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Sendung vom 28. November 2011
markt hilft: Ärger in Ägypten
Statt eines erholsamen Pauschalurlaubs gab es miesen Service. Der Veranstalter schiebt alles auf die Unruhen und will mit einem Gutschein trösten. Zu wenig! markt hilft.
Als Barbara und Dieter Großkopf im vergangenen Dezember
drei Wochen Hurghada buchten, gab es in Ägypten noch keine
Unruhen. Sie entschieden sich für eine Pauschalreise und
zahlten dafür knapp 1.800 Euro - all inclusive.
Drei Tage vor Abflug begannen die Ausschreitungen. Die
Großkopfs flogen trotzdem und landeten im sonnigen
Ägypten. Doch wirklich genießen konnten sie ihren Urlaub
nicht. „Weil alles zugemacht wurde nach und nach. Restaurants
gab es nur noch eins. Da kann man auch noch mit leben. Aber Sie
kriegen ja nirgendwo mehr etwas zu trinken. Es war alles so
unterbesetzt“, berichtet das Ehepaar.
Der Prospekt hatte etwas anderes versprochen. So hatte sich das
Paar den Urlaub nicht vorgestellt. Doch haben sie Grund zur
Beschwerde? Ja, meint Hilmar de Riese, Fachanwalt für
Reiserecht: „Wenn der Reiseveranstalter in einer Region, die
nicht direkt von Unruhen betroffen ist und es auch keine Warnung
des Auswärtigen Amtes gibt, die Leistung anbietet und auch
keine entsprechenden Hinweise an die Reisenden gibt, muss er
natürlich das verkaufte und zugesicherte Angebot auch
erbringen. Wenn sich in diesem Rahmen dann minderungsrelevante
Mängel ergeben, hat er auch insoweit einzustehen.“
Die politische Situation in Ägypten spitzte sich immer weiter
zu. Es kamen auch keine neuen Urlauber mehr. Die Großkopfs
wohnten als einzige Gäste auf dem Hotelflur. Und der Betreiber
vor Ort entschloss sich, genau dort mit Bauarbeiten zu beginnen.
Dieter Großkopf erinnert sich: „Der ganze Flur stand
unter Staub. Es wurde geflext und die ganzen Türen
ausgehängt. Wir waren mittendrin und man hat uns nichts
gesagt. Das war furchtbar.“
Wegen der Bauarbeiten mussten die Großkopfs schließlich
in einen anderen Hoteltrakt umziehen. Es war mittlerweile der
dritte Quartierswechsel. Wegen der ausbleibenden Gäste wurde
ein Gebäude sogar ganz geschlossen. Schließlich musste
das Ehepaar den Urlaub abbrechen. Sie gehörten zu den letzten
Gästen, die das Land verließen. Der Reiseveranstalter
beschloss, sie fünf Tage früher aus dem Land
auszufliegen. Doch statt nach Düsseldorf, wie
ursprünglich geplant, ging es nach Frankfurt - eine weitere
Einschränkung für den gehbehinderten Rentner.
Wenn schon keine Erholung, dann wenigstens Geld zurück,
dachte sich das Ehepaar und beschwerte sich beim Reiseveranstalter.
Der schickte ihnen einen Gutschein über 527 Euro. Aber
mit diesem Veranstalter will das Paar künftig gar nicht mehr
verreisen. Und das Gesetz gibt ihnen Recht. markt
wandte sich daher an den Veranstalter und fragte nach einer
finanziellen Entschädigung. Der Reiseanbieter antwortete mit
einer für den Rentner erfreulichen Nachricht: „Da uns
seine Zufriedenheit sehr wichtig ist und wir ihn und seine Frau
gern weiterhin zu unseren Reisegästen zählen
möchten, bieten wir ihm gerne eine Auszahlung des
Reisegutscheins an.“
Die Großkopfs haben alles richtig gemacht: im Hotel die
Mängel angezeigt und sich nach der Reise sofort beim Anbieter
beschwert. Das zahlt sich jetzt aus. Die finanzielle
Entschädigung können sie beim nächsten
Ägyptenurlaub sicher gut gebrauchen.
Um eine Reisepreisminderung geltend zu machen, müssen Reisende
schon vor Ort den Mangel anzeigen, damit der Veranstalter die
Möglichkeit bekommt, diesen abzustellen. Außerdem
müssen sie sich innerhalb eines Monats nach der vereinbarten
Rückkehr an den Veranstalter wenden und ihren Anspruch genau
formulieren (z.B.
Geld zurück).
Manchmal kann zwar ein Reisegutschein eine Lösung sein. Das
gilt aber nur, wenn der höher ausgestellt wird, als die
finanzielle Entschädigung betragen würde. Die Reisenden
müssen zudem mit diesem Gutscheinangebot einverstanden
sein.
Michael Lang
Stand: 28.11.2011
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