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Service

Smartphone-Falle: Updates zum Wucherpreis

  • SendeterminMontag, 06. Februar 2012, 16.15 - 18.00 Uhr.
Smartphone
Viele Smartphones verbinden sich ungefragt mit dem Internet.

Viele Smartphones verbinden sich ungefragt mit dem Internet. Dabei laden sie beispielsweise Routen- und Kartenmaterial oder Updates für die kleinen Programme, die Apps, herunter. Wer sich also nicht durch die Einstellungen im Menü arbeiten will, um diese automatischen Updates auszuschalten, und wer dann auch noch oder einen veralteten Datentarif bei seinem Mobilfunkanbieter hat, der kann schnell eine Rechnung von mehreren Hundert Euro bekommen.

Vor dem Einschalten: Datentarif nachschauen

Um solche hohen Rechnungen zu vermeiden, sollte man vor dem Einlegen der SIM-Karte in ein modernes Smartphone in den Vertrag schauen und gegebenenfalls bei seinem Anbieter nachfragen. Will man das Smartphone voll nutzen, sollte man eine Internet- oder Datenflatrate zum Tarif hinzubuchen. Je nach gewünschter Qualität und Geschwindigkeit kosten solche Datenflatrates zwischen fünf und 50 Euro im Monat. Gängige Datenflatratetarife liegen derzeit bei rund zehn bis 15 Euro.

Sorgfaltspflicht des Mobilfunkanbieters

Unter anderem das Landgericht in Münster hat 2011 entschieden, dass der Mobilfunkanbieter beim Verkauf von internetfähigen Smartphones auf die Gefahren und die Kosten hinweisen muss. Verkauft der Anbieter einem Kunden also ein Smartphone, das erhebliche Kosten durch Internetverbindungen verursacht, wird der Mobilfunkanbieter sehr wahrscheinlich auf den Kosten sitzenbleiben. Auch bei einer Vertragsverlängerung hat der Mobilfunkanbieter eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Kunden. Der Anbieter darf dem Kunden also nicht ohne weiteres ein Handy verkaufen, das sich selbstständig mit dem Internet verbindet.

Handyrechnung
Das kann teuer werden!

Tatbestand des Wuchers

Hat man einen alten und damit zumeist „volumenbasierten“ Datentarif, der horrende Kosten verursacht hat, muss man nicht zwangsläufig auf den Kosten sitzen bleiben. Soll man beispielsweise 0,09 bis 0,19 Euro für zehn Kilobyte zahlen, kann der Tatbestand des Wuchers erfüllt sein. Vereinfacht gesagt gilt dieser dann, wenn Leistung und Gegenleistung in einem Missverhältnis stehen – und zwar so, dass es nicht mehr zu rechtfertigen ist. Marktübliche Preise bei mobilem Datenverkehr sind derzeit 0,30 bis ein Euro pro MB.

EU-Datenkostenbremse

Auf EU-Ebene gibt es bereits einen sogenannten „Kosten-Airbag“. Wenn man mit dem Smartphone im Ausland ins Internet geht, wird die Datenverbindung ab 50 Euro komplett gesperrt. Erst wenn man sie wieder freischalten lässt, kann man mehr Geld im europäischen Ausland „versurfen“. Dieser technisch also längst mögliche Kundenschutz greift allerdings nicht im Inland.

Stand: 06.02.2012


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