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Sendung vom 28. November 2011
Trojaner: Aggressive Betrüger
Schon das Anklicken einer Internetseite reicht aus, um sich einen Trojaner einzufangen. Manche von ihnen legen den Rechner lahm, manche sammeln sensible Daten.
Horst Hauck liebt Modelleisenbahnen. Im Internet suchte er nach
Dampfloks und anderen Modellen. Dann wurde er plötzlich
ausgebremst. Der Modelleisenbahner beschreibt, was er auf dem
Bildschirm sah: „Ein Vorgang illegaler Aktivitäten wurde
erkannt. Mit dieser IP wurden Seiten mit
pornografischen Inhalten, Kinderpornografie, Sodomie und Gewalt
gegen Kinder aufgerufen. Es wurden auch E-Mails in Form von Spam
mit terroristischen Hintergründen verschickt.“
Der Rechner war lahmgelegt. Horst Hauck las weiter: „Um die
Sperre des Computers aufzuheben, sind sie dazu verpflichtet, eine
Strafe von 100 Euro zahlen.“ Innerhalb von 24 Stunden
sollte er zahlen, sonst würde die Festplatte gelöscht
werden! Der Hobbybahner war sich jedoch keiner Schuld
bewusst.
War ihm tatsächlich das Bundeskriminalamt (BKA) auf den
Fersen? Natürlich nicht, wie Mirko Manske vom BKA klarstellt:
„Dahinter steckt nicht das BKA. Das ist eine sogenannte Ransomeware - also ein Stück
bösartiger Software.
Wir nennen das Schadsoftware, die den Rechner kapert und dem
Geschädigten vorgaugelt, würde er 100 oder jetzt in den
neueren Varianten 200 Euro bezahlen, würde er seinen Rechner
wiederbekommen.“
Horst Hauck ist also ein Opfer digitaler Erpressung geworden,
eingefangen durch einfaches Surfen im Internet. Weil die Erpressung
in der vermeintlich offiziellen Gestalt des BKA auftritt, bezeichnen viele
diese Schadsoftware auch als BKA-Trojaner oder BKA-Virus. Auf
keinen Fall solle man der Drohung nachkommen und bezahlen,
erklärt Manske. Unter der Adresse www.buerger-cert.de (Link
siehe unten) findet man Informationen darüber, wie man den
Rechner befreit.
Doch was Horst Hauck und Tausenden anderer Nutzer passiert ist, ist
noch nicht die schlimmste Form des Befalls. „Diese Form von
bösartiger Software
ist ja zumindest noch so ehrlich, dass sie Ihnen sofort zeigt, dass
sie da ist, weil Sie nämlich die Kontrolle über den
Rechner verlieren“, sagt Mirko Manske. Er demonstriert, was
man mitbekommt, wenn ein echter Trojaner am Werk ist: nichts! Auf
einem infizierten Rechner im BKA checkt die Autorin ihre
E-Mails. Kommissar Manske klinkt sich binnen Sekunden ein und liest
mit. „Ich könnte jetzt nach außen hin die
Identität von Frau Jost annehmen. Also was ich jetzt als
Täter machen würde: Ich würde als allererstes alle
bei Frau Jost im Adressbuch enthaltenen Kontakte anschreiben und
versuchen, diese weiterhin zu infizieren“, erklärt der
Experte vom BKA.
Und es geht noch weiter: Auch beim Onlinebanking kann der Kriminalbeamte der Autorin
digital über die Schulter schauen. „Wenn Frau Jost eine
Überweisung machen würde, wäre ich in der Lage, die
Überweisung auf ein anderes Konto umzuleiten, sodass zum
Schluss ich das Geld bekomme.“ Online erkennt man das nicht,
denn auch die Umsatzanzeige wird manipuliert. Der Betrug kommt erst
mit dem ausgedruckten Kontoauszug ans Licht.
Da immer mehr Internetnutzer mittlerweile vorsichtig geworden sind
und weder E-Mail-Anhänge unbekannter Absender öffnen,
noch verdächtige Dateien herunterladen, zeichne sich ein neuer
Trend ab, erklärt Manske. Die Kriminellen platzieren die
Trojaner auf ganz normalen Webseiten und der bloße Besuch
einer solchen Seite reiche aus, um sich zu infizieren. „Auch
in Zukunft wird der Trend weiter anhalten, weil es für die
Täter technisch einfacher und finanziell auch lukrativer ist,
die User quasi zu infizieren, während diese eine Seite
betrachten“, so Manske.
Das Ziel ist immer, Menschen auszuspähen, um an Daten zu
gelangen. Dieses Prinzip machen sich auch Unternehmen zunutze. Das
Computerspiel „Battlefield 3“ zum Beispiel hat einen Haken:
Während man das Spiel installiert, muss man zustimmen, dass
der Rechner umfangreich gescannt wird. Online gehen die Daten an den Hersteller des
Spiels. Das diene dazu festzustellen, ob es sich um
Originalsoftware oder eine Raubkopie handele, heißt es. Die
Nutzer laufen Sturm. In einer Protestwelle hagelt es auf
Onlineportalen negative Bewertungen, weil Nutzerdaten weitergegeben
werden und niemand genau weiß, welche Daten in welchem Umfang
und wozu erhoben werden. Besonders heikel: Beim Kauf des Spieles
ist man sich dessen nicht bewusst.
Der Hersteller ruderte mittlerweile zurück und änderte
die Nutzungsbedingungen, nicht aber die Software. Ulrich Lepper,
Landesdatenschutzbeauftragter für Nordrhein-Westfalen, hat
einen umfangreichen Fragenkatalog an das Unternehmen gesandt:
„Ich denke, das Unternehmen ist gut beraten, wenn es die
Empfehlungen und Hinweise entgegennimmt, die wir
feststellen.“ Denn im Kampf um den Datenschutz kann die
Behörde auch Bußgelder oder Untersagungsanordnungen
einsetzen. Um sich vor solchen Eingriffen in die eigenen Daten zu
schützen, sollte man die Nutzungsbedingungen genau studieren
und nicht blind zustimmen.
Gegen im Internet platzierte Schadsoftware, Viren und Trojaner muss man schwerere
Geschütze auffahren. Unabdingbar ist die Installation und
regelmäßige Aktualisierung entsprechender
Schutzprogramme.
Melanie Jost
Stand: 28.11.2011
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