
Sie befinden sich hier:
WDR.de
WDR Fernsehen
WDR Regional
daheim+unterwegs
Sendung vom 01. Februar 2012
Service
Wer ein Smartphone besitzt, kann damit nicht nur im Internet surfen, einen Flug buchen oder Spiele spielen, sondern auch schnell in die Abofalle tappen. Und das mit nur einem versehentlichem Klick! Mit Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW klären wir, wie sich Geschädigte gegen die Abzocke wehren können.
Wer ein Smartphone besitzt, kann damit nicht nur im Internet surfen, einen Flug buchen oder Spiele spielen, sondern auch schnell in die Abofalle tappen. Und das mit nur einem versehentlichem Klick! Mit Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW klären wir, wie sich Geschädigte gegen die Abzocke wehren können.
Immer öfter werden Besitzer von Smartphones Opfer solcher Betrügereien. Nur wer seine Rechnung auch kontrolliert, merkt, dass Dritt-Anbieter unbekannte Extra-Kosten abbuchen lassen. Der Grund: Der Nutzer kann in eine Abo-Falle getappt sein. Die Gefahr lauert in den Werbebannern, die man auf der Seite der heruntergeladenen App findet. Das App war vielleicht kostenlos, beim Klick auf einen Werbebanner kann man aber unbemerkt zum Abonnent für kleine Dienstleistungen wie Klingeltöne oder Spiele und mehr werden.
Beim Anklicken wird die Handynummer registriert. Unseriöse Anbieter kassieren dann ein vermeintliches Abo ab und zwar über die Rechnung des Mobilfunkanbieters. Dies ist möglich, da es in der Regel oft Kleinbeträge sind – das Verfahren heißt WAP-Billing. Der geforderte Betrag für das Abo taucht unter dem Punkt „Dienste Dritter“ oder „Andere Leistungen“ auf. Manchmal sind das bis zu 60 Euro zusätzlich zu den monatlichen Handygebühren und das manchmal für Zeiträume bis zu zwei Jahren.
Nach Auskunft der Verbraucherzentrale kann aber durch das
bloße Antippen eines Werbebanners kein gültiger Vertrag
zustande kommen. Der Anbieter müsse außerdem unter
anderem über das Widerrufsrecht informieren. Daher sei es auch
wichtig, entsprechende sms der Firma oder eventuell sogar vom
Mobilfunkanbieter zu lesen und nicht einfach wegzuklicken.
Gerade bei Apps für Kinder sollte man aufpassen, denn beim
Betasten der Tastatur ist schnell mal ein Werbebanner
angeklickt.
Zu den schwarzen Schafen gehören oft Anbieter von Klingeltönen oder von Spielen, Ortungsdiensten oder Nacktscannern.
Geschädigte sollen nach Auskunft des Experten Thomas Bradler die abgebuchte Summe zurückholen, also zurückbuchen lassen, dann den Betrag abzüglich der Summe der ungerechtfertigten Forderung wieder überweisen und unbedingt dem Mobilfunkanbieter schriftlich erklären, dass man keinen Vertrag abgeschlossen hat. Ansonsten kann dieser das Handy sperren. Außerdem muss man bei der Firma, die das Werbebanner geschaltet hat, das Abo hilfsweise kündigen, auch wenn man gar kein Abo abgeschlossen hatte. Das Problem hierbei: Oftmals ist die Adresse des Anbieters gar nicht ersichtlich, weil dieser wiederum eine Firma beauftragt hat, das Geld einzukassieren. Versuchen Sie, sich den Namen geben zu lassen, und recherchieren Sie im Internet nach der Adresse. Die Kündigung sollte schnellstmöglich erfolgen, auf jeden Fall innerhalb von acht Wochen,. Rat und Auskunft erteilt die Verbraucherzentrale NRW.
Eine weitere Möglichkeit wäre, das Handy für Drittanbieter komplett sperren zu lassen. Allerdings bieten nur einige Mobilfunkanbieter diese Möglichkeit an. Bei dem einen oder anderen Anbieter ist sogar die Sperrung einzelner Drittanbieterseiten möglich. Nachteil einer kompletten Sperrung: Es können keine praktischen Dienste mehr genutzt werden, z.B. das Zahlen von Parktickets per Handy. Der Gesetzgeber plant, in den nächsten Monaten das Telekommunikationsgesetz dahingehend zu ändern, das Mobilfunkanbieter eine Sperre für Drittanbieter anbieten müssen!
Stand: 31.01.2012
Seite teilen