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Sendung vom 20. Juni 2011
Atomkraft: Alltägliche Strahlung
Auch im Normalbetrieb von Atomanlagen gibt es Strahlung. Welche Auswirkungen hat sie auf den Menschen? markt berichtet über den Umgang mit Strahlenbelastung und Grenzwerten.
Ihr Einsatzort war das Kernkraftwerk Hamm-Uentrop. Zwischen 15 und 25 Jahre haben sie dort ihren Dienst versehen: Herwig Toffel, Alfred Thorand und Johannes Lohmann gehören zu den Polizisten, die in den 80er- und 90er-Jahren den Reaktor sichern sollten. Heute sind sie in Rente und krank. Johannes Lohmann hat Leukämie. Alfred Thorand Lymphdrüsen- und Nierenkrebs. Herwig Toffel schoss plötzlich das Blut aus der Nase, als er im Einsatz war. Sie alle waren zuständig für den Objektschutz und schoben Dienst in einem eigens dafür aufgestellten Container auf dem Gelände des Kernkraftwerks.
Der Hochtemperaturreaktor war seit 1983 in Betrieb. Abgeschaltet wurde er 1989. Er war nur 423 Tage am Netz. Heute ist er in einen Betonsarg eingeschlossen. Als Pannenreaktor machte der THTR Schlagzeilen. 1986, zur gleichen Zeit wie das Unglück in Tschernobyl, gab es einen radioaktiven Zwischenfall. Die Brennelemente waren in einem Rohrpostsystem festgeklemmt und mussten mit Helium herausgeblasen werden. Ausgerechnet für diesen Moment gibt es keine Messdaten - die Geräte waren ausgeschaltet. „Eine exakte Auswertung des Messstreifens ist nicht mehr möglich, weil der Zeitraum der Unterbrechung nicht zu ermitteln ist“, heißt es im offiziellen Untersuchungsbericht. Monate später erst wurde der Störfall zugegeben. Es blieb nicht bei dieser Panne. Die Polizisten, die Jahre später an Krebs erkrankt sind, fragen sich heute, ob ihre Krankheiten etwas mit den Pannen und der freigesetzten radioaktiven Strahlung zu tun haben.
Es gibt keine Daten oder Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen nuklearer Pannen rund um Hamm-Uentrop. Es gibt auch kein klinisches Krebsregister in Nordrhein-Westfalen – damit fehlt eine aussagekräftige Sammlung, welche die Verlaufsdaten von Krebsfällen analysiert. Professor Leopold Balleisen ist behandelnder Arzt in Hamm. Ein Nachweis, ob die Krebsfälle der Polizisten ursächlich etwas mit dem Kernkraftwerk zu tun haben, wäre für ihn leichter, wenn es ein solches Krebsregister gäbe: „Das ist eine Katastrophe, kann man nur sagen. Das ist eine Forderung der Ärzte seit vielen, vielen Jahren.“ Das Gesundheitsministerium schreibt markt dazu: „Es wird eine Gesetzesänderung geben.“
Die Polizisten Thorand, Toffel, Lohmann und 50 weitere, die am THTR Dienst taten, hatten bei ihren Einsätzen auch keine Dosimeter. Heute sind sie bei der Polizei üblich, etwa bei Castor-Transporten.
Kann man dennoch Aussagen treffen über den Zusammenhang
zwischen Krebserkrankungen und der Strahlung von Atomkraftwerken?
Studien zeigen, dass es im Umkreis von fünf Kilometern eine
erhöhte Leukämierate bei Kindern gibt. Schon radioaktive
Niedrigstrahlung kann krank machen.
Professor Edmund Lengfelder, Strahlenmediziner an der
Universität München, meint: „Der Begriff
‚niedrige Strahlendosen‘ bedeutet ja, dass sich die
Strahlendosen etwa in der Höhe der natürlichen
Strahlendosis bewegen und darüber - vielleicht das Zweifache,
das Dreifache und das Fünffache. Nur die natürliche
Strahlenbelastung trägt bei uns auch schon zu fünf bis
zehn Prozent der Krebsfälle bei. Krebstote haben wir im Jahr
200.000. 10.000 bis 20.000 gehen auf das Konto der natürlichen
Strahlenbelastung. Und da darf ich nicht sagen, weil ich die schon
habe, kann ich durch eine wirtschaftliche Tätigkeit noch mal
was drauf packen. Das ist indiskutabel.“
Und was bedeutet das für einen jahrzehntelangen Einsatz am
Kernkraftwerk? „Die Strahlensensibilität für den
Auslöser von Tumoren nimmt ab zum Erwachsenenalter und ab 60
wieder zu, weil die Vorschäden einfach akkumuliert werden. Und
die bleiben ja da, die gehen ja nicht weg. Das Konto
Strahlenschaden geht weg mit dem Tod.“
Für Professor Lengfelder ist unbestritten, dass radioaktive Strahlung krank macht, egal, ob es sich um hohe oder niedrige Strahlendosen handelt. Deshalb fordert er die Herabsetzung der Grenzwerte für die Bevölkerung: „Die Forderung wäre, dass die heutigen bekannten Zusammenhänge zwischen niedrigen Strahlendosen und dem Auftreten von Tumoren ernst genommen werden und einfließen in die Strahlenschutzgesetzgebung. Und das bedeutet, dass die Jahresdosis Grenzwerte für die Normalbevölkerung, das sind 0,3 Millisievert über das Abwasser und 0,3 Millisievert über die Abluft gesenkt werden auf ein Zehntel. Das ist technisch machbar. Technisch machbar heißt aber nicht, dass die Betreiber das gerne tun, denn dann müssten sie ja mehr Geld aufbringen, um die Bevölkerung zu schützen.“
Petra Storch
Stand: 20.06.2011
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