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Sendung vom 21. November 2011
Radarfallen: Achtung Fehlmessungen!
Obwohl viele Geschwindigkeitsmessungen offensichtlich falsch sind, verfolgen Ordnungsämter vermeintliche Vergehen mit Bußgeld, Punkten und sogar Führerscheinentzug.
Frank-Peter Bleckwehl ist Friedhofsgärtner. Mit seiner Zugmaschine soll er in einer Tempo-30-Zone mit 78 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein - an einer Steigung. Er war von seiner Unschuld überzeugt und maß an einer vergleichbaren Strecke die mögliche Höchstgeschwindigkeit seiner Zugmaschine nach. Bei Vollgas kam er auf eine Geschwindigkeit von 35 Stundenkilometern. Trotzdem sollte er den Führerschein abgeben. Erst vor Gericht wurde ihm der offensichtliche Messfehler eindeutig bestätigt.
Der 72-jährige Helmut Schwandt soll mit seinem
Diesel-Pkw
auf einer Strecke von nur 50 Metern von 0 auf
111 Stundenkilometer beschleunigt haben. So wurde es offiziell
dokumentiert. Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums
Kassel schickte ihm einen entsprechenden Bußgeldbescheid. Der
Vorwurf: Helmut Schwandt sei in einer Tempo-30-Zone in Hanau mit
dieser überhöhten Geschwindigkeit gefahren. Mit dem
Bildbeweis kamen auch ein dreimonatiges Fahrverbot, vier Punkte in
Flensburg und eine Geldstrafe von 425 Euro.
Ratlos ging der 72-Jährige zu seinem Anwalt. Der beauftragte
die saarländische Sachverständigengesellschaft VUT mit
einem Gutachten. Hans-Peter Grün von der VUT war selbst
über 30 Jahre im Polizeidienst, unter anderem als
Dienststellenleiter beim Verkehrskommissariat Technik der
saarländischen Landespolizei. Er stellte bei der Auswertung
der Akten fest, dass das Radargerät die Messung annulliert
hatte. Auf dem Beweisfoto sind klar drei Querstriche zu sehen.
„Aber der Computer hat bei der Auswertung daraus eine 111
gemacht. So ein dicker Fisch hätte aber jemandem in der
Bußgeldstelle auffallen müssen“, findet Hans-Peter
Grün. Trotzdem musste der vermeintliche Raser vor Gericht
ziehen.
Mit Bußgeldbescheiden wird in den Bundesländern viel
verdient. 2008 waren es rund 180 Millionen Euro.
Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen. Stefan Rakowski vom Auto
Club Europa beklagt, es ginge schon lange nicht mehr um die
individuelle Prüfung der Schuld. Er sagt: „Die
Behörde hat gar kein Interesse daran. Es ist einfach, es ist
billig, die Masse herauszuschicken. Es ist ein Massengeschäft
geworden in der heutigen Zeit, die Autofahrer zu
verfolgen.“
Nancy Eisfeld braucht ihren Smart, um zur Arbeit zu kommen. Dabei
wurde sie mit 149 km/h in einer 100er-Zone
geblitzt. Das Fahrverbot ist eine Katastrophe für die junge
Frau: „Ich würde dann nicht mehr nach Hause kommen in
der Nacht. Da fährt auch kein Zug mehr.“ In ihrer
Verzweiflung ging Nancy Eisfeld zu einem Anwalt. Überrascht
stellte der fest, dass der Kleinwagen bei 135 km/h elektronisch
abgeregelt ist. Wie konnte der Smart dann mit 149 gemessen werden?
Gutachter Hans Peter Grün hat es herausgefunden: „Das
schnellere Fahrzeug folgt ihm nach. Wird jetzt gemessen und
fotografiert. Und das langsame Fahrzeug steht zufällig vor der
Kamera und verdeckt vollständig das im Bildhintergrund
gemessene Fahrzeug. Und das falsche Fahrzeug und die falsche Person
wird beanzeigt.“
Carsten Hochherz wurde in Hessen als Raser geblitzt. Der
fehlerhafte Bußgeldbescheid bedeutet vier Wochen Fahrverbot.
Weil der Berufskraftfahrer ohne Führerschein seinen Job
verlieren könnte, ging auch er zum Anwalt. Der fand heraus,
dass das Gerät Zuordnungsfehler auf mehrspurigen Straßen
produzieren kann. Der Hersteller gibt das auch zu. Vor Gericht
erreichte Rechtsanwalt Romanus Schlemm einen Freispruch für
seinen Mandanten: „Das Gericht hat dann letzten Endes den
Mandanten freigesprochen, weil es die Messung als nicht verwertbar
angesehen hat.“
Von 8.859 anonymisiert untersuchten Bußgeldvorgängen aus ganz Deutschland waren laut Sachverständigengesellschaft VUT 559 Fälle (6,31 %) technisch nicht korrekt und 1.947 Fälle (21,98 %) in der Beweisführung mangelhaft. Insgesamt beruhten also über 25 Prozent aller untersuchten Bußgeldbescheide auf deutlich unvollständigen Bußgeldakten, Mess- oder Auswertefehlern. Diese Zahl ist umso erstaunlicher, als es sich um Einspruchsakten handelt. Das heißt, in jedem Fall hatte die Behörde die Gelegenheit, sich beim Einspruch durch den Autofahrer die Akte noch einmal genau anzusehen und zu korrigieren. Dazu meint Hans Peter Grün: „Das Unbefriedigende ist nicht, dass es passieren kann, sondern dass hier Widerspruchsverfahren laufen und dass die Akte, wenn sie zu uns kommt, ja schon in einem Wechsel zwischen Anwalt und Behörde beziehungsweise zwischen Anwalt und Gericht ist.“ Und Stefan Rakowski vom Auto Club Europa ergänzt: „Hier wird die Beweislast umgekehrt. Hier wird im Prinzip der mündige Bürger dazu verdonnert, hinzugehen und den Fall von sich aus nachzustellen und vor Gericht sein Recht zu suchen.“
Natürlich sollte man sich ganz sicher sein, nicht zu schnell gewesen zu sein. Bei Abstandsverstößen kommt es bei einer hohen Verkehrsdichte häufiger zu Falschmessungen. Auch Lasermessungen sind bei dichtem Verkehr häufiger unzuverlässig. Und Radaraufnahmen funktionieren nicht gut, wenn Reflektoren wie Verkehrsschilder in der Nähe stehen.
Michael Lang
Stand: 21.11.2011
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