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daheim+unterwegs
Sendung vom 17. Juni 2011
Service
Viele Dinge können rund um den Urlaub versichert werden. Doch was ist wirklich sinnvoll und wo befinden sich Fallstricke? Die Reiserücktrittsversicherung ist dann sinnvoll, wenn man eine teure Reise gebucht hat. Allerdings zahlt die Versicherung nur in genau definierten Fällen: bei schwerer, unvorhersehbarer Krankheit, beim Tod eines nahen Angehörigen, beim Verlust des Arbeitsplatzes oder wenn das eigene Haus abbrennt. Die Rücktrittsgründe müssen zudem belegt werden. Bei einer Krankheit ist ein Attest nötig. Viele Versicherer prüfen genau, ob eine Krankheit wirklich überraschend eingetreten ist oder schon eine Vorerkrankung vorlag. Ist das der Fall, verweigern sie die Zahlung. Die Rücktrittskostenversicherung sollte spätestens acht bis vierzehn Tage nach Buchung der Reise abgeschlossen werden.
Laut Hajo Köster vom Bund der Versicherten ist die Auslandsreisekrankenversicherung die einzig wirklich wichtige Versicherung. Denn Behandlungen im Ausland können extrem teuer werden und ein Rücktransport kann bis zu 100.000 Euro kosten. Gesetzlich Versicherte genießen mit der europäischen Versicherungskarte zwar innerhalb der EU und in Ländern wie etwa der Schweiz Versicherungsschutz, doch erstattet werden nur die Leistungen, die im Reiseland üblich sind. Der Rücktransport fällt nicht darunter. Gute Policen sind für unter 20 Euro im Jahr zu haben. Es gibt aber trotzdem Unterschiede im Kleingedruckten, auf die man achten sollte. Manche Versicherer bezahlen einen Rücktransport nur, wenn er unbedingt „medizinisch notwendig“ ist.
Die Reisehaftpflichtversicherung schützt, wenn man im Ausland einen Schaden verursacht. Aber die private Haftpflichtversicherung, die viele Verbraucher ohnehin haben, zahlt in aller Regel auch im Ausland.
Die Reisegepäckversicherung ist laut Hajo Köster überflüssig. Denn wenn das Gepäck wirklich gestohlen wird, können Versicherer sehr leicht Zahlungen ablehnen, indem sie ihren Kunden Fahrlässigkeit nachweisen.
Stand: 16.06.2011
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