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Bericht aus Brüssel
Sendung vom 01. Februar 2012
Aktuell: Analyse des EU-Gipfels
Selten wurde in der europäischen Geschichte ein Vertrag so schnell verabschiedet. Keine zwei Monate brauchten die Staats- und Regierungschefs, um sich auf den Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin zu einigen. Beim EU-Gipfel im März 2012 wollen sie ihn unterzeichnen. Allerdings: Großbritannien und Tschechien bleiben außen vor. Der Fiskalpakt wird deshalb nur ein Vertrag der 25, nicht der 27 Staaten. Dennoch soll er schaffen, was der Stabilitäts- und Wachstumspakt bisher nicht vermochte: dass die EU-Staaten ihre Staatsfinanzen in Ordnung halten.
Im Kern geht es um nichts Neues. Die Euro-Stabilitätskriterien, die schon vor 20 Jahren in Maastricht formuliert wurden, bleiben weiter gültig: Die Länder müssen ihr jährliches Haushaltsdefizit und ihre Gesamtschulden innerhalb gewisser Grenzen halten. Doch mit dem Fiskalpakt gibt es zusätzliche Verpflichtungen. Die Teilnehmerstaaten müssen so genannte Schuldenbremsen in ihrem nationalen Recht verankern. Das bedeutet: Das Haushaltsdefizit darf künftig nicht höher als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sein. Staaten die nach Ansicht der EU-Kommission die Schuldenbremse nicht richtig umsetzen, können vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden.
Für Angela Merkel „ein wichtiger Schritt hin zu einer Stabilitätsunion“. Auf ihr ursprüngliches Ziel musste sie aber verzichten: dass die EU-Kommission diese Klage einreichen kann, wenn sie einen Verstoß gegen den Pakt feststellt. Stattdessen sollen ein oder mehrere Mitgliedsstaaten den Vorgang anstoßen. Das birgt die Gefahr, dass die EU-Staaten aus gegenseitiger Rücksichtnahme und Angst vor diplomatischen Verwicklungen den Gang nach Luxemburg vermeiden. Damit dies nicht passiert, soll ein formalisiertes Verfahren entwickelt werden, ein „Quasi-Automatismus“. Doch die Unsicherheit über den Sinn und Unsinn einer Klage bleibt bestehen.
Selbst Juristen äußern sich vorsichtig, was die Wirksamkeit der Rechtsmittel angeht. Ein Staat, der mit dem Rücken zur Wand stehe, lasse sich auch durch ein peinliches Verfahren nicht beeindrucken, glaubt Europarechtler Matthias Herdegen von der Universität Bonn: „Ein Staat, der sich wegen des Protests seiner Bevölkerung und aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf den Pfad der Haushaltsdisziplin einlässt, wird sich wahrscheinlich auch durch das Gespenst einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nicht auf den Pfad der Tugend bringen lassen.“
Silke Schmidt
Stand: 31.01.2012
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