Universitäten sind berechtigt, Studiengebühren zu erheben. Das entschied am Dienstag (09.10.07) das Oberverwaltungsgericht in Münster. Studentenvertreter, die die Sammelklage gegen die Uni Paderborn organisiert hatten, reagierten enttäuscht.
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen dürfen weiterhin von ihren Studenten Studiengebühren erheben. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hat am Dienstag (09.10.07) in einem Musterverfahren die Berufung von Paderborner Studenten gegen ein Urteil in erster Instanz des Verwaltungsgerichtes Minden abgewiesen. Damit sind Studiengebühren erstmals in Deutschland auf der Ebene eines Oberverwaltungsgerichtes für rechtens erklärt worden.
Das Musterverfahren vor dem OLG Münster war wegen der grundsätzlichen Bedeutung für alle Studierenden im Land vorgezogen worden. Die Richter verhandelten und fällten ihr Urteil am gleichen Tag. Sie ließen keine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. Gegen diese Entscheidung können die Kläger jedoch eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Die Studierenden aus Paderborn hatten sich darauf berufen, dass die Erhebung von Studiengebühren gegen den Sozialpakt der Vereinten Nationen (UN) verstößt. Der Pakt stelle aber keine bindende Rechtsnorm dar, urteilten die Richter. Deshalb könnten sich die Studierenden nicht darauf berufen. Der internationale Pakt sieht vor, in den Unterzeichnerstaaten langfristig ein kostenfreies Studium sicherzustellen. Solange dies nicht der Fall ist, sollen zumindest sozialverträgliche Maßnahmen einen Hochschulzugang auch einkommensschwachen Familien ermöglichen.
Die Studenten reagierten auf das Urteil des OVG mit Enttäuschung und Unverständnis. "viele von uns wissen nicht, wie es mit dem Studium weiter gehen und wie wir es bezahlen sollen", sagte ein Studentenvertreter zu WDR.de.
Die 33 staatlichen Universitäten und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen dürfen seit dem Wintersemester 2006/2007 Gebühren verlangen. 28 von 33 Hochschulen machen derzeit von der Regelung Gebrauch. Die meisten von ihnen reizen den gesetzlichen Rahmen voll aus und verlangen 500 Euro pro Semester. Die Studenten in NRW sind nicht die einzigen, die gegen die Gebühren den Klageweg beschritten haben. Auch in anderen Bundesländern wie Hessen, Hamburg oder Baden-Württemberg beschäftigte der Streit um die Studiengebühren Sachverständige und Gerichte.
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Infos zu StudiengebührenStand: 09.10.2007, 13:13 Uhr
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