Hauptnavigation

Dienstag, 09.02.2010

Suche im gesamten WDR Web

  • Tipps zur vergrößerten Ansicht
  • Kontakt: Alle WDR E-Mail Adressen von A bis Z
  • Alle WDR Sendungen von A bis Z
  • Inhaltsverzeichnis WDR.de
  • Hilfe
  • Multimedia

Themenrubriken

Spezialangebote


Politik

Sie befinden sich hier: > WDR.de > Politik > Vor 35 Jahren: Beate Klarsfeld versucht, SS-Mann Kurt Lischka zu entführen


Beate Klarsfeld jagte SS-Mann in Köln

Vor 35 Jahren: Versuchte Entführung von Kurt Lischka

Von Dominik Reinle

Kurt Lischka war maßgeblich für die Juden-Deportation aus Frankreich verantwortlich. Dennoch lebte er unbehelligt von der deutschen Justiz in Köln. Für "Nazi-Jägerin" Beate Klarsfeld ein Skandal. Deshalb wollte sie den früheren SS-Mann am 22. März 1971 entführen.

Kurt Lischka auf dem Weg zu seiner Kölner Wohnung, gefilmt von Kameramann Harry Dreifuss; Rechte: Privatarchiv KlarsfeldBild vergrößern

Vor geplanter Entführung gefilmt: Kurt Lischka

Das Wetter an diesem Montagmorgen im Jahr 1971 ist kalt und regnerisch. Es ist sieben Uhr, als die "Klarsfeld-Bande", wie die Gruppe später in den Medien genannt wird, vor einem Haus an der Bergisch-Gladbacher Straße in Köln-Holweide Position bezieht. Dort wohnt der ehemalige SS-Obersturmbannführer Kurt Lischka. Beate Klarsfeld und ihr Mann Serge warten zusammen mit drei Juden, die sie wenige Wochen zuvor in einem Restaurant kennen gelernt haben. Den drei Männern ist Lischkas Gesicht aus einem kürzlich gedrehten Film bekannt, den die Klarsfelds ihnen vorgeführt haben. Ihr Plan: Sie wollen Lischka mit Chloroform betäuben, im Mietwagen über die Grenze schaffen und in seine ehemaligen Diensträume in Paris bringen. Dort soll er vor der Weltpresse der französischen Justiz übergeben werden.

Für die Deportation von 76.000 Juden mitverantwortlich

Ausländische Juden im Mai 1941 vor ihrer Deportation nach Auschwitz auf dem Bahnsteig von Pithiviers (südlich von Paris); Rechte: dpaBild vergrößern

Die Opfer: Juden werden aus Frankreich deportiert

Bereits fünf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges ist Lischka in Frankreich in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In der Zeit von November 1940 bis Oktober 1943 war er nicht nur Kommandeur der Sicherheitspolizei (Sipo) und des Sicherheitsdienstes der SS (SD) in Paris, sondern auch Hauptverantwortlicher der Gestapo in Frankreich. Als "Schreibtischtäter" gehört der promovierte Jurist zu den Hauptverantwortlichen, die rund 76.000 Juden aus Frankreich in die Vernichtungslager deportiert haben. Bereits 1938 war er in Berlin Chef des "Judenreferats" der Gestapo für das ganze Reich und verantwortlich für die ersten Massenverhaftungen nach der Reichspogromnacht. Seine Vorgesetzten bescheinigten ihm damals: "Wille: zäh, Charakter: aufrecht, nationalsozialistisches Weltbild: gefestigt". Von Januar bis Oktober 1940 war Lischka Leiter der Gestapo in Köln.

Ein Bahnpolizist greift ein - die Aktion misslingt

Kurt Lischka verlässt am 22. März 1971 das Haus um 7.25 Uhr, um mit der Straßenbahn in die Kölner Innenstadt zu fahren, wo er als Prokurist eines Getreidegroßhandels arbeitet. Wie verabredet hebt Beate Klarsfeld beim Erscheinen von Lischka ihre Fellmütze. Das Zeichen für den Zugriff. Doch weil bereits zu viele Passanten unterwegs sind, wird die Aktion abgebrochen. Beate Klarsfeld hat Lischkas Tagesablauf ausgekundschaftet und weiß, dass er seine Mittagspause zu Hause verbringt. Um 13.25 Uhr kommt er wieder an der Haltestelle Maria-Himmelfahrt-Straße an. Serge Klarsfeld und ein Komplize fassen Lischka unter die Arme und zerren ihn zum Auto. Ein dritter Mann schlägt mit einem Schlagstock auf Lischkas Kopf ein. Doch die Entführer haben die Kraft des fast zwei Meter großen Mannes unterschätzt. Der 61-Jährige wehrt sich und ruft laut um Hilfe. Als sich ein zufällig anwesender Bahnpolizist einmischt, ergreifen die Klarsfelds und ihre Unterstützer die Flucht.

