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12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt im Netz engere
Grenzen
Durch das Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags hat sich für unsere Online-Angebote ein neuer gesetzlicher Rahmen ergeben, der auch Verweildauern beinhaltet. In diesem Zusammenhang haben wir für unsere Angebote verbindliche Kriterien entwickelt, was wie lange im Netz vorgehalten wird. Da die Mehrzahl der Rezepte saisongebunden ist, gibt aus unserer Sicht ein Zeitraum von drei Monaten den Nutzern ausreichend Zeit, diese nach Ausstrahlung der jeweiligen Sendung herunterzuladen.
Stand: 06.09.2010
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