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09.02.2010

Das Erste ist das Fernsehen
ARD Ratgeber Recht

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Hinweis zum 12. Rundfunkstaatsvertrag

WDR 01.06.2009:

 

Liebe Nutzer,

leider können wir ihnen die gewünschte Seite nicht mehr anbieten.  Der neue Rundfunkstaatsvertrag (1.6. 2009) untersagt uns eine Reihe von Inhalten in Videotext und Internet. In einer sogenannten Negativliste als Anlage zum Rundfunkstaatsvertrag sind konkrete Verbote festgelegt. Im Gesetzestext werden weitere Einschränkungen gemacht, die bestimmte Inhalte problematisieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Rahmen einer Fehlerseite nicht konkret auf den jeweils zutreffenden Grund für die Löschung des von Ihnen gesuchten Inhaltes eingehen können. Wenn Sie es genauer wissen wollen, schreiben Sie uns bitte eine Mail an "warumweg@wdr.de".

 

Wir bedauern es sehr, Ihnen die gewünschten Inhalte nicht mehr zur Verfügung stellen dürfen. Für Ihr Interesse an unserem Internet-Angebot bedanken wir uns herzlich und hoffen, dass Sie uns als Nutzer weiterhin treu bleiben.

 

 

Dieser Text gibt den Inhalt des Fernsehbeitrags von Ratgeber Recht vom 01.06.2009 wieder, ergänzt um Zusatzinformationen der Redaktion. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

WebTV

Moderatorin Anna Planken; Rechte: WDR Bildunterschrift:
Video on Demand: Die "ARD-Ratgeber Recht"- Beiträge des WDR im WebTV-Format auch mit Service für Gehörlose und Hörgeschädigte.

Hinweis

Justitia; Rechte: DPA Bildunterschrift:
12. Rundfunkstaatsvertrag

Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW