Verfassungsgericht gab mit seinem Urteil den Beschwerden einer Online-Journalistin sowie mehrerer weiterer Journalisten und Politiker Recht. Unter den Klägern war auch der frühere Bundesinnenminister und FDP -Politiker Gerhart Baum.
Das Urteil: Reaktionen aus Berlin [tagesschau.de]
Der Wolf und die acht Richter
Der Staat surft mit
Der Tiefe Blick auf die Festplatte
Grundrecht auf Schutz der eigenen Computer-InhalteStand: 27.02.2008, 17:43 Uhr
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