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Gesundheit

Vater-Kind-Kur

  • SendeterminMontag, 25. Juli 2011, 16.15 - 18.00 Uhr.
Foto: Vater und Sohn
Auch alleinerziehende Väter brauchen mal Pause

Alleinerziehende Mütter, die sich mit Kind, Haushalt und Beruf alleine herumschlagen müssen, das kennt man. Aber auch alleinerziehende Väter sind keine Seltenheit mehr. Und auch die brauchen - genauso wie die alleinerziehenden Mütter - mal Pause. Und das geht bei einer Vater-Kind-Kur. Krankenversicherte Väter sollten darauf achten, dass sie besondere Kurdurchgänge für Väter mitmachen. Denn wenn einzelne Väter in eine Müttergruppe kommen, kann es mit dem Austausch untereinander schwierig werden. Die Problemlage ist bei Männern in der Regel anders und der Austausch unter Vätern funktioniert deutlich besser als in gemischten Kurdurchgängen. Deshalb gibt es speziell auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Kuren.

Antrag stellen

Väter sollen sich zuerst an ihren Arzt wenden, wenn sie eine Kur beantragen wollen. Der erste Ansprechpartner ist immer der behandelnde Arzt. Er prüft, ob für den Patienten eine Vater-Kind-Kur die richtige Maßnahme ist oder ob es andere Behandlungsmöglichkeiten gibt. Befürwortet der Arzt eine Vater-Kind-Kur, muss sie beantragt werden. Einen Teil des Antrages füllt der Arzt aus, einen anderen Teil der Versicherte selbst. Die Unterlagen gehen dann direkt zur Krankenkasse.

Prüfung des Antrags

Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen für die Kur und zieht eventuell den medizinischen Dienst zurate. Es muss eine Schwächung der Gesundheit vorliegen, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen wird. Oder es muss schon eine Krankheit bestehen. Auch drohende Pflegebedürftigkeit gehört zu den gesetzlichen Voraussetzungen für solch eine Maßnahme. Das Ziel der Vater-Kind-Kur ist die Besserung oder Beseitigung der vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Müssen Unterlagen nachgefordert werden oder schaltet die Krankenkasse den medizinischen Dienst ein, kann es drei bis vier Wochen dauern. In der Regel geht es aber deutlich schneller.

Kurbeginn

Ist die Kur genehmigt, schreibt die Krankenkasse in der Regel die Kureinrichtung an. Die teilt dann den Termin mit. Häufig geht es sogar noch direkter: Schon bei Antragstellung wird ein passender Termin ins Auge gefasst. Mit der Kostenzusage bekommt der Antragsteller dann gleich die Daten mitgeteilt und kann sich so direkt darauf einstellen. Grundsätzlich sollen die Ferienzeiten - insbesondere an Ostern, im Sommer und im Herbst - den Müttern und Vätern vorbehalten bleiben, die Kinder im schulpflichtigen Alter haben.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Da die Vater-Kind-Kur eine stationäre Vorsorge- oder Rehamaßnahme ist, hat der Versicherte Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bis zu sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt weiter. Danach hat der Versicherte Anspruch auf Krankengeld. Außerdem übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten für Vater und Kind. Fährt der Papa allein zur Kur oder kommen nicht alle Kinder mit, übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, damit die Kinder zu Hause versorgt sind. Um die individuellen Voraussetzungen dafür zu klären, sollte der Versicherte sich aber frühzeitig von seiner Krankenkasse beraten lassen.

Stand: 22.07.2011


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