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Bericht aus Brüssel
Sendung vom 10. Februar 2010
Bürokratie-Pizza aus Brüssel
Eine Teigscheibe „nicht dicker als 0,4 cm“, darauf in einer „spiralförmigen Bewegung“ verteilt „60-80 g geschälte, zerkleinerte Tomaten“ – und zum fettigen Abschluss oben drauf dann „4-5 g natives Olivenöl extra“: Grammgenau definiert die EU-Verordnung 97/2010, was eine „Pizza Napoletana“ ist.
Nur, wer sich bei der Zubereitung exakt an diese Vorgaben hält, darf das Produkt anschließend auch „Pizza Napoletana“ nennen und unter dem EU-Schutzsiegel „garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)“ vermarkten. Mit diesem Gütezeichen soll – so heißt es hoch offiziell auf der Internetseite der Europäischen Kommission – „die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion gefördert“ und „Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt“ werden. 23 Lebensmittel dürfen sich heute mit dem blau-gelben Logo für „garantiert traditionelle Spezialitäten“ schmücken: einige belgische Bier-Sorten beispielsweise, der Boerenkaas-Käse aus den Niederlanden – und seit dem 4. Februar 2010 steht nun eben auch der italienische Teigfladen mit Tomaten-Mozzarella-Basilikum-Öl-Belag auf der g.t.S.-Liste.
Dorthin gekommen ist er, weil sich die gesammelte Pizzabäckerzunft Neapels darum bemüht hat: Vor fast exakt fünf Jahren – am 9. Februar 2005, um ähnlich exakt zu sein wie die Pizzabäcker selbst mit ihrem Rezept – reichte die „Associazione Verace Pizza Napoletana“ den entsprechenden Antrag bei der Europäische Union ein.
Und wer glaubt, solche Anträge interessierten nur die Antragssteller selbst, täuscht sich gewaltig: Im Falle der „Pizza Napoletana“ beispielsweise hat Deutschland direkt Einspruch gegen das Dokument eingelegt. Die Bundesrepublik fürchtete ernsthaft, der Ursprungsantrag der italienischen Pizzabäcker-Connection könnte das gute deutsche Mehl benachteiligen: Geplant war nämlich eigentlich, im Rezept für die „Pizza Napoletana“ eine bestimmte Weißmehl-Type vorzuschreiben, die es so überhaupt nur in Italien gibt.
Ein Glück, dass es für solche Situationen die EU-Kommission gibt: Die schaltete sich kurzerhand als Vermittler ein und forderte die beiden Pizza-Konfliktparteien auf, doch bitteschön flugs eine einvernehmliche Lösung für ihre teigige Auseinandersetzung zu finden. Und siehe da: Zumindest, was die Mehlsorte betrifft, ist die neue EU-Verordnung derart großzügig formuliert, dass auch deutsches Mehl in der Bürokratie-Pizza verbacken werden darf. Die Vorschriften für alle übrigen Zutaten dagegen sind eher – man muss es leider so sagen – typisch deutsch-exakt ausformuliert.
Sicher ist jedenfalls: Der neapolitanische Teig-Tomaten-Fladen hat einigen Mehlstaub aufgewirbelt in Europas Amtsstuben – und Beamte in mindestens drei EU-Staaten einige Zeit beschäftigt. Wie viel Geld dieses Hickhack um die Bürokratenpizza den europäischen Steuerzahler letztlich gekostet hat – diese Frage wird vermutlich unbeantwortet im Mehlstaub untergehen…
Neapels vereinigten Pizzabäckern dürfte das einigermaßen egal sein: Sie freuen sich über ihre „garantiert traditionelle Spezialität“ und laden Interessierte über ihre Internetseite direkt zu einem Intensivtraining unter dem Titel „Die echte Pizza Napoletana“ ein: 10 Stunden Theorie des Teigfladens, 18 Stunden Übungen im Backlabor und 12 Stunden Pizzeria-Praxis – und das Ganze für schlappe 1320 Euro.
Mirjam Stöckel
Stand: 09.02.2010