Von Johannes Nitschmann
NRW-Innenminister Ingo Wolf blockiert offenbar die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Beamte seines Verfassungsschutzes. Für die SPD-Opposition im Düsseldorfer Landtag grenzt dies "an Strafvereitelung".
Dem Bielefelder Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart sind die Hände gebunden. "Das Verfahren ruht", sagt Baumann schmallippig. Seit Wochen wartet seine Ermittlungsbehörde auf eine "Ermächtigungserklärung" des Düsseldorfer Innenministeriums zur Strafverfolgung gegen Beamte des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Doch Innenminister Ingo Wolf (FDP) zögert und zaudert. Sein Geheimdienst bedrängt den Minister offenbar, den Staatsanwälten die Ermächtigung zu versagen. Angeblich befürchtet der Verfassungsschutz im Falle von Strafermittlungen gegen einen seiner V-Mann-Führer die Enttarnung wichtiger Spitzel in der ostwestfälischen Neo-Nazi-Szene.
Der Sprecher des NRW-Innenministeriums, Ludger Harmeier, erklärte am Mittwoch auf Anfrage von WDR.de, dieser Vorgang unterliege der Geheimhaltungspflicht und gehöre in das dafür zuständige Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Düsseldorfer Landtags. "Wir werden in der PKG über diese Angelegenheit berichten", kündigte Harmeier an. Dagegen forderte die SPD-Opposition den Innenminister auf, der Bielefelder Staatsanwaltschaft "endlich grünes Licht" für ihre Ermittlungen gegen Beamte des NRW-Verfassungsschutzes zu geben. "Das grenzt schon an Strafvereitelung im Amt", sagte SPD-Fraktionsvize Ralf Jäger gegenüber WDR.de.
Ende August dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Strafermittlungen gegen Mitarbeiter des NRW-Verfassungsschutzes wegen Verdachts der Strafvereitelung und der Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht eingeleitet. Solche Delikte können nach Paragraph 253 des Strafgesetzbuches jedoch "nur mit Ermächtigung" verfolgt werden. Diese Ermächtigung müsste in diesem Falle die oberste Landesbehörde, also das Düsseldorfer Innenministerium erteilen.
Im Visier haben die Bielefelder Ermittler einen ihnen unter seinem Klarnamen bisher nicht bekannten V-Mann-Führer, der Strafermittlungen gegen den als Spitzel im rechtsradikalen Milieu agierenden Sebastian S. unterlaufen haben soll. Der 27-jährige V-Mann sitzt seit 14. August 2007 wegen des Verdachts der Beihilfe zu einem bewaffneten Raubüberfall und des Kokainhandels "in nicht geringen Mengen" in Untersuchungshaft.
Trotz etlicher Vorstrafen wegen Körperverletzung und Waffenhandels hatte der Verfassungsschutz Sebastian S. Im Jahre 2005 angeworben wegen seiner guten Kontakte in der internationalen rechtsextremen Szene galt er als wichtige Quelle. Vor seiner Festnahme Mitte August war das Telefon von Sebastian S. über einen längeren Zeitraum polizeilich überwacht worden. Mitschnitte dieser Telefongespräche haben bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld zu dem "Anfangsverdacht" geführt, dass der Spitzel von seinem V-Mann-Führer beim NRW-Verfassungsschutz vor Fahndungsaktionen der Polizei gewarnt worden ist. Dabei soll er ihm geraten haben, künftig nur noch öffentliche Telefonzellen zu nutzen.
Die Landtagsopposition von SPD und Grünen hatten nach Bekanntwerden der V-Mann-Affäre bereits den Verdacht geäußert, dass der NRW-Verfassungsschutz mit Sebastian S. über Jahre einen kriminellen Spitzel gedeckt habe. Daraufhin hatten leitende Beamte des Verfassungsschutzes in der streng vertraulich tagenden Parlamentarischen Kontrollkommission (PKG) des Düsseldorfer Landtags den Eindruck erweckt, durch die polizeiliche Telefonüberwachung ihres V-Mannes seien auch die Kontaktdaten seines V-Mann-Führers in Anwaltskreisen bekannt und damit sämtliche Spitzel im ostwestfälischen Neo-Nazi-Milieu verbrannt worden.
Wenige Tage später wies Innenminister Wolf diese Darstellungen im Innenausschuss zurück. Der Verfassungsschutz habe durch die Telefonüberwachung "keinen Schaden" erlitten und sei auch in der Neo-Nazi-Szene weiter "voll funktionsfähig". In der kommenden Woche soll sich Wolf auf Drängen der SPD-Opposition erneut im Innenausschuss zu der V-Mann-Affäre äußern und erklären, weshalb die Ermächtigungserklärung an die Bielefelder Staatsanwaltschaft acht Wochen nach Einleitung des Strafermittlungsverfahrens noch immer nicht erteilt worden sei. "Wir erwarten, dass der Innenminister lückenlos und umfassend erläutert, wie es zu dieser Panne kommen konnte", verlangte SPD-Fraktionsvize Jäger.
Wolf: "Kein Schutz für kriminelle V-Leute"Stand: 31.10.2007, 17:19 Uhr
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