Von Peter Schneider
Die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses könnte ein rasches Ende finden. Am Freitag (24.11.06) beantragte die Verteidigung von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann die Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft stimmte diesem Antrag zu.
Für die Prozessbeteiligten kam der Antrag der Ackermann-Anwälte Klaus Volk und Eberhard Kempf nicht überraschend. Bereits "kurz nach Prozessbeginn", so die Staatsanwaltschaft, hätten die Verhandlungen der Anklagebhörde mit der Verteidigung begonnen. Am sechsten Prozesstag waren diese Verhandlungen so weit, dass die Anwälte kurz vor Ende der Sitzung ihren Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Düsseldorfer Landgerichts sei über diesen Schritt informiert gewesen, hieß es am Rande des Prozesses. Jetzt will das Gericht bis zum kommenden Mittwoch (29.11.06) beraten und dann seine Entscheidung verkünden.
Stimmt auch die Kammer dem Antrag zu, würden die sechs Angeklagten das Gericht mit einer "Geldauflage" verlassen. Demnach soll Josef Ackermann 3,2 Millionen Euro zahlen; Ex-Mannesmann-Vorstand Klaus Esser, der die Rekordprämie von 15 Millionen Eouro kassiert hatte, würde mit 1,5 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Der ehemalige Aufsichtsratschef Joachim Funk müsste eine Million Euro zahlen.
Die Angeklagten und ihre Verteidiger machten in ihren Statements deutlich, dass die Einstellung des Verfahrens keinerlei Schuldeingeständnis sei. Klaus Esser sagte: "Wenn das Gericht das Verfahren jetzt einstellt, sind die Vorwürfe vom Tisch". Er sei überzeugt, dass er sich korrekt und rechtmäßig verhalten habe. Josef Ackermann sagte, dass er seine Geldauflage selbstverständlich aus eigener Tasche zahlen werde.
In seiner Antragsbegründung sagte Ackermann-Anwalt Eberhard Kempf, dass die Weiterführung des Verfahrens ein "unvertretbar hoher Aufwand" sei. Ein "durchaus möglicher" Freispruch wiege die Belastungen durch den Prozess in keiner Weise auf.
Ähnlich begründete auch Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg seine Zustimmung zum Antrag der Verteidigung: Selbst wenn es am Ende des Prozesses zu einem Schuldspruch komme, sei durch eine mögliche Revision ein Abschluss des Rechtsstreits nicht absehbar. Die Angeklagten seien durch die mittlerweile sechsjährige Verfahrensdauer erheblich belastet worden. Die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Geldauflagen orientierten sich in erster Linie an den Einkommensverhältnissen der Angeklagten und sollten zu 60 Prozent an die Staatskasse und zu 40 Prozent an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt werden. "Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht", so Lichtenberg. Er betonte, dass die Angeklagten sich nicht "freikaufen" würden. Die Staatsanwaltschaft habe "sachgerecht" und ohne Rücksicht auf die Prominenz der Angeklagten entschieden.
Die beantragte Verfahrenseinstellung im Mannesmann-Prozess ist auf ein positives Echo bei Aktionärsschützern und Finanzmarktexperten gestoßen. "Es musste ein Ende gefunden werden, das Schaden von der Deutschen Bank abwendet - dies ist jetzt geschehen", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker. Für Ackermann sei die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage allerdings ein "Freispruch zweiter Klasse", fügte Hocker hinzu. Seine Position bei der Deutschen Bank bleibe gleichwohl unangefochten.
"Ich halte das für das Beste, was passieren konnte", sagte Wolfgang Gerke, Professor für Bankwesen an der Uni Erlangen-Nürnberg. Die Höhe der Geldauflage von 3,2 Millionen Euro für Ackermann bezeichneten Hocker und Gerke angesichts des Einkommens des Deutsche-Bank-Chefs als "vertretbar". Ackermann habe sich schließlich keinen persönlichen finanziellen Vorteil verschafft, erklärte Gerke.
Stand: 24.11.2006, 15:27 Uhr
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