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Radarfallen: Achtung Fehlmessungen!

  • SendeterminMontag, 21. November 2011, 21.00 - 21.45 Uhr .

Obwohl viele Geschwindigkeitsmessungen offensichtlich falsch sind, verfolgen Ordnungsämter vermeintliche Vergehen mit Bußgeld, Punkten und sogar Führerscheinentzug.

Frank-Peter Bleckwehl ist Friedhofsgärtner. Mit seiner Zugmaschine soll er in einer Tempo-30-Zone mit 78 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein - an einer Steigung. Er war von seiner Unschuld überzeugt und maß an einer vergleichbaren Strecke die mögliche Höchstgeschwindigkeit seiner Zugmaschine nach. Bei Vollgas kam er auf eine Geschwindigkeit von 35 Stundenkilometern. Trotzdem sollte er den Führerschein abgeben. Erst vor Gericht wurde ihm der offensichtliche Messfehler eindeutig bestätigt.

Fahrverbot trotz annullierter Messung

Der 72-jährige Helmut Schwandt soll mit seinem Diesel-Pkw auf einer Strecke von nur 50 Metern von 0 auf 111 Stundenkilometer beschleunigt haben. So wurde es offiziell dokumentiert. Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel schickte ihm einen entsprechenden Bußgeldbescheid. Der Vorwurf: Helmut Schwandt sei in einer Tempo-30-Zone in Hanau mit dieser überhöhten Geschwindigkeit gefahren. Mit dem Bildbeweis kamen auch ein dreimonatiges Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von 425 Euro.

Ratlos ging der 72-Jährige zu seinem Anwalt. Der beauftragte die saarländische Sachverständigengesellschaft VUT mit einem Gutachten. Hans-Peter Grün von der VUT war selbst über 30 Jahre im Polizeidienst, unter anderem als Dienststellenleiter beim Verkehrskommissariat Technik der saarländischen Landespolizei. Er stellte bei der Auswertung der Akten fest, dass das Radargerät die Messung annulliert hatte. Auf dem Beweisfoto sind klar drei Querstriche zu sehen. „Aber der Computer hat bei der Auswertung daraus eine 111 gemacht. So ein dicker Fisch hätte aber jemandem in der Bußgeldstelle auffallen müssen“, findet Hans-Peter Grün. Trotzdem musste der vermeintliche Raser vor Gericht ziehen.

Keine individuelle Prüfung

Mit Bußgeldbescheiden wird in den Bundesländern viel verdient. 2008 waren es rund 180 Millionen Euro. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen. Stefan Rakowski vom Auto Club Europa beklagt, es ginge schon lange nicht mehr um die individuelle Prüfung der Schuld. Er sagt: „Die Behörde hat gar kein Interesse daran. Es ist einfach, es ist billig, die Masse herauszuschicken. Es ist ein Massengeschäft geworden in der heutigen Zeit, die Autofahrer zu verfolgen.“

Nancy Eisfeld braucht ihren Smart, um zur Arbeit zu kommen. Dabei wurde sie mit 149 km/h in einer 100er-Zone geblitzt. Das Fahrverbot ist eine Katastrophe für die junge Frau: „Ich würde dann nicht mehr nach Hause kommen in der Nacht. Da fährt auch kein Zug mehr.“ In ihrer Verzweiflung ging Nancy Eisfeld zu einem Anwalt. Überrascht stellte der fest, dass der Kleinwagen bei 135 km/h elektronisch abgeregelt ist. Wie konnte der Smart dann mit 149 gemessen werden? Gutachter Hans Peter Grün hat es herausgefunden: „Das schnellere Fahrzeug folgt ihm nach. Wird jetzt gemessen und fotografiert. Und das langsame Fahrzeug steht zufällig vor der Kamera und verdeckt vollständig das im Bildhintergrund gemessene Fahrzeug. Und das falsche Fahrzeug und die falsche Person wird beanzeigt.“

Carsten Hochherz wurde in Hessen als Raser geblitzt. Der fehlerhafte Bußgeldbescheid bedeutet vier Wochen Fahrverbot. Weil der Berufskraftfahrer ohne Führerschein seinen Job verlieren könnte, ging auch er zum Anwalt. Der fand heraus, dass das Gerät Zuordnungsfehler auf mehrspurigen Straßen produzieren kann. Der Hersteller gibt das auch zu. Vor Gericht erreichte Rechtsanwalt Romanus Schlemm einen Freispruch für seinen Mandanten: „Das Gericht hat dann letzten Endes den Mandanten freigesprochen, weil es die Messung als nicht verwertbar angesehen hat.“

Pkw fährt an einer Radarfalle vorbei
Über 25 Prozent der untersuchten Bußgeldbescheide beruhen auf unvollständigen Bußgeldakten und Mess- oder Auswertefehlern.

Jedes vierte Verfahren fehlerhaft

Von 8.859 anonymisiert untersuchten Bußgeldvorgängen aus ganz Deutschland waren laut Sachverständigengesellschaft VUT 559 Fälle (6,31 %) technisch nicht korrekt und 1.947 Fälle (21,98 %) in der Beweisführung mangelhaft. Insgesamt beruhten also über 25 Prozent aller untersuchten Bußgeldbescheide auf deutlich unvollständigen Bußgeldakten, Mess- oder Auswertefehlern. Diese Zahl ist umso erstaunlicher, als es sich um Einspruchsakten handelt. Das heißt, in jedem Fall hatte die Behörde die Gelegenheit, sich beim Einspruch durch den Autofahrer die Akte noch einmal genau anzusehen und zu korrigieren. Dazu meint Hans Peter Grün: „Das Unbefriedigende ist nicht, dass es passieren kann, sondern dass hier Widerspruchsverfahren laufen und dass die Akte, wenn sie zu uns kommt, ja schon in einem Wechsel zwischen Anwalt und Behörde beziehungsweise zwischen Anwalt und Gericht ist.“ Und Stefan Rakowski vom Auto Club Europa ergänzt: „Hier wird die Beweislast umgekehrt. Hier wird im Prinzip der mündige Bürger dazu verdonnert, hinzugehen und den Fall von sich aus nachzustellen und vor Gericht sein Recht zu suchen.“

Wann lohnt sich der Gang zum Anwalt?

Natürlich sollte man sich ganz sicher sein, nicht zu schnell gewesen zu sein. Bei Abstandsverstößen kommt es bei einer hohen Verkehrsdichte häufiger zu Falschmessungen. Auch Lasermessungen sind bei dichtem Verkehr häufiger unzuverlässig. Und Radaraufnahmen funktionieren nicht gut, wenn Reflektoren wie Verkehrsschilder in der Nähe stehen.

Autor:

Michael Lang

Stand: 21.11.2011


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