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Sendung vom 28. März 2011
Internet: Vorkasse und keine Ware
Auf Plattformen im Internet finden sich immer häufiger Angebote, hinter denen Betrüger stecken. Wer dann eine Vorauszahlung geleistet hat, hat Pech, denn die Betreiber der Plattformen haften nicht.
Wenn wir den Urlaub planen, wird schnell im Netz nach
günstigen Angeboten gesucht und dann gebucht. Wenn wir
umziehen wollen, schickt uns die Immobilienplattform ihre Angebote
per E-Mail. Und nach dem
Gebrauchtwagen suchen wir auf einer Anbieterplattform in Tausenden
von Angeboten.
Das Internet ist ein großer virtueller Marktplatz, auf dem
sich viel Geld verdienen lässt. Deshalb haben längst auch
Gauner und Betrüger diesen lukrativen Handelsweg für sich
entdeckt. Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet aus seinem
Berufsalltag: „Wir sehen eine deutliche Zunahme des
Internetbetrugs. Das hat früher angefangen mit den kleinen
Abofallen, da ging es meistens so um 96 Euro. Die Dimensionen haben
sich dann weiterentwickelt: Man hat dann bei eBay eine Ware
ersteigert und in dem Paket hat dann nur ein Stein gelegen. Da war
es dann schwer nachzuweisen, dass die Ware nie angekommen ist.
Plötzlich werden Dienstleistungen oder auch Hotels angeboten,
die überhaupt nicht existieren.“
Genau das ist Michael B. passiert. Er wollte mit seiner Frau ein
entspanntes Wochenende in Berlin verbringen und hat über eine
Buchungsplattform ein Hotel gebucht. Nachdem er die Mail mit der Bestätigung
bekommen hatte, war für ihn klar: Alles klappt. Doch nach
circa 14 Tagen kam der Anruf eines Mitarbeiters: Das Hotel
müsse storniert werden. Michael B. erinnert sich: „Er
hat mir gesagt, dass das Hotel storniert werden muss, da dieses
Hotel in Berlin überhaupt nicht existiert. Er hat
erklärt, dass sie da wohl einem Betrüger aufgesessen
sind, der durch ihre Sicherheitsmechanismen geraten
ist.“
Wie kann ein Hotel, das gar nicht existiert, auf die
Vermittlerplattform gelangen? Der technische Vorgang, Daten in die
Anmeldemaske des Anbieters einzugeben, ist banal. Und bevor ein
neues Hotel freigeschaltet wird, findet laut Vermittler eine
strenge Qualitätskontrolle statt. Aber bei Michael B. ist
etwas schiefgegangen. Fast eine Woche fand sich das Angebot eines
nicht vorhandenen Hotels auf der Internetseite. Der Vermittler
erklärt das so: „In dem vorliegenden Fall von Herrn B.
wurde durch einen internen Fehler versehentlich ein vermeintlich
neues Hotel freigeschaltet, das noch nicht vollständig
überprüft war.“ Zum Glück hatte Michael B.
weder vorausgezahlt, noch Kreditkartenangaben gemacht. Er wollte
vor Ort bezahlen. So ist ihm auch kein materieller Schaden
entstanden.
Was dem Nutzer klar sein muss: Die Plattform vermittelt
lediglich. Das hat Konsequenzen für die Haftung, wenn etwas
schiefgeht. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt das so:
„Grundsätzlich ist es so, dass der Reiseveranstalter
voll haften würde. Im Falle von solchen (Hotel-) Plattformen
handelt es sich aber in der Regel nicht um Veranstalter, sondern um
Reisevermittler. Die haften in der Regel nicht, jedenfalls solange
nicht, wie sie von solchen Betrugsfällen keine Kenntnis
haben.“
Was genau der Plattformbetreiber allerdings tun muss, um
unseriöse Anbieter zu finden, ist nicht exakt festgelegt. Die
Juristen sprechen davon, dass er alles „Zumutbare“ tun
muss. Doch was zumutbar ist, wird meist erst von den Gerichten
geklärt. Professor Dr. Georg Borges von der
Ruhr-Universität Bochum erklärt: „Es gibt keine
spezifischen gesetzlichen Pflichten. Der Anbieter muss das tun, was
vernünftig ist, um unseriöse Anbieter herauszufiltern. Er
wird sich einen Handelsregisterauszug geben lassen. Er wird
Telefonnummern, Faxnummern überprüfen, ob sie
überhaupt existieren.“ Doch das Risiko, dass ein
Betrüger doch durchkommt, bleibt bestehen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich daher im
Internet über das Hotel erkundigen. Das geht ganz einfach,
indem man über eine Suchmaschine die Website des Hotels ausfindig macht, sich
Hotelbewertungen oder Kommentare ansieht und die Adresse des Hauses
zum Beispiel in Google-Streetview überprüft.
Tanja H. glaubte an das Wohnungsschnäppchen im Internet. Da
sie unter Zeitdruck war, wollte sie die vollmöblierte 60
Quadratmeter große Wohnung sofort mieten. Sie überwies
600 Euro Kaution, übersah dabei aber zwei Alarmzeichen: Das
Geld ging an ein ausländisches Konto und alle E-Mails waren in englischer
Sprache. Der Vermieter war angeblich ein britischer
Staatsbürger, der für ein Jahr vermieten wollte. Er bot
auch noch vermeintliche Sicherheiten: „Er hat mir seinen
Ausweis geschickt und auf einen Treuhandservice verwiesen. Das ist
ja eigentlich etwas Seriöses.“
Bei einem Treuhandservice werden Gelder zwischengeparkt. Auf diese
Weise soll sichergestellt werden, dass der Verkäufer das Geld
erst dann bekommt, wenn er die Ware oder Dienstleistung auch
tatsächlich erbracht hat. Tanja H. hatte jedoch Pech, denn der
Treuhandservice war unseriös und der Ausweis gefälscht.
Die 600 Euro sind weg, längst irgendwo im Ausland
abgehoben.
Michaela Heyer vom Landeskriminalamt in Düsseldorf weist
darauf hin, dass es durchaus sinnvoll ist, die von den
Internetauktionshäusern angebotenen Treuhandservices zu
nutzen. Zusätzlich rät sie aber zu „gesundem
Misstrauen“ dem anonymen Anbieter gegenüber. Niemand
kann wissen, wer tatsächlich hinter dem verlockenden Angebot
steckt. „Bei Waren- und Warenkreditbetrug im Internet hat man
kein klassisches Täterprofil. Das kann wirklich Lieschen
Müller sein, die versucht, über ein Internetauktionshaus
eine Ware anzubieten, das Geld zu kassieren und die Ware eben nicht
zu liefern. Das kann aber auch genauso gut eine organisiert
handelnde Tätergruppierung sein, die arbeitsteilig vorgeht, wo
Strohmänner und Finanzagenten eingesetzt werden und wo man
sich das Geld per Bargeldtransfer ins Ausland überweisen
lässt.“
Generell gilt also: Vorsicht bei Schnäppchenpreisen! Wer
dennoch auf ein solches Angebot eingehen will, sollte auf keinen
Fall Vorauszahlungen leisten und erst recht keine
Barüberweisung ins Ausland vornehmen.
Britta Reinke
Stand: 28.03.2011
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