Hungerlohn: Endlich Schluss mit Lohndumping?

  • Mittwoch, 23. Januar 2013, 22.00 - 22.15 Uhr

Mann mit Transparent: Arm trotz Arbeit

Hungerlohn: Endlich Schluss mit Lohndumping

(05:19)

Mittwoch, 23. Januar 2013, 22.00 - 22.15 Uhr

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Jedes Jahr werden in der EU über eine Million Arbeitnehmer „entsendet“ – das heißt, sie werden von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in ein anderes Land der Europäischen Union geschickt. Tibor war einer von ihnen. Er kommt aus Rumänien und hat im vergangenen Jahr drei Monate lang auf einer Baustelle in Köln geschuftet – als Baufacharbeiter. Gemeinsam mit seinen Kollegen – auch sie Rumänen – hatte er den Auftrag, eine Kindertagesstätte zu bauen. Dafür musste er sich als selbstständiger Unternehmer in Deutschland anmelden, obwohl er auf der Baustelle wie ein normaler Arbeiter an Weisungen gebunden war.



Mann mit Transparent: Arm trotz Arbeit

Man hatte Tibor einen Monatslohn von 1300 Euro versprochen. Aber dann kam alles ganz anders: Er bekam gerade einmal 50 Euro in der Woche fürs Essen, musste in einem Container schlafen und hatte am Ende umgerechnet für drei Euro die Stunde gearbeitet. Ihm reichte es schließlich. Er fuhr nach Rumänien zurück.



"Arbeiter sind der Kommission egal"

„Typisch!“, sagt Werner Buelen vom Europäischen Gewerkschaftsbund zu diesem Fall. „Scheinselbstständigkeit ist ein beliebter Trick für Lohndumping. Es gibt keine Verträge. Betrug ist nur schwer nachzuweisen.“ Gewerkschaftler und Betroffene aus der ganzen EU haben an diesem Mittwoch gegen Lohndumping demonstriert. „Es ist ein europäisches Problem. Wir brauchen europäische Lösungen. Deshalb sind wir hier in Brüssel“, sagt Buelen.



Für ihn ist die Sache klar: Die Europäische Kommission habe in den vergangenen Jahren mit ihren Gesetzesvorschlägen vor allem dafür gesorgt, dass Unternehmer möglichst ohne großen Aufwand ihre Arbeitskräfte von einem ins andere Land bringen können. „Aber die Arbeiter selbst sind der EU-Kommission herzlich egal. Es gibt keinen ausreichenden Schutz.“



Richtlinie schränkt Kontrollmöglichkeiten ein

Der zuständige EU-Kommissar Laszlo Andor sieht das ganz anders. Im Interview mit dem WDR erklärt er, dass der Schutz der Arbeitnehmer für seine Behörde an „oberster Stelle“ stehe. Allerdings räumt er ein, dass die bisherige Gesetzgebung aus den 90er Jahren lückenhaft sei. „Deshalb haben wir im vergangenen Jahr eine neue Richtlinie vorgelegt. Sie soll die Kontrollen verbessern und die Haftung der Unternehmer klarer fassen“, sagte Andor.



Die neue so genannte „Durchsetzungsrichtlinie“ liegt zurzeit im Europäischen Parlament und bei den EU-Mitgliedsstaaten zur Beratung. Die Gewerkschaften hatten sich viel von dem neuen Gesetzestext versprochen. Aber nun sind sie enttäuscht: „Mit der Richtlinie wird sich auf deutschen Baustellen nichts zum Guten verändern – eher im Gegenteil. Die EU-Kommission beschränkt die Kontrollmöglichkeiten stark“, sagt Werner Buehlen.



Betrug schwerer aufzudecken

Zwei Beispiele: In Deutschland müssen die Unterlagen der Arbeiter, zum Beispiel Arbeitszeiten und Verträge, vor Ort vorliegen. So können Kontrolleure möglichen Betrug schnell aufdecken. Nach dem Willen der EU-Kommission dürfen diese Unterlagen in Zukunft in den Herkunftsländern der Arbeitnehmer verbleiben. Und: Die Unternehmen brauchen vor Ort keinen verantwortlichen Ansprechpartner mehr für die Behörden. Auch das wird, nach der Einschätzung der Gewerkschaftler, die ohnehin schon seltenen Kontrollen zusätzlich erschweren.



Der EU-Kommissar glaubt das nicht: „Wir musste die Regeln vereinfachen, um es den Unternehmen leichter zu machen. Wenn die Arbeitsinspektionen gut und grenzübergreifend zusammenarbeiten, ist so eine Ansprechperson nicht mehr notwendig.“



Tibor konnte kein Geld nach Hause schicken

Selbst in Deutschland, wo die Regeln bisher strenger sind, reichen die Kontrollen nicht aus. Auf der Baustelle von Tibor wurde – bis zu den Recherchen des WDR – überhaupt nicht kontrolliert. Immerhin sitzt der mutmaßliche Drahtzieher nun in Untersuchungshaft. Aber für Tibor ist das zu spät: Als er nach Rumänien zurückkommt, musste seine Familie bereits die Wohnung räumen, weil er kein Geld schicken konnte. Und das Schlimmste: Die Netzhautablösung seiner Tochter konnte – aus Geldmangel – nicht korrekt behandelt werden. Nun ist sie am rechten Auge blind.



Autorin: Ruth Reichstein


Stand: 22.01.2013