"Der Entführungsversuch brachte die Sache ins Rollen"

Beate Klarsfeld in ihrem Pariser Büro; Rechte: WDR/ReinleBild vergrößern

Blickt zurück: Beate Klarsfeld

"Wir waren zu unprofessionell, wir waren nicht der Mossad", sagt Beate Klarsfeld rückblickend im Interview. Schon die Anmietung des Fluchtwagens sei schief gelaufen. Weil sie zu spät zur Übergabe des vorbestellten Vier-Türers erschienen seien, hätten sie sich mit einem Coupé begnügen müssen. "Aber immerhin: Durch den Entführungversuch hatten wir die Möglichkeit, die Sache ins Rollen zu bringen."

Nach der Tat fährt Beate Klarsfeld nach Paris zurück, wo die damals 32-jährige Berlinerin seit 1960 wohnt. Doch der erhoffte Aufruhr in den Medien über das straflose Leben Lischkas bleibt aus. Deshalb informiert sie die deutsche Presse und übernimmt die Verantwortung für die Tat. Sie kündigt an, noch über 300 weitere unbestrafte Kriegsverbrecher entführen zu wollen. Zwar wird dadurch eine Flut von Artikeln ausgelöst, aber Lischka bleibt weiterhin auf freiem Fuß. Dafür erlässt das Kölner Amtsgericht Haftbefehle gegen die Klarsfelds.

Beate Klarsfeld stellt sich den deutschen Behörden

Am 1. April 1971 taucht Beate Klarsfeld unangemeldet bei der Kölner Staatsanwaltschaft auf. Zusammen mit dem Deportierten Raphael Feigelsohn, der KZ-Kleidung trägt, übergibt sie dem Staatsanwalt Dokumente über Lischkas Vergangenheit. "Ich sagte ihm: Ich bringe Ihnen Beweise über Lischkas Rolle in der Nazi-Zeit", erinnert sich Beate Klarsfeld. "Wenn Sie Lischka nicht festnehmen, dann müssen Sie mich festnehmen." Ihr Kalkül geht auf: Sie kommt für gut zwei Wochen in Untersuchungshaft und wird angeklagt, was internationale Proteste hervorruft. Beate Klarsfeld nutzt das öffentliche Interesse für ihre Botschaft: Nicht ihr Entführungsversuch sei der Skandal, sondern die andauernde Straffreiheit von NS-Verbrechern.

Kein Prozess in Deutschland, keine Auslieferung nach Frankreich

Beate Klarsfeld (r.) demonstriert am 23.10.1979 zu Beginn des Lischka-Prozesses; Rechte: dpaBild vergrößern

Druck machen: Protest gegen Straflosigkeit

Während der Vorbereitung auf ihren Prozess1 treibt Beate Klarsfeld ihre Kampagne weiter voran. Regelmäßig reist sie mit Demonstrantengruppen aus Paris zu Protestaktionen nach Deutschland. Mit dabei sind hauptsächlich die mittlerweile erwachsenen Kinder der aus Frankreich deportierten Juden. Beate Klarsfeld will erreichen, dass die Rechtslage, die als Begründung für Lischkas Straflosigkeit dient, geändert wird. Denn nach deutscher Lesart lässt der 1955 in Kraft getretene "Überleitungsvertrag"2 zwischen der Bundesrepublik und den drei Westmächten ein deutsches Verfahren gegen Lischka nicht zu. Die Begründung: Paragraph drei verbiete es deutschen Gerichten, eine Person zu verfolgen, wenn ein alliiertes Gericht bereits abschließend gegen sie geurteilt habe. Auch eine Auslieferung des deutschen Staatsbürgers Lischka an Frankreich kommt nicht in Frage. Das verbietet das deutsche Grundgesetz.

Bundestag stimmt nach Jahren "Lex Klarsfeld" zu

Ernst Achenbach, Rechtsanwalt in Essen und Mitglied der NRW-FDP; Rechte: dpaBild vergrößern

Verstrickt: Ernst Achenbach

Um dieses Dilemma zu beseitigen, haben sich zwar die deutsche und die französische Regierung bereits am 2. Februar 1971 auf ein Zusatzabkommen geeinigt, das auf eine Initiative der Kölner Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 1966 zurückzuführen ist. Doch der Bundestag verzögert die Zustimmung Jahr um Jahr. Hauptverantwortlich für die Verschleppung ist der FDP-Abgeordnete Ernst Achenbach3 aus Essen, wie Marc von Miquel im Buch "Karrieren im Zwielicht" von Prof. Norbert Frei schreibt. Achenbach sitzt als Berichterstatter im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, wo er für das Zusatzabkommen zuständig ist. Wie Serge und Beate Klarsfeld recherchiert haben, ist Achenbach selbst in die Deportation von Juden aus Frankreich verstrickt. Der Druck der Klarsfeld-Kampagne führt dazu, dass Achenbach von seinem Berichterstatter-Posten zurücktreten muss.

