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Schwerpunkt

Falschaussage - Lügen bei Unfällen

  • SendeterminMontag, 25. Juli 2011, 16.15 - 18.00 Uhr.
Foto: Autounfall
Falschaussagen sind Straftaten

Schnell wird man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Oft scheint bei kleinen Unfällen im ersten Moment alles klar, die Schadensregulierung geklärt. So erging es auch Angela P.. Auf dem Heimweg von der Arbeit muss sie an einer roten Ampel anhalten. Plötzlich fährt das Fahrzeug vor ihr rückwärts. Die Folge: Lackschaden und der Kühlergrill ist gebrochen.

Sinneswandel des Verursachers

Der Fahrer gibt an, bemerkt zu haben, auf der falschen Spur zu sein. Ihr Auto habe er beim Rückwärtsfahren übersehen. Doch als die Polizei kommt, um den Unfall aufzunehmen, weiß er davon plötzlich nichts mehr und behauptet, sie sei aufgefahren. Angela P. steht jetzt als Unfallverursacherin da, obwohl sie weiß, dass es ganz anders war. Doch wie könnte sie das beweisen? Ihr bleibt nur, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht erklärt, dass er es immer wieder erlebt, dass Unfallbeteiligte bewusst die Unwahrheit sagen und hoffen, damit durchzukommen. Vermieden werden sollen damit Bußgelder, Leistungen der eigenen Versicherung und es sollen sogar Gelder der gegnerischen Versicherung kassiert werden.

Rettender Zeuge

Angela P. hat noch Glück, denn ein Taxifahrer, der den Unfall beobachtete, meldet sich später bei der Polizei. Damit lässt sich beweisen, dass der wirkliche Unfallverursacher lügt. Kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand, bei dem sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen kann. Solche vorsätzlichen Falschaussagen gibt es nicht nur bei Unfällen, bestätigt der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Aus der Praxis weiß er, dass besonders in Bußgeldverfahren häufig gelogen wird, weil Fahrverbote oder Punkte vermieden werden sollen. Doch auch, wenn nur eine Ordnungswidrigkeit der Grund ist, bleibt die Falschaussage eine Straftat, wenn bewusst eine andere Person als Täter angegeben wird.

Strafanzeige

Der Rechtsanwalt von Angela P. hat gegen den wirklichen Unfallverursacher Strafanzeige gestellt. Der muss nun auch die Anwaltskosten begleichen. Angela P. weiß jedoch, dass alle Kosten für Anwalt und Reparaturen an ihr hängen geblieben wären, wenn sich der Zeuge nicht gemeldet hätte. Sie weiß genau, dass sie sofort nach Zeugen sucht, sollte sie wieder ein Mal in einen Unfall verwickelt werden.

Stand: 22.07.2011


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