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Ratgeber
Der Gesundmacher
Sendung vom 23. Januar 2012
Wie gut ist Naturkosmetik?
Eine gute Alternative zu herkömmlichen Handelsmarken und ihren Cremes sind naturbelassene Naturkosmetika. Die sind seit Jahren im Vormarsch und schaffen durch Aufschriften wie „100 % frei von Konservierungsstoffen“ ein reines Image bei Verbrauchern. Das Problem: Der Begriff „Naturkosmetik“ ist gesetzlich weder exakt definiert noch geschützt. Verbraucherschützer mahnen deswegen. an, dass sich die Naturkosmetik-Hersteller auf ein einheitliches Siegel einigen sollten. Auch sollte der Gesetzgeber so schnell wie möglich klare Vorgaben in der Kosmetikverordnung verankern und unabhängige Prüfstellen die Einhaltung der Kriterien überwachen.
Bis es soweit ist, können Hersteller und Herstellerverbände selber Siegel kreieren. Unter dem Link "label-online.de" (siehe Linkliste) kann man die Beurteilung der verschiedenen Siegel durch die Verbraucherinitative nachsehen.
Zum Thema „Naturkosmetik“ und die verschiedenen Siegel haben uns zu unserem am 23.01.2012 eingestellten Onlinetext folgende Hinweise des Bundesverbandes Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen" erreicht, die wir aus Gründen der Klarstellung und Fairness hiermit wiedergeben:
1. Zur Aussage des Onlinetextes, dass das BDIH-Siegel für kontrollierte Naturkosmetik von großen Konzernen wie "Beiersdorf“ vergeben wird, teilt der BDIH mit: „Das BDIH Kontrollzeichen für die Einhaltung des BDIH Standards für kontrollierte Naturkosmetik wird vom BDIH, bzw. einer BDIH-eigenen Gesellschaft vergeben. Der BDIH ist ein seit 1951 bestehender Verband, dem zahlreiche Hersteller und Vertreiber von Naturkosmetik angehören. Das Kontrollzeichen ist ein geschütztes Verbandzeichen des BDIH, das nach einer firmenunabhängigen Kontrolle und Einhaltung des vom BDIH entwickelten Naturkosmetikstandard an Mitgliedsunternehmen vergeben wird. Die Kontrolle findet bereits seit über 10 Jahren statt und es handelt sich um das älteste Kontrollsystem dieser Art in Europa, nach dem bislang über 6.000 Erzeugnisse von ca. 180 Unternehmen weltweit kontrolliert wurden. Bei der kontrollierten Naturkosmetik nach dem BDIH-Standard geht es daher weder um eine Zeichenvergabe durch Naturkosmetikhersteller, noch durch Konzerne und erst Recht nicht durch die Fa. Beiersdorf, die nicht einmal Mitglied in unserem Verband ist . Die Fa. Beiersdorf hat mit dem BDIH-Kontrollzeichen nicht das Geringste zu tun. Wir verweisen auf die Internetinformationen zum BDIH-Standard (siehe Linkliste "BDIH-Standard").
2. Zur Aussage, dass „das Siegel besagt, dass nur einzelne Inhaltstoffe aus kontrolliert biologischen Anbau stammen“, teilt der BDIH mit: „Wie aus den öffentlich zugänglichen Standardkriterien entnommen werden kann (siehe Link "IONIC.info" bzw. "IONIC.info - Kriterien), müssen pflanzliche Rohstoffe aus zertifiziertem ökologischen Ausgangsmaterial stammen, soweit sie aus Pflanzen bestehen oder gewonnen wurden, die in Anlage 1 zum BDIH-Standard aufgelistet sind. Diese Auflistung enthält diejenigen Pflanzen, bei denen angenommen werden kann, dass sie für die Herstellung kosmetischer Mittel in Ökoqualität verfügbar sind. Weitergehend als bei anderen Naturkosmetikstandards besteht diese Verpflichtung für jedes Erzeugnis der Naturkosmetik und nicht nur für sogenannte Biokosmetik – Ihre Formulierung suggeriert aber das Gegenteil, nämlich dass insoweit der BDIH-Standard im Vergleich zu anderen weniger streng sei. Für Erzeugnisse, die als Biokosmetik vertrieben werden, schreibt der BDIH-Standard vor, dass mindesten 95% der verwendeten Pflanzenstoffe aus kontrolliert biologischen Anbau stammen müssen, so dass es gerade nicht ausreichend ist, wenn nur einzelne Inhaltsstoffe aus kontrolliert biologischen Anbau stammen.“