Im Januar 1975 ist es dann doch soweit: Beate Klarsfeld ist im Bundestag dabei, als das Zusatzabkommen ratifiziert wird. Der in den Medien als "Lex Klarsfeld" bezeichnete Vertrag macht den Weg frei für den Lischka-Prozess. Um die Eröffnung des Verfahrens zu beschleunigen, organisiert Beate Klarsfeld erneut spektakuläre Aktionen in der Bundesrepublik. In Köln werden mehrmals die Scheiben des Lischka-Büros eingeworfen.

Lischka-Dokument: "Von mir angeordnete Sühnemaßnahme"

Videos
Kurt Lischka sitzt zu Prozessbeginn am 23.10.1979 im Landgericht Köln auf der Anklagebank; Rechte: dpaBild vergrößern

Zu zehn Jahren Haft verurteilt: Kurt Lischka

Im Oktober 1979 werden schließlich neben Lischka auch seine früheren SS-Kollegen Herbert Hagen und Ernst Heinrichsohn vor dem Kölner Landgericht angeklagt. Rechtsanwalt Serge Klarsfeld vertritt mehrere hundert Hinterbliebene als Nebenkläger. Er hat Dokumente zusammengestellt, die die Beteiligung der Angeklagten an den Transporten in die Vernichtungslager beweisen. In einem von Lischka im Februar 1943 unterzeichneten Bericht mit dem Titel "Endlösung der Judenfrage in Frankreich" heißt es: "Die französische Polizei hat in Durchführung einer von mir angeordneten Sühnemaßnahme die Festnahme von 2.000 Juden (...) veranlasst." Während Lischka nur zu seiner Person aussagt, behaupten die anderen beiden Angeklagten, nicht gewusst zu haben, was mit den von ihnen Deportierten in Auschwitz geschehen würde.

Im Februar 1980 spricht die Kammer alle drei Männer schuldig. Lischka wird zu zehn Jahren Haft verurteilt. Hagen muss für zwölf Jahre und Heinrichsohn für sechs Jahre hinter Gitter. "Das war das höchste, was sie in diesem Rahmen bekommen konnten", sagt Beate Klarsfeld. "Für uns war es eine große Befriedigung, dass unsere Arbeit Erfolg hatte. Für die Opfer war es eine Genugtuung zu merken, dass ihr Engagement etwas bewirkte."

Die Quellen4 dieses Textes.

Stichwörter

1 Prozess gegen Beate Klarsfeld

Der Prozess gegen Beate Klarsfeld wegen der versuchten Entführung des ehemaligen SS-Obersturmbannführers Kurt Lischka beginnt am 25. Juli 1974 vor dem Landgericht Köln. Gegen ihren Willen lässt das Gericht Beate Klarsfeld während des Prozesses von einem Psychologen beobachten, um herauszufinden, ob krankhafte Motive hinter der Tat stecken. Der Gutachter stellt fest, dass "nicht der geringste Grad von Wahrscheinlichkeit für eine seelische Störung" vorliegt. Außerdem wird Beate Klarsfeld vom Verfassungsschutz auf heimliche Verbindungen zum Ostblock überprüft. Ohne belastendes Ergebnis.

Lischka verweigert bei seiner Vernehmung als Zeuge im Prozess gegen Klarsfeld jede Aussage zu seiner Vergangenheit. Er erklärt, seit 1950 ein ruhiges Leben geführt zu haben und gesellschaftlich akzeptiert gewesen zu sein. Unter den französischen Besuchern entsteht daraufhin Tumult. Das Verfahren endet nach sieben Verhandlungstagen am 9. Juli 1974 mit dem Urteil: Zwei Monate Haft ohne Bewährung. Damit ist das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die lediglich eine Bewährungsstrafe gefordert hatte. Das Urteil wird nach internationaler Kritik allerdings nicht vollstreckt.

zurück zum Text

2 Überleitungsvertrag

Der so genannte Überleitungsvertrag (offiziell: "Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandene Fragen") war 1955 als Anhang zum Deutschland-Vertrag in Kraft getreten und regelte die juristische Souveränität der Bundesrepublik.

