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Sendung vom 05. September 2011
Betriebsrente: Nachrechnen lohnt
Für Betriebsrenten hat der Gesetzgeber zwar einen Inflationsausgleich vorgesehen, aber nicht jeder Arbeitgeber hält sich daran. Und wer rechnet schon nach? Dabei kann das um die 100 Euro mehr im Monat ausmachen.
Theo Hufelschulte geht gern auf dem Markt einkaufen. Er hat eine
gute Rente, denn er war früher Manager bei IBM. Das
Unternehmen zahlt ihm eine Betriebsrente. Doch das Geld, das
Hufelschulte im Portemonnaie hat, verliert durch die Inflation an
Kaufkraft. Der ehemalige Arbeitgeber ist deshalb gesetzlich
verpflichtet, die Betriebsrente alle drei Jahre anzupassen. Und das
betrifft nicht nur Gutverdiener wie Theo Hufelschulte, sondern auch
den durchschnittlichen Betriebsrentner.
Ein Beispiel: Ein ehemaliger Mitarbeiter bekommt 1.000 Euro
Betriebsrente. Der Kaufkraftverlust aus den Jahren seit
Rentenbeginn beträgt zusammen acht Prozent. Der ehemalige
Arbeitgeber müsste 1.080 Euro pro Monat zahlen, wenn er die
Rente immer korrekt angepasst hat.
Theo Hufelschultes ehemaliger Arbeitgeber hat das immer richtig
gemacht - bis vor zwei Jahren. „Die erste Anpassung war 2006,
die war in Ordnung. 2009 war sie nicht mehr in Ordnung. Da stellte
ich fest, dass man plötzlich eine andere Basis genommen hat
für die Berechnung der Rente. Früher war es der
Preisindex, 2009 ist man hergegangen und hat das durchschnittliche
Einkommen der IBM-Mitarbeiter genommen, wobei niemand weiß,
von welchen Mitarbeitern. Von allen? Von den leitenden?“
IBM hatte sich diesmal nicht an der Preissteigerung orientiert,
sondern an den Löhnen einer Gruppe von Angestellten. Das ist
erlaubt. Doch die Löhne waren kaum gestiegen. Theo
Hufelschulte rechnete sich aus, dass das bei ihm über 100 Euro
pro Monat ausmacht. Aber für ihn und seine Kollegen ging es
nicht nur ums Geld: „Das, was wir haben wollen, ist ja nicht
etwas, was wir in irgendeiner Form als Zubrot haben, sondern hier
geht es um Gesetze, um Einhaltung der Gesetze, mehr
nicht.“
Theo Hufelschulte hat Recht bekommen. Und die Gerichte entscheiden
immer wieder gegen IBM: Das Unternehmen habe die Vergleichsgruppe
willkürlich gewählt und auch die Zeiträume für
die Anpassung falsch berechnet.
Auch die Dortmunder Aktienbrauerei (DAB) wollte an ihren
Betriebsrentnern sparen. Klaus Pleuger sollte gleich ganz auf den
Inflationsausgleich verzichten: „Ich habe mich zunächst
erst mal übers Ohr gehauen gefühlt. Mit meinem Geld, das
mir zusteht, konnte die Firma arbeiten, notfalls keine Bankkredite
in Anspruch nehmen. Das fand ich nicht in Ordnung. Deswegen habe
ich auch versucht, meine Ansprüche gerichtlich
durchzusetzen.“
Die Brauerei, die zum Oetker-Konzern gehört, wollte nicht
zahlen und berief sich auf die schlechte wirtschaftliche Lage des
Unternehmens. Das darf der Arbeitgeber, sagt Manfred Sträter
von der Gewerkschaft NGG,
aber nur, wenn es auch wirklich stimmt: „Unserer Meinung nach
war dieses Argument nicht schlüssig, weil die DAB Bestandteil
des Konzerns ist. Der Konzern bestimmt die wirtschaftlichen
Bedingungen auch der DAB. Und die Ergebnisse, die der Konzern zur
Freude von Oetker vorgelegt hat, waren sicherlich so, dass da auch
eine Betriebsrentenerhöhung möglich gewesen
ist.“
Auch Klaus Pleuger und seine Kollegen bekamen am Ende Recht.
Für Betriebsrentner kann sich Nachhaken also lohnen. Dazu
rät auch der Anwalt für Arbeitsrecht Michael Felser:
„Unter Umständen kann man erst mal den Arbeitgeber
selbst anschreiben, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat,
und nachfragen, ob nicht eine Anpassung hätte stattfinden
müssen. Wenn das dann nicht hilft, sollte man auf jeden Fall
einen Anwalt aufsuchen. Der sorgt dann auch für die Wahrung
von Fristen und prüft dann auch, ob unter Umständen ein
Anspruch sicher ist.“
Darüber, wie viele Unternehmen die Betriebsrenten nicht
oder zu gering anpassen, führt in Deutschland niemand Buch.
Dabei entgeht nicht nur den Rentnern Geld, sondern auch dem Staat,
sagt der Sozialwissenschaftler Professor Stefan Sell: „Auf
den gesamten Betrag der Betriebsrente muss der volle Beitrag,
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag, zur Pflege- und
Krankenversicherung gezahlt werden. Und dieses Geld geht den
Sozialkassen natürlich auch noch flöten.“
Wie Theo Hufelschulte sind mittlerweile über 1.000 Rentner vor
Gericht gegangen, damit IBM ihnen die Teuerungsrate ausgleicht -
mit Erfolg. Doch das Unternehmen lässt weiterhin jeden Rentner
einzeln klagen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
erklärt inzwischen öffentlich, es werde von IBM-Verfahren
„überschwemmt“ und dadurch in seiner Arbeit
behindert. Und: „IBM untergräbt die Autorität der
Rechtsprechung.“
Aber Hufelschultes ehemaliger Arbeitgeber will nicht nachgeben und
erklärt auf Anfrage, die Anpassung an die Lohnentwicklung sei
richtig gewesen: „Es erschien uns (…) nicht
angemessen, Betriebsrentner besser zu stellen als diejenigen
Menschen, die für das Unternehmen im täglichen Einsatz
waren.“
Professor Sell kann diese Auffassung nicht teilen: „Hier
werden natürlich zugunsten der Unternehmen Äpfel mit
Birnen verglichen. Man darf doch nochmal daran erinnern:
Betriebsrenten sind ja etwas, was ich bekommen habe für eine
Lebensleistung, die in den 70-er-, 80-er-Jahren vollbracht worden
ist. Und da hat das Unternehmen mir gegenüber ein Versprechen
gemacht. Und der Gesetzgeber hat ausdrücklich gesagt, die
Anpassung soll nach der Preissteigerungsrate erfolgen, um den
Kaufkraftverlust wieder auszugleichen, denn sonst dampfen die
Betriebsrenten ja immer mehr ein.“
Theo Hufelschulte hat seinen Prozess zwar gewonnen, aber
enttäuscht ist er immer noch: „Der Autofahrer auf der
Autobahn, der eine Geschwindigkeit von 80 einzuhalten hat und
ständig 110 fährt, der wird vielleicht nur ein- oder
zweimal erwischt. Danach würde ich ihn als Rowdy bezeichnen.
Was die IBM macht, ist nichts anderes: Sie hält einfach die
Gesetze nicht ein und meint, sie käme mit einem blauen Auge
davon, wenn die anderen Rentner nicht klagen. Und ich schätze
mal, es sind 20.000 Rentner in Deutschland.“
Frauke Steffens
Stand: 05.09.2011
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