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Sendung vom 19. September 2011
Betreuung: Rechte und Pflichten
Viele Menschen pflegen ihre Angehörigen, wenn diese an Demenz erkranken. Oft werden sie dann von einem Gericht als „rechtliche Betreuer“ eingesetzt. Welche Pflichten sich dadurch ergeben, ist vielen Betroffenen allerdings nicht klar.
Vor sechs Jahren erkrankte Hans Butenschön an Demenz.
Seitdem betreut ihn seine Frau rund um die Uhr. Ursula
Butenschön ist 20 Jahre jünger als ihr Mann. Dass er ins
Heim soll, kam für sie nie infrage. Doch die Betreuung
für ihren Mann wurde ihr nun entzogen. Und nicht nur das: Das
Betreuungsgericht fordert auch noch Geld von ihr. „Ich soll
54.000 Euro zurückzahlen - an meinen eigenen Mann, auf unser
eigenes Konto“, sagt Ursula Butenschön noch immer
fassungslos. Was ist da passiert?
Als ihr Mann erkrankte und pflegebedürftig wurde, ernannte das
Gericht Ursula Butenschön zu seiner „rechtlichen
Betreuerin“. Das bedeutet: Sie ist zuständig
für
Welche Pflichten damit einhergehen, ist ihr zu dem Zeitpunkt
allerdings nicht klar. Denn als rechtliche Betreuerin für
ihren Mann ist Ursula Butenschön dazu verpflichtet, einmal im
Jahr einen Bericht über ihre Ausgaben abzugeben. Doch wie der
genau aussehen soll und wie sie das machen muss, hat ihr keiner
gezeigt, sagt sie. Sie hat zwar größere Anschaffungen
und Ausgaben wie beispielsweise Umbauten am Haus genehmigen lassen.
Ansonsten aber haben die Butenschöns weitergelebt wie bisher.
Sie haben zum Beispiel längere Reisen unternommen.
Schließlich haben sie lange gearbeitet und wollten nun ihren
Ruhestand genießen, erzählt Frau Butenschön.
Nach wie vor hat das Ehepaar ein gemeinsames Konto, von dem aus sie
zum Beispiel auch solche Reisen bezahlen. Doch vor dem Gericht ist
Ursula Butenschön jetzt nicht mehr nur Ehefrau, sondern
„Betreuerin“. Und das bedeutet: Das gemeinsame
Vermögen müsste getrennt werden. Sie müsste die
Ausgaben, die sie für sich tätigt, von denen ihres Mannes
trennen. Doch diese Aufteilung ist Ursula Butenschön gar nicht
klar.
Nach vier Jahren als Betreuerin bekommt sie plötzlich Post vom
Gericht. Sie soll alle Ausgaben der letzten Jahre nachweisen. Es
ist die erste Aufforderung, eine Mahnung hatte es bis dahin nicht
gegeben. Doch Ursula Butenschön kann das nicht lückenlos,
sie hat nicht alle Belege aufgehoben. Wer macht das schon, sagt
sie. Ein weiteres Schreiben vom Gericht lässt dann keine
Zweifel: Sie soll knapp 54.000 Euro für die letzten Jahre
zurückzahlen. Da sie das Geld nicht hat, lässt Frau
Butenschön sich auf einen Vergleich ein: Das Haus, das ja auch
zur Hälfte ihr gehört, wird im Grundbuch mit 25.000 Euro
belastet. Immerhin, die Forderung in Höhe von über 53.000
Euro entfällt dafür. Aber Frau Butenschön verliert
den Zugriff auf das gemeinsame Konto. Das verwaltet jetzt ein
staatlicher Betreuer. Und sie verliert noch mehr: „Ich darf
nicht mehr bestimmen, wo mein Mann sich aufhalten soll, ich bin
nicht mehr für seine Gesundheit zuständig und ich darf
die Post nicht mehr aufmachen“, sagt sie. „Man hat mir
alles genommen.“
Eines lässt sie sich aber nicht nehmen: Ursula
Butenschön kümmert sich auch weiterhin um ihren Mann. Die
Kraft, gegen den Gerichtsbeschluss zu klagen, fehle ihr, sagt sie.
Nur falls ihr Mann ins Heim kommen soll, will sie kämpfen.
Denn dass er bei ihr bleibt, das hat sie ihm schließlich
versprochen.
Unsere Tipps, worauf Sie achten sollten, wenn Sie als
„rechtlicher Betreuer“ eingesetzt werden:
Shafagh Laghai
Stand: 19.09.2011
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