3. Zur Aussage, dass für BDIH-kontrollierte Naturkosmetik Konservierungsstoffe verwendet werden dürfen, teilt der BDIH mit: „Dies ist zwar bezogen auf eine kleine Zahl sogenannter naturidentischer Konservierungsstoffe, die im BDIH-Standard ausdrücklich – mit einer Begründung für die Zulassung - aufgeführt sind, an sich zutreffend. Eine für den BDIH nachteilige Irreführung besteht jedoch im Verschweigen der Tatsache, dass die Zulassung von Konservierungsstoffen weltweit für alle gängigen Naturkosmetikstandards aus Gründen der Produktsicherheit üblich ist, und der BDIH-Standard durch seine Regelungen zu Konservierungsstoffen gerade keine Besonderheit aufweist. Tatsächlich erlaubt der BDIH sogar vergleichsweise wenig Konservierungsstoffe. Da durch Ihre Darstellung insbesondere die im Kontext entscheidende Tatsache verschwiegen wird, dass der ebenfalls dargestellte NaTrue-Standard auch Konservierungsstoffe (sogar mehr als der BDIH-Standard) zulässt, entsteht der unzutreffende Eindruck, dass der BDIH-Standard in Bezug auf Konservierungsstoffe ein Manko im vergleich zu anderen Standards aufweisen würde.“
4. Zu der Aussage, dass „laut Verbraucherschützern“ das BDIH-Zeichen „wenig vertrauenswürdig und oberflächlich“ sei, stellt der BDIH fest: „Uns ist keine Verbraucherschutzorganisation bekannt, die eine derartige Auffassung vertreten würde. Das BDIH-Kontrollzeichen ist das seit über 10 Jahren am längsten in Europa existierende Verbandszeichen für Naturkosmetik und genießt gerade wegen seiner firmenunabhängigen Kontrolle sowie seiner klaren und für jedermann zugänglichen Kriterien einen hervorragenden Ruf im In- und Ausland. Sowohl die Behörden, als auch die Wirtschaft und Verbraucherverbände bescheinigen dem BDIH-Standard und seiner Kontrolle Verlässlichkeit und fachliche Seriosität. So empfiehlt auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das BDIH-Kontrollzeichen in seiner Verbraucherinformationsbroschüre „Nachhaltiger Warenkorb (siehe Linkliste "Nachhaltiger Warenkorb, Seite 33") Auch die bundesweite Verbraucherorganisation „Die Verbraucherinitiative (Bundesverband)“ beurteilt in ihrer Darstellung von Prüfzeichen („Label-Online“) das BDIH-Kontrollzeichen als „empfehlenswert“ (siehe Linkliste "Vebraucherinitiative, Label-Online").
Die von ihnen verbreitete Abqualifizierung des BDIH-Kontrollzeichens ist geradezu abstrus. Auch hier fällt auf, dass im Vergleich dazu der Naturkosmetikstandard „NaTrue“ als „vertrauenswürdig“ bezeichnet wird, obwohl sachlich keinerlei Umstände vorliegen, den Standard des BDIH als weniger vertrauenswürdig zu bezeichnen.“
5. Zu der Aussage, dass nach dem NaTrue-Standard „sehr streng kontrolliert“ wird, „ob wirklich alle Inhaltstoffe aus kontrolliert biologischen Anbau stammen.“, teilt der BDIH mit: „Richtig ist dagegen, dass der NaTrue-Standard nicht verlangt, dass alle Inhaltsstoffe aus kontrolliert biologischen Anbau stammen. Dieser Standard sieht vielmehr nur für Produkte auf dem höchsten Level einer dreistufigen Regelung eine weitgehende (aber auch hier keine vollständige) Bioqualität von eingesetzten Stoffen vor. Die grundlegende (niedrigste) Stufe des NaTrue-Standards verlangt zum Beispiel überhaupt keine Bioqualität, während der BDIH-Standard in jedem Falle die ökologische Qualität der für verfügbar erachteten pflanzlichen Stoffe (s.o.: Anlage 1 zum BDIH-Standard) vorschreibt. Die Anforderung an die Bioqualität von kosmetischen Mitteln, die darüber hinaus als Biokosmetik ausgelobt werden, unterscheiden sich bei beiden Standards nicht maßgeblich. Auch wenn sich die beanstandete Aussage unmittelbar auf den NaTrue-Standard bezieht, stellt diese mittelbar eine unwahre Darstellung zum Nachteil des BDIH dar, insbesondere im Zusammenhang mit der unwahren Behauptung, wonach das BDIH-Kontrollzeichen für Erzeugnisse mit nur einzelnen Bioinhaltstoffen stehe, während dem NaTrue-Zeichen „eine sehr strenge Kontrolle“ attestiert wird, die sich angeblich (und unzutreffend) auf eine vollständige Bioqualität der eingesetzten Bestandteile beziehen soll.“
6. Zu der Aussage, dass nach dem NaTrue-Standard Konservierungsstoffe verboten sind, teilt der BDIH mit: „Das Gegenteil ist richtig, wobei nach NaTrue-Standard sogar mehr Konservierungsstoffe erlaubt sind , als nach dem BDIH-Standard. Auch hier stellt das Gegenüberstellen der beiden Standards, mit der unwahren Behauptung, der BDHI-Standard erlaube Konservierungstoffe, der NaTrue-Standard dagegen nicht, eine unwahre Darstellung zum Nachteil des BDIH und seines Naturkosmetikstandards dar.“
Stand: 06.02.2012
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