Das Abkommen ließ unterschiedliche Interpretationen zu, wie Bernhard Brunner in seinem Buch "Der Frankreich-Komplex" schreibt: Die Westalliierten beabsichtigten, ihre bereits ergangenen Urteile für die bundesdeutsche Justiz unangreifbar zu machen, da sie eine Abmilderung oder Aufhebung ihrer Entscheidungen befürchteten. Die BRD hingegen wollte Einschränkungen ihrer Souveränität vermeiden. Das Ergebnis der Verhandlungen wurde in Paragraph drei festgehalten, wonach bundesdeutsche Gerichte grundsätzlich Strafverfahren führen dürfen, "es sei denn, dass die Untersuchung (...) von den Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte endgültig abgeschlossen war".

In der Praxis war laut Brunner zum Beispiel umstritten, was "Untersuchung" und "endgültig abgeschlossen" bedeuten sollte. Der Bundesgerichtshof (BGH) zog schließlich einen Schlussstrich unter die Debatte: Er fällte 1966 den "Beschluss Hempen", der die in der BRD lebenden und in Frankreich in Abwesenheit verurteilten NS-Funktionäre unantastbar machte - was aber keineswegs der Absicht der französischen Regierung entsprach, wie Historiker Brunner schreibt. Zwar sei das französische Interesse an der Verfolgung von Nazi-Verbrechern lange sehr begrenzt gewesen. So habe sich etwa die französische Militärjustiz zeitweise geweigert, den deutschen Staatsanwälten Zugang zu den Archiven zu gewähren. Doch die Auslegung des Überleitungsvertrages durch den BGH im Fall Hempen habe Frankreich klar abgelehnt, so Brunner.

zurück zum Text

3 Ernst Achenbach

Ernst Achenbach, vormals Leiter der Politischen Abteilung der Deutschen Botschaft im besetzten Paris, war seit 1946 Rechtsanwalt in Essen. Schon bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen verteidigte er Angeklagte der IG Farben und des Auswärtigen Amtes. Anfang der 50er Jahre organisierte er zusammen mit Werner Best, dem früheren Kronjuristen der SS, eine Kampagne, mit der die Generalamnestie von NS-Tätern durchgesetzt werden sollte. Im Frühjahr 1952 trat Achenbach mit dem "Vorbereitenden Ausschuss zur Herbeiführung einer Generalamnestie" an die Öffentlichkeit. Ziel des Ausschusses war die sofortige Beendigung der strafrechtlichen Verfolgung sämtlicher NS-Verbrechen im In- und Ausland.

Achenbach, der ab 1950 die FDP als Abgeordneter im NRW-Landtag vertrat, war die Schlüsselfigur bei der Unterwanderung seiner Partei durch Alt-Nazis, die 1953 mit der Verhaftung des Goebbels-Staatssekretärs Werner Naumann aufgedeckt wurde. Dennoch setzte Achenbach anschließend seine FDP-Karriere fort: Bundestagsabgeordneter, Mitglied des Europa-Parlaments, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, Vorsitzender des FDP-Ausschusses für Auswärtiges. Recherchen von Beate Klarsfeld in den 70er Jahren belegten, dass Achenbach selbst schwer belastet war: Als leitender Angestellter der deutschen Botschaft in Paris war er in den Jahren zwischen 1941 und 1943 mit der Deportation von Juden aus Frankreich befasst.

zurück zum Text

4 Quellen

Die Darstellung der historischen Fakten ist folgenden Quellen entnommen:

  • Joseph Billig: Die Endlösung der Judenfrage, Studie über ihre Grundsätze im 3. Reich und in Frankreich während der Besatzung. New York: Beate-Klarsfeld-Foundation, 1979
  • Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland. Göttingen: Wallstein Verlag, 2004
  • Norbert Frei: Karrieren im Zwielicht, Hitlers Eliten nach 1945. Frankfurt am Main: Campus Verlag, 2001
  • Beate Klarsfeld: Wherever They May Be! Autobiographie. New York: 1975 (zuerst unter dem Titel: Partout où ils seront. Paris: 1972)
  • Serge Klarsfeld: Vichy - Auschwitz. Die Zusammenarbeit der deutschen und der französischen Behörden bei der "Endlösung der Judenfrage" in Frankreich. Nördlingen: Greno Verlag, 1989
  • Serge Klarsfeld (Hrsg.): Die Endlösung der Judenfrage in Frankreich, Deutsche Dokumente 1941 bis 1944. Paris: Selbstverlag, 1977

zurück zum Text

Mehr zum Thema

Stand: 22.03.2006, 11:59 Uhr


Programmhinweise, weitere Themen und Fotos




WDR-Wahlplattform


Webmagazin



Dossiers

Kinder am Globus; Rechte: dpa
  • Video :Integration
Familienbild früher, Junge; Rechte: dpa

Zum Nachschauen




Der WDR ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.