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Sendung vom 22. September 2011
Gleichgeschlechtliche Eltern
Wie viele Kinder bei homosexuellen Frauen beziehungsweise Männern aufwachsen, ist schwer zu ermitteln, denn viele geben sich bei Befragungen nicht zu erkennen. Sicher ist jedoch: In Deutschland ist es gleichgeschlechtlichen Paaren bisher verboten, ein fremdes Kind zu adoptieren. Wenn einer der Partner ein Kind adoptiert, kann der andere lediglich ein eingeschränktes Sorgerecht beantragen. Die „Familienadoption“ leiblicher Kinder ist homosexuellen Paaren dagegen seit 2005 erlaubt. Katja und Nicole Siegel sind verheiratet und leben als lesbisches Paar zusammen. Seit Jahren haben sie einen Kinderwunsch. Aus diesem Grund haben sie sich 2010 für eine Insemination entschieden. Katja Siegel ist die leibliche Mutter des Kindes, während Nicole Siegel die Co-Mutter ist. Die Co-Mutter ist dem Kind vor dem Gesetz der leiblichen Mutter nicht gleichgestellt. Aus diesem Grund hat sie beim Jugendamt einen Antrag auf Adoption gestellt, damit sie ihrem Sohn Mattes gegenüber die gleichen Rechte wie ihre Ehefrau Katja Siegel hat. Wissenschaftliche Studien ergeben: Regenbogenkinder sind psychisch genauso stabil und sozial kompetent sind, wie Kinder aus traditionellen Familien mit Vater, Mutter, Kind. Wichtig dafür ist allerdings: Die Mütter müssen selbstbewusst mit ihrer Elternschaft umgehen.
Katja (35) und Nicole (36) sind seit zwei Jahren verheiratet und seit Juli 2011 die beiden Mütter von Mattes. Sie sind eine sogenannte Regenbogenfamilie. Ihr Säugling Mattes ist durch eine Samenspende, eine sogenannte Insemination in Kopenhagen entstanden. Die beiden Frauen haben einige Zeit hin und her überlegt wie und wo sie den Eingriff umsetzen möchten. Relativ schnell war ihnen klar: Jemanden aus dem Bekanntenkreis fragen, kommt für sie nicht infrage, zu groß war die Angst vorm Einklagen der Vaterrechte und sonstigen Ansprüchen einer dritten Person. Sie haben sich für eine halb anonyme Insemination in Kopenhagen entschieden. Halb anonym bedeutet, dass das Kind nach seinem achtzehnten Lebensjahr Informationen über die Herkunft seines Vaters/Spenders bekommen kann. Vorab haben Sie über unterschiedliche Möglichkeiten spekuliert. Nicole: „Wir haben gedacht, wenn wir jemanden aus dem Freundeskreis fragen würden, wäre das total kompliziert, vielleicht denken andere, ja meinte Güte, das wäre ja das Einfachste. Wir fanden das total kompliziert und dachten, dass wollen wir niemanden antun. Es gibt auch andere Frauenpaare, die haben meinetwegen den Bruder der einen Frau als Samenspender genommen. Wir hätten auch meinen Bruder fragen können, daran wäre das Verlockende gewesen, dass man das Genetische im Kind hätte wieder finden können. Das wollte ich aber meinem Bruder nicht antun, weil das dann hinterher zu kompliziert gewesen wäre, welche Rolle er dann in unserem Familiengefüge hat.“ Außerdem war für beide Frauen relativ schnell klar: „Letztendlich wollten wir einfach nicht, dass da noch ein Mensch eine Rolle in unserer Beziehung spielt. Da waren wir von Anfang an einig und auf die Idee jemanden im Internet über Inserate zu finden, dass haben wir ziemlich schnell ausgeschlossen. Wir haben dann davon erfahren, dass es andere so machen. Aber das haben wir dann kurz überlegt und gedacht, das ist etwas was wir uns gar nicht vorstellen können.“ Für die beiden Frauen ist es wichtig "sauber" - also geregelt alles über die Bühne zu bringen. Das hat auch geklappt. Ihr soziales Umfeld reagierte durchweg positiv auf ihre Entscheidung: Viele haben sich sofort gefreut, ohne etwas über die "Entstehungsgeschichte" wissen zu wollen, andere haben nachgefragt, viele wollten wissen, ob sie den Spender nach Aussehen oder Beruf oder Ähnlichem aussuchen konnten. Doch das hat die beiden überhaupt interessiert. Katja: „Schließlich habe ich meine Freundin ja auch nicht nach ihrer Haarfarbe ausgewählt.“
In Dänemark können sich Ärzte auch strafbar machen, Hebammen jedoch nicht. Hebammen können dort vollkommen gefahrlos eine Insemination umsetzen. Die zwei Frauen meldeten sich in der Storkklinik an. Dort arbeiten nur Hebammen. Sie setzen bei den Frauen Inseminationen um. Katja musste einige Untersuchungen erbringen, aus denen hervorgeht, dass sie u.a. kein HIV, keine Hepatitis hat. Außerdem fand ein telefonisches Aufnahmegespräch statt, indem alle Eventualitäten, Hemmnisse und Ablauf besprochen wurden. Und dann, als der Eisprung da war und der Ovulationstest signalisierte, das Ei ist bereit, wurde losgelegt. Katja bekam noch am selben Tag einen Termin in der Klinik, führte ein kurzes Gespräch mit der Hebamme. Die Insemination selbst dauerte ca. drei Minuten, danach blieb sie jedoch noch eine halbe Stunde im Ruheraum liegen. Die gesamte Zeit über hielt ihre Ehefrau Nicole die Hand von Katja. Zum Erstaunen aller, war Katja bereits nach der ersten Insemination schwanger. Normalerweise haben Frauen mindestens vier Inseminationen, bis sie schwanger werden. Katja: „Ich finde die ganze Sache schon skurril. Nicht nur für mich als Frau, die einen wildfremden Samen in sich hatte. Nein, ich frage mich natürlich auch, warum machen diese Männer das? Warum geben sie diesen Samen ab? Gut, in dieser Klinik bekommen sie Geld dafür. Aber warum ist ein Mann daran interessiert, seinen Samen weiterzugeben? Möglichst viel zu reproduziere? In dieser Klinik ist es ja auch begrenzt, wie viele Frauen Kinder kriegen können, schließlich sollen später ja keine 500 Halbgeschwister durch die Gegend laufen, weil ein Mann meint, sich reproduzieren zu müssen.“ Doch ohne die Samen der Männer keine Babys.
