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17.03.2010

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So wird das Haus sturmsicher

von Werner Ahlschwedt

WDR 18.02.2007: WDR, Sonntag, den 18.02.2007 16:30 Uhr im Ersten

Beitrag als WebTV mit Gebärden-Dolmetscher

 

 

Sturm beginnt für die Versicherung ab Windstärke acht. Das sind Windgeschwindigkeiten von 60 bis 70 Stundenkilometern. Sturmschäden sind meist ein Fall für die Versicherung und in der regulären Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.

Zerstörtes Haus nach Sturm; Rechte: WDR (TV-Bild) Bildunterschrift: Sturmschäden sind meist ein Fall für die Versicherung]
Wer sein Haus jedoch nicht gegen vermeidbare Sturmschäden sichert, gefährdet im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz. Dabei reichen oft schon einfache Mittel aus, teure Schäden und damit Ärger zu vermeiden.

Sturmgeprüft: die Halligbewohner

Leif Boyens; Rechte: WDR (TV-Bild) Bildunterschrift: Halligbewohner Leif Boyens]
Wer könnte mehr Erfahrungen haben, als die von Sturm und Flut geprüften Bewohner der nordfriesischen Hallig Hooge. Wir wollen wissen, wie sie ihre Hauser einfach und gut gegen Sturmschäden schützen und besuchen Leif Boyens. Er ist auf Hooge aufgewachsen, wohnt und betreibt auf der Volkertswarft eine Ferienunterkunft für Gruppen. Leif Boyens hängt gerade die Schotten ein. „Nach dem Sturm ist für uns vor dem Sturm. Das hier machen wir schon seit Generationen.

Alle Schotten dicht

Leif Boyens kontrolliert ein Dach; Rechte: WDR (TV-Bild) Bildunterschrift: Regelmäßige Kontrolle des Daches ist wichtig]
Die Halligbewohner greifen zu preiswerten Mitteln, um teure Schäden und Ärger zu vermeiden. Sogenannte Schotten aus Sperrholz schützen die Fenster vor umherfliegenden Teilen und halten außerdem den Winddruck ab. Damit sie bei Sturm nicht immer im Dunkeln hocken, schützen einige Hooger ihre Fenster auch durch schwere Acrylglasplatten. Sie werden in zwei Teilen in Führungsschienen dicht vor die Fenster gesetzt. So kommt Tageslicht rein. Und der Sturm hat aber keine Angriffsfläche. „Nur die einfach verglasten Fenster können durch den Wind eingedrückt werden“, meint Leif Boyen, selten seien es die Thermofenster. Geschlossene Fenster gehen meist nicht durch den Wind kaputt, sondern durch herumfliegende Teile.

Die Fehler der Festländer

Auf keinen Fall sollte man bei Sturm das Fenster in Kippstellung lassen oder es gar vergessen. Eine heftige Böe reicht aus und reißt es aus der Halterung. Das gilt auch für Rollläden an den Fenstern. Die sind zwar nur auf dem Festland zu finden - die Hooger haben so etwas nicht -, sie sollten aber bei Sturmwarnung komplett heruntergelassen werden. Halb geschlossene Rollläden können durch starken Wind nämlich ausgehebelt werden.

Kneipentüren gegen den Sturm

Doppeltür in einem Hallighaus; Rechte: WDR (TV-Bild) Bildunterschrift: Eine Doppeltür in einem Hallighaus]
Die Außentüren - oft sind es Doppeltüren - gehen auf der Hallig Hooge meistens wie Kneipentüren nach außen auf, so dass sie durch den Winddruck in die Zarge gedrückt werden. So stemmen sich Tür und Türrahmen gemeinsam gegen den Wind. Kellerfenster sind auf Hooge meist aus Glasbausteinen. „Da kommt Licht rein und dennoch ist das wesentlich stabiler als normales Glas“, meint Leif Boyens. Alles, was herumgewirbelt werden könnte, wie Sonnenschirme, Blumenkübel oder Terrassenmöbel, muss bei Sturmwarnung in Sicherheit gebracht werden. Blitzableiter, Antennen und besonders Satellitenschüsseln überstehen zum Beispiel die Halligstürme nur, wenn sie mit zusätzlichen Stützen versehen oder mit dicken Balken gesichert sind.

Schäden an einem Dach; Rechte: WDR (TV-Bild) Bildunterschrift: Dachpfannen können befestigt werden]
Dächer sind bei Sturm besonders gefährdet, nicht nur auf der Hallig Hooge. Die Witterung kann ein Dach schon soweit geschwächt haben, dass es den nächsten Sturm kaum übersteht. Beschädigen Dachpfannen durch einen Sturm das Nachbarhaus, kann unter Umständen der Hauseigentümer für Schäden zur Kasse gebeten werden. Er muss nachweisen, dass sein Dach regelmäßig kontrolliert wurde und in ordnungsgemäßem Zustand war. „Der Besitzer muss das Haus in einem versicherungsfähigen Zustand halten", sagt Rainer Brodersen, Versicherungssachverständiger von Nordstrand.

Werden offensichtliche Schäden nicht sofort repariert, setzt man den Versicherungsschutz aufs Spiel. Wer als Laie das Dach anschaut, jedoch keine Beschädigungen erkennt, ist nach Ansicht von Rainer Brodersen seiner Pflicht nachgekommen, und die Versicherung tritt für den Schaden ein. „Früher flogen uns die Pfannen reihenweise weg", sagt Leif Boyens. Seitdem werden die Dachpfannen geklammert, verschraubt oder sogar verschäumt. „Bauschaum gibt etwas nach und macht das Dach ein bisschen flexibler. Wir schwören drauf. Es hat bei uns viel gebracht“, strahlt der Hooger.

Besonders die Firste und die Grate bieten dem Wind Angriffsflächen. Wer sicher gehen will, klammert oder verschraubt die Dachpfannen. Problemzonen sind auch die seitlichen Dachabschlüsse. Defekte Flachdächer können sich sogar vollständig lösen. Sie heben dann wie ein Segel ab.

Baumcheck

Gesicherte Satellitenschüssel; Rechte: WDR (TV-Bild) Bildunterschrift: Satellitenschüsseln kann man zusätzlich sichern]
Wenn ein Baum auf das Dach fällt, regelt das die Versicherung. Ist ein gesunder Baum umgefallen, ist dies „höhere Gewalt“. Der Eigentümer haftet nicht für den Schaden. Nur morsche Bäume schaffen Ärger. „Ist der Baum morsch, hat natürlich der Baumbesitzer bzw. der Gebäude- oder Grundstücksbesitzer die Pflicht, den Baum so zu entfernen, dass er keine Gefahr mehr für das Haus darstellt. Macht er es nicht, handelt er fahrlässig oder teilweise sogar grob fahrlässig. Und da ist die Versicherung von der Leistung frei“, meint der Versicherungssachverständige Rainer Brodersen. Eine Kontrolle bei Sturmwarnungen reicht jedenfalls nicht aus. Besonders flach wurzelnde Nadelbäume wie Fichten sind kritisch und sollten besonders begutachtet werden.
Zum Glück sind die wenigen Bäume für die Hallighäuser keine große Gefahr. Auf Wind und Wellen sind die Hooger gut vorbereitet. Dem nächsten Sturm sehen sie deshalb ganz gelassen entgegen.

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Dieser Text gibt den Inhalt des Fernsehbeitrags von Ratgeber Bauen+Wohnen vom 18.02.2007 wieder, ergänzt um Zusatzinformationen der Redaktion. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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