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Internet: Vorkasse und keine Ware

  • SendeterminMontag, 28. März 2011, 21.00 - 21.45 Uhr .

Auf Plattformen im Internet finden sich immer häufiger Angebote, hinter denen Betrüger stecken. Wer dann eine Vorauszahlung geleistet hat, hat Pech, denn die Betreiber der Plattformen haften nicht.

Wenn wir den Urlaub planen, wird schnell im Netz nach günstigen Angeboten gesucht und dann gebucht. Wenn wir umziehen wollen, schickt uns die Immobilienplattform ihre Angebote per E-Mail. Und nach dem Gebrauchtwagen suchen wir auf einer Anbieterplattform in Tausenden von Angeboten.

Das Internet ist ein großer virtueller Marktplatz, auf dem sich viel Geld verdienen lässt. Deshalb haben längst auch Gauner und Betrüger diesen lukrativen Handelsweg für sich entdeckt. Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet aus seinem Berufsalltag: „Wir sehen eine deutliche Zunahme des Internetbetrugs. Das hat früher angefangen mit den kleinen Abofallen, da ging es meistens so um 96 Euro. Die Dimensionen haben sich dann weiterentwickelt: Man hat dann bei eBay eine Ware ersteigert und in dem Paket hat dann nur ein Stein gelegen. Da war es dann schwer nachzuweisen, dass die Ware nie angekommen ist. Plötzlich werden Dienstleistungen oder auch Hotels angeboten, die überhaupt nicht existieren.“

Ein Hotel, das es gar nicht gibt

Genau das ist Michael B. passiert. Er wollte mit seiner Frau ein entspanntes Wochenende in Berlin verbringen und hat über eine Buchungsplattform ein Hotel gebucht. Nachdem er die Mail mit der Bestätigung bekommen hatte, war für ihn klar: Alles klappt. Doch nach circa 14 Tagen kam der Anruf eines Mitarbeiters: Das Hotel müsse storniert werden. Michael B. erinnert sich: „Er hat mir gesagt, dass das Hotel storniert werden muss, da dieses Hotel in Berlin überhaupt nicht existiert. Er hat erklärt, dass sie da wohl einem Betrüger aufgesessen sind, der durch ihre Sicherheitsmechanismen geraten ist.“

Wie kann ein Hotel, das gar nicht existiert, auf die Vermittlerplattform gelangen? Der technische Vorgang, Daten in die Anmeldemaske des Anbieters einzugeben, ist banal. Und bevor ein neues Hotel freigeschaltet wird, findet laut Vermittler eine strenge Qualitätskontrolle statt. Aber bei Michael B. ist etwas schiefgegangen. Fast eine Woche fand sich das Angebot eines nicht vorhandenen Hotels auf der Internetseite. Der Vermittler erklärt das so: „In dem vorliegenden Fall von Herrn B. wurde durch einen internen Fehler versehentlich ein vermeintlich neues Hotel freigeschaltet, das noch nicht vollständig überprüft war.“ Zum Glück hatte Michael B. weder vorausgezahlt, noch Kreditkartenangaben gemacht. Er wollte vor Ort bezahlen. So ist ihm auch kein materieller Schaden entstanden.

Plattform nur Vermittler, nicht Anbieter

Was dem Nutzer klar sein muss: Die Plattform vermittelt lediglich. Das hat Konsequenzen für die Haftung, wenn etwas schiefgeht. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt das so: „Grundsätzlich ist es so, dass der Reiseveranstalter voll haften würde. Im Falle von solchen (Hotel-) Plattformen handelt es sich aber in der Regel nicht um Veranstalter, sondern um Reisevermittler. Die haften in der Regel nicht, jedenfalls solange nicht, wie sie von solchen Betrugsfällen keine Kenntnis haben.“

Was genau der Plattformbetreiber allerdings tun muss, um unseriöse Anbieter zu finden, ist nicht exakt festgelegt. Die Juristen sprechen davon, dass er alles „Zumutbare“ tun muss. Doch was zumutbar ist, wird meist erst von den Gerichten geklärt. Professor Dr. Georg Borges von der Ruhr-Universität Bochum erklärt: „Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Pflichten. Der Anbieter muss das tun, was vernünftig ist, um unseriöse Anbieter herauszufiltern. Er wird sich einen Handelsregisterauszug geben lassen. Er wird Telefonnummern, Faxnummern überprüfen, ob sie überhaupt existieren.“ Doch das Risiko, dass ein Betrüger doch durchkommt, bleibt bestehen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich daher im Internet über das Hotel erkundigen. Das geht ganz einfach, indem man über eine Suchmaschine die Website des Hotels ausfindig macht, sich Hotelbewertungen oder Kommentare ansieht und die Adresse des Hauses zum Beispiel in Google-Streetview überprüft.

Mietkaution erschlichen

Tanja H. glaubte an das Wohnungsschnäppchen im Internet. Da sie unter Zeitdruck war, wollte sie die vollmöblierte 60 Quadratmeter große Wohnung sofort mieten. Sie überwies 600 Euro Kaution, übersah dabei aber zwei Alarmzeichen: Das Geld ging an ein ausländisches Konto und alle E-Mails waren in englischer Sprache. Der Vermieter war angeblich ein britischer Staatsbürger, der für ein Jahr vermieten wollte. Er bot auch noch vermeintliche Sicherheiten: „Er hat mir seinen Ausweis geschickt und auf einen Treuhandservice verwiesen. Das ist ja eigentlich etwas Seriöses.“

Bei einem Treuhandservice werden Gelder zwischengeparkt. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Verkäufer das Geld erst dann bekommt, wenn er die Ware oder Dienstleistung auch tatsächlich erbracht hat. Tanja H. hatte jedoch Pech, denn der Treuhandservice war unseriös und der Ausweis gefälscht. Die 600 Euro sind weg, längst irgendwo im Ausland abgehoben.

Michaela Heyer vom Landeskriminalamt in Düsseldorf weist darauf hin, dass es durchaus sinnvoll ist, die von den Internetauktionshäusern angebotenen Treuhandservices zu nutzen. Zusätzlich rät sie aber zu „gesundem Misstrauen“ dem anonymen Anbieter gegenüber. Niemand kann wissen, wer tatsächlich hinter dem verlockenden Angebot steckt. „Bei Waren- und Warenkreditbetrug im Internet hat man kein klassisches Täterprofil. Das kann wirklich Lieschen Müller sein, die versucht, über ein Internetauktionshaus eine Ware anzubieten, das Geld zu kassieren und die Ware eben nicht zu liefern. Das kann aber auch genauso gut eine organisiert handelnde Tätergruppierung sein, die arbeitsteilig vorgeht, wo Strohmänner und Finanzagenten eingesetzt werden und wo man sich das Geld per Bargeldtransfer ins Ausland überweisen lässt.“

Generell gilt also: Vorsicht bei Schnäppchenpreisen! Wer dennoch auf ein solches Angebot eingehen will, sollte auf keinen Fall Vorauszahlungen leisten und erst recht keine Barüberweisung ins Ausland vornehmen.

Autorin:

Britta Reinke

Stand: 28.03.2011


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