Heute, nach neun Monaten liegt der kleine Mattes zufrieden im Arm von Nicole und Katja. Katja ist die Frau, die das Kind ausgetragen hat. Auch diese Entscheidung wurde lange hin und her überlegt, wer sollte das Kind austragen? Sie entschieden sich aus pragmatischen Gründen. Nicole hat eine unbefristete Stelle. Katja hangelt sich daneben als Personalreferentin und studierte Kulturwissenschaftlerin von einem Zeitvertrag zum nächsten. Katja befindet sich in Mutterschutz. In Deutschland ist es fest geregelt, dass die leibliche Mutter Mutterschutz hat. Nicole ist für zwei Monate in Elternzeit. Beide Elternteile können jeweils - unabhängig voneinander - drei Jahre Elternzeit nehmen. Elterngeld gibt es zusammen nur maximal 14 Monate, sonst 12 Monate. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben (= geheiratet haben).
Lesbische Paare müssen bei Inseminationen im Ausland eine notariell beurkundet Erklärung beibringen, dass die Co-Mutter das Kind nach der Geburt als Stiefkind adoptieren will. Sie müssen immer verpartnert sein. Denn die Mütter sind vorm Gesetz dem Kind gegenüber nicht gleichgestellt. „Das mit der Adoption ist also schon das, das am meisten wehtut. Also, dass man sich dann am Telefon sagen lassen muss, es müsste so eine Anpassungszeit geben, so dass sich das Kind quasi an den zweiten Elternteil, also die Mutter, die es nicht ausgetragen hat, gewöhnt oder anpasst. Also, dass dann wirklich die Dame von der Adoptionsstelle vorbeikommt und guckt, ob sich das Kind auch wohl fühlt in der Familie. Und ob es dem Kind gut tut, dass es adoptiert wird, und das mit der Begründung, dass ich ja das Kind ausgetragen hätte und automatisch das Sorgerecht hätte und meine Partnerin das Kind nicht ausgetragen hätte und deshalb eine andere Beziehung zu dem Kind hat. Da fragt man sich: Hundert Prozent aller Väter tragen das Kind doch auch nicht aus. Was für eine Beziehung haben die denn eigentlich zu ihren Kindern? Kommt da auch das Jugendamt vorbei und guckt erst einmal, ob es da auch eine Anpassung gibt? Da finde ich, läuft etwas nicht so ganz richtig“, empört sich Katja Siegel.
Trotz allem bürokratischen Aufwand steht für die zwei Frauen fest, dass Mattes ein Geschwisterchen bekommen soll. Beim nächsten Mal soll Nicole die austragende Mutter sein. „Ich weiß nicht, ob ich so viel Glück habe wie Katja, dass das dann auch gleich beim ersten Mal funktioniert. - Und ich weiß, dass ich nicht x Versuche machen würde, weil das einfach zu viel Aufwand ist und zu anstrengend und viel zu aufregend“, sagt Nicole entschieden. Für beide Frauen steht fest. „Wir würden denselben Samenspender noch einmal nehmen wollen, wenn es denn klappt. Man kann das quasi jetzt reservieren: Wir möchten gerne, den Samen einfrieren lassen, von demselben Spender, damit dann die Kinder verwandt sind. Wenn sie schon zwei Mütter haben, sollten sie wenigstens denselben Spender haben.“ Zwei Frauen, ein Sohn - eine ganz normale Familie eben.
Uwe Sielert :
„Zwei-Väter- und Zwei-Mütter-Familien
Sorgerecht, - Adoption und artifizielle Insemination bei
gleichgeschlechtlichen Elternteilen“
in: Siegfried Keil, Michael Haspel (Hg.)
„Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in
sozialethischer und rechtlicher Perspektive. Beiträge zur
rechtlichen Regelung pluraler Lebensformen“
Neukirchener Verlag, ISBN: 3-7887-1787-4
Uli Streib:
„Von nun an nannten sie sich Mütter - Lesben und
Kinder“
Orlanda Frauenverlag, ISBN: 3-9221-6673-3
Erzählt den Prozess des Mutterwerdens als lesbische
Person.
Gudrun Holtz
Stand: 21.09.2011
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