Das Dilemma mit der Rente

  • Donnerstag, 24. Januar 2013, 22.00 - 22.30 Uhr

Frau vor einem Marktstand.

Das Dilemma mit der Rente

(30:31)

Donnerstag, 24. Januar 2013, 22.00 - 22.30 Uhr

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Noch ist Altersarmut kein Massenphänomen – auch wenn sie zunimmt. Und sie wird weiter zunehmen, so die Prognosen. Und was auf alle Fälle schon da ist: die Angst vor der Altersarmut. Und dagegen entwerfen Politiker zurzeit viele unterschiedliche Rentenentwürfe. Einer davon ist die Mütterrente.

Margarethe P. ist eine der vielen Frauen ihrer Generation, die eine Rentenlücke haben. Obwohl sie zwei Kinder großgezogen hat, werden ihr nicht so viel Rentenpunkte für die Kindererziehungszeiten angerechnet wie den Müttern heute. Der Grund: Ihre Kinder sind vor 1992 geboren. Eigentlich eine Sparmaßnahme, dass diese Mütter weniger Rente bekommen, denn allen Müttern dieselben Rentenpunkte anzurechnen wäre zu teuer geworden, war das Argument.

Frau vor einem Marktstand.

Viele verschiedene Rentenpläne - Die Mütterrente

Dass Mütter für die ersten drei Jahre Kindererziehung Rentenpunkte angerechnet bekommen sollen, war eine Idee aus den 80er Jahren. Heiner Geißler wollte das soziale Image seiner Partei aufbessern, doch schon damals wurde die Idee nur halbherzig umgesetzt: als die CDU an die Regierung kam, stellte Helmut Kohl fest, dass das teuer wird. Also gab es den Stichtag: Eine höhere Rente bekam nur, dessen Kinder nach 1992 geboren wurden. Heute geht es wieder ums Geld. CDU/CSU, die Linke und andere Politiker fordern die Mütterrente für alle, aber Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble tritt auf die Kostenbremse.

Weitere Stichtagsregelungen verstärken die Ungerechtigkeit

Ausgerechnet die Generation der Mütter, die damals kaum eine Chance hatten neben der Kinderbetreuung zu arbeiten, bekommt weniger Rente. Als Margarethe P. ihre Kinder aufzog war es politisch gewollt, dass sie nicht arbeiten geht und keine eigene Rente aufbaut. Sie konnte nicht selbst entscheiden, eine Arbeitsstelle anzutreten. Denn Ehefrauen brauchten bis Juni 1977 die Einverständniserklärung ihres Ehemannes, sonst wäre der Arbeitsvertrag unwirksam. Damals war auch das Scheidungsrecht härter: Wer vor Juli 1977 geschieden wurde bekam keine Rentenpunkte aus der Ehe, denn der Versorgungsausgleich wurde erst mit diesem Datum eingeführt. Rechte, die für uns heute selbstverständlich sind, hatten die Frauen damals nicht.

Die Lebensleistungsrente

Dieser Vorschlag stammt von Arbeitsministerin von der Leyen. Wer mindestens vierzig Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, dann aber von der Rente nicht leben kann, soll die Rente aufgestockt bekommen. Viele Frauen, die jetzt in Rente gehen, würden davon nicht profitieren, weil sie meist gar nicht lange genug berufstätig oder Teilzeit berufstätig waren – so wie Margarethe P.

Autorin: Uta Gaentzsch


Stand: 23.01.2013