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markt hilft: Ärger in Ägypten

  • SendeterminMontag, 28. November 2011, 21.00 - 21.45 Uhr .

Statt eines erholsamen Pauschalurlaubs gab es miesen Service. Der Veranstalter schiebt alles auf die Unruhen und will mit einem Gutschein trösten. Zu wenig! markt hilft.

Als Barbara und Dieter Großkopf im vergangenen Dezember drei Wochen Hurghada buchten, gab es in Ägypten noch keine Unruhen. Sie entschieden sich für eine Pauschalreise und zahlten dafür knapp 1.800 Euro - all inclusive.

Drei Tage vor Abflug begannen die Ausschreitungen. Die Großkopfs flogen trotzdem und landeten im sonnigen Ägypten. Doch wirklich genießen konnten sie ihren Urlaub nicht. „Weil alles zugemacht wurde nach und nach. Restaurants gab es nur noch eins. Da kann man auch noch mit leben. Aber Sie kriegen ja nirgendwo mehr etwas zu trinken. Es war alles so unterbesetzt“, berichtet das Ehepaar.

Der Prospekt hatte etwas anderes versprochen. So hatte sich das Paar den Urlaub nicht vorgestellt. Doch haben sie Grund zur Beschwerde? Ja, meint Hilmar de Riese, Fachanwalt für Reiserecht: „Wenn der Reiseveranstalter in einer Region, die nicht direkt von Unruhen betroffen ist und es auch keine Warnung des Auswärtigen Amtes gibt, die Leistung anbietet und auch keine entsprechenden Hinweise an die Reisenden gibt, muss er natürlich das verkaufte und zugesicherte Angebot auch erbringen. Wenn sich in diesem Rahmen dann minderungsrelevante Mängel ergeben, hat er auch insoweit einzustehen.“

Die politische Situation in Ägypten spitzte sich immer weiter zu. Es kamen auch keine neuen Urlauber mehr. Die Großkopfs wohnten als einzige Gäste auf dem Hotelflur. Und der Betreiber vor Ort entschloss sich, genau dort mit Bauarbeiten zu beginnen. Dieter Großkopf erinnert sich: „Der ganze Flur stand unter Staub. Es wurde geflext und die ganzen Türen ausgehängt. Wir waren mittendrin und man hat uns nichts gesagt. Das war furchtbar.“

Wegen der Bauarbeiten mussten die Großkopfs schließlich in einen anderen Hoteltrakt umziehen. Es war mittlerweile der dritte Quartierswechsel. Wegen der ausbleibenden Gäste wurde ein Gebäude sogar ganz geschlossen. Schließlich musste das Ehepaar den Urlaub abbrechen. Sie gehörten zu den letzten Gästen, die das Land verließen. Der Reiseveranstalter beschloss, sie fünf Tage früher aus dem Land auszufliegen. Doch statt nach Düsseldorf, wie ursprünglich geplant, ging es nach Frankfurt - eine weitere Einschränkung für den gehbehinderten Rentner.

Strand in Hughada, Ägypten
Reisemängel sollten schon direkt vor Ort angezeigt werden.

Reisegutschein als Entschädigung

Wenn schon keine Erholung, dann wenigstens Geld zurück, dachte sich das Ehepaar und beschwerte sich beim Reiseveranstalter. Der schickte ihnen einen Gutschein über 527 Euro. Aber mit diesem Veranstalter will das Paar künftig gar nicht mehr verreisen. Und das Gesetz gibt ihnen Recht. markt wandte sich daher an den Veranstalter und fragte nach einer finanziellen Entschädigung. Der Reiseanbieter antwortete mit einer für den Rentner erfreulichen Nachricht: „Da uns seine Zufriedenheit sehr wichtig ist und wir ihn und seine Frau gern weiterhin zu unseren Reisegästen zählen möchten, bieten wir ihm gerne eine Auszahlung des Reisegutscheins an.“

Die Großkopfs haben alles richtig gemacht: im Hotel die Mängel angezeigt und sich nach der Reise sofort beim Anbieter beschwert. Das zahlt sich jetzt aus. Die finanzielle Entschädigung können sie beim nächsten Ägyptenurlaub sicher gut gebrauchen.

Um eine Reisepreisminderung geltend zu machen, müssen Reisende schon vor Ort den Mangel anzeigen, damit der Veranstalter die Möglichkeit bekommt, diesen abzustellen. Außerdem müssen sie sich innerhalb eines Monats nach der vereinbarten Rückkehr an den Veranstalter wenden und ihren Anspruch genau formulieren (z.B. Geld zurück).

Manchmal kann zwar ein Reisegutschein eine Lösung sein. Das gilt aber nur, wenn der höher ausgestellt wird, als die finanzielle Entschädigung betragen würde. Die Reisenden müssen zudem mit diesem Gutscheinangebot einverstanden sein.

Autor:

Michael Lang

Stand: 28.11.2011


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