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Bericht aus Brüssel
Sendung vom 08. Februar 2012
Kettenverträge mit EU-Gesetz vereinbar
Wie oft darf man einen Mitarbeiter befristet einstellen? Ein-, zweimal, um Schwangerschaftsvertretungen zu überbrücken? Oder auch öfter? Um diese Frage ging es in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Januar 2012.
Geklagt hatte die 33-jährige Justizangestellte Bianca Kücük. Seit ihrer Ausbildung am Amtsgericht Köln war sie dort elf Jahre lang immer wieder befristet angestellt worden. „Zuerst habe ich gedacht: ‚Toll, es geht weiter bei dem Arbeitgeber, bei dem ich auch die Ausbildung gemacht habe’ und die ersten, zwei drei Jahre fand ich es eigentlich noch normal. Aber als es dann in den vierten und fünften Vertrag ging, wurde es mir schon etwas mulmig.“
Bei vier oder fünf Verträgen blieb es aber nicht. Insgesamt 13 befristete Verträge unterschrieb sie beim Amtgericht Köln in elf Jahren. Dann wurde sie entlassen. Dabei hatte sie sich nach so vielen Jahren schon richtig sicher gefühlt. „Ich fand das fast gemein, weil ich doch die gleiche Arbeit gemacht habe wie die Festangestellten. Und ich habe sie auch gut gemacht. So war es halt einfach enttäuschend, dass es dann nach so vielen Jahren auf einmal nicht mehr weiterging.“
Bei der Enttäuschung wollte Bianca Kücük es nicht einfach belassen, sondern aktiv werden. Denn sie kennt die Nachteile von langjährigen Kettenverträgen. „Man kann halt einfach nichts planen. Seine Zukunft nicht, noch nicht einmal das nächste Jahr. Man lebt eigentlich nur Jahr für Jahr in der Hoffnung, dass es weitergeht.“ Sie entschied sich, zu klagen – durch alle Instanzen. Schließlich wandte sich das Bundesarbeitsgericht an den Europäischen Gerichtshof.
Der EuGH blieb bei seiner langjährigen Einschätzung, die Ketten-Arbeitsverträge grundsätzlich erlaubt, wenn ein sachlicher Grund vorliegt – wie etwa Vertretungsbedarf. Doch der Gerichtshof verpflichtet die nationalen Gerichte gleichzeitig zur Missbrauchskontrolle. Bei der Prüfung eines Falls müssen nun auch die Zahl und die Gesamtdauer der befristeten Verträge berücksichtigt werden. SPD und Grüne im Europäischen Parlament sehen die EuGH-Entscheidung mehr als kritisch. Jutta Steinruck von der SPD hält das Urteil für „schlichtweg katastrophal.“ Sie sieht in Europa eine Entwicklung, die in die falsche Richtung geht. „Wir haben auf der europäischen Ebene und auch in Deutschland eine Tendenz, dass wir immer mehr unsichere, befristete, schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse haben und das passt genau ins Bild.“
Auch die grüne Parlamentarierin Elisabeth Schroedter glaubt, dass die politische Wirkung des Urteils fatal sei. „Das politische Zeichen, das der EuGH setzt, bedeutet für die Arbeitgeber: ‚Ihr könnt befristete Verträge machen.’ Das ist die Gefahr, die wir in dem Urteil sehen.“ Tatsächlich nimmt die Zahl der befristeten Verträge in Deutschland immer mehr zu. Im Jahre 2001 war jede dritte Neueinstellung ein Zeitvertrag, zehn Jahre später, im Jahre 2011, war schon jede zweite Neueinstellung befristet.
Grundlage ist eigentlich das europäische Arbeitsmarkt-Konzept der „Flexicurity“. Das soll eigentlich die Balance finden zwischen der Flexibilität der Arbeitnehmer und ihrer Sicherheit auf einem Arbeitsplatz, der security. Aber SPD und Grüne meinen, durch das EuGH-Urteil geht die angestrebte Balance verloren. Elisabeth Schroedter wirft der EU-Kommission vor, mehr Flexibilität von den Arbeitnehmern zu fordern, als sie Sicherheit geben will. „Ich hab den Eindruck, die Kommission freut sich möglicherweise über das Urteil, denn ihre Flexicuritymodelle gehen in eine ähnliche Richtung. Wir als Europäisches Parlament haben das immer kritisiert. Wir haben gesagt: ‚Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen ist ein wichtiges Gut, um den sozialen Frieden aufrecht zu erhalten.’
Die SPD-Abgeordnete Jutta Steinruck gibt ihr Recht. „Die Entwicklung läuft schon seit einiger Zeit in die falsche Richtung.. Natürlich müssen wir die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, das ist ein Muss, aber die Lasten müssen sowohl von den Unternehmen als auch von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen werden. In Europa sieht es aber so aus: Wirtschaft vor Menschen.“
Für den konkreten Fall von Bianca Kücük ist der zweite Teil der EuGH-Entscheidung jedoch ein Grund zur Hoffnung. Ihr Kölner Anwalt Helge Rust sieht in der nun vorgeschriebenen Missbrauchskontrolle den großen Vorteil für seine Mandantin. Zahl und Dauer der befristeten Verträge müssen ja nun berücksichtigt werden – und beides sei bei seiner Mandantin enorm. Allerdings werden diese Umstände nur bei einer Klage vor Gericht geprüft. Von alleine ändert sich nichts – Betroffene müssen sich wehren. Sollte Kücük mit ihrem Fall erfolgreich sein, könnte das durchaus zu einer Klagewelle führen, meint Rust. „Wir haben zwar auch jetzt schon immer wieder mal Klagen gegen befristete Anstellungsverträge, aber wenn man nun gehört hat, dass die Länge der Befristung und die Anzahl der befristeten Verträge eine große Rolle spielen sollen, könnte ich mir denken, dass in Zukunft noch mehr Klagen kommen.“
In den nächsten Monaten entscheidet das Bundesarbeitsgericht endgültig über die befristeten Verträge von Bianca Kücük. Wenn die letzte Befristung schon nicht mehr rechtens war, dann könnte sie mit einem festen Vertrag zurück auf ihre alte Stelle. Im Amtsgericht Köln hat sie sich immer wohl gefühlt. Die Kollegen drücken ihr die Daumen und würden sich freuen, wenn sie zurückkäme. Sie wartet ab. Im Moment arbeitet sie auf einer anderen Stelle – mit einem befristeten Vertrag
Bettina Lendzian
Stand: 07.02.